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Seit 2022 stehen die Werkstattgespr?che eines Semester unter jeweils einem Generalthema. Im Sommersemester 2022 war dies "Frauen am Bundesversfassungsgericht", im Wintersemester 2022/2023 "Digitalisierung und Recht" und im Sommersemester 2023 sowie im Wintersemester 2023/2024 "Die Klimakrise und das Recht". Die Generalthemen greifen aktuelle Fragestellung in Wissenschaft und Lehre auf. Daneben bieten die Werkstattgespr?che G?sten der Fakult?t eine Plattform, sich der Fakult?t und den Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft vorzustellen.

Die Klimakrise und das Recht

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Die Klimakrise und das Recht

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Im Wintersemester 2023/2024 wird die Reihe "Die Klimakrise und das Recht" mit einer Reihe von aktuellen Vortr?gen fortgesetzt.

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Werkstattgespr?ch vom 31. Januar 2024 mit Prof. Dr. Marc-Philippe Weller (Heidelberg): Die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts

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Am 31. Januar 2024 sprach Prof. Dr. Marc-Philippe Weller von der Universit?t Heidelberg zu dem Thema "Die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts". Der Vortrag markierte zugleich den Abschluss der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“. Im Rahmen dieser Reihe fanden im Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/2024 insgesamt zw?lf Werkstattgespr?che statt. Einigkeit besteht, dass die Klimakrise nicht nur aus dem Blickwinkel des ?ffentlichen Rechts gedacht werden darf, sondern dass eine Klimatransformation der gesamten Rechtsordnung ansteht, und Prof. Dr. Weller bereitet ein Gutachten für den 74. Deutschen Juristentag zur Klimatransformation des Gesellschaftsrechts vor. Seine Gedanken stellte Prof. Dr. Weller im Rahmen des Werkstattgespr?chs vor. Sein Vorschlag beruht auf drei Pfeilern. Zum einen sollen sich b?rsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Aktiengesellschaften einen Klimatransformationsplan geben. Zum anderen soll die M?glichkeit des Rechtsformzusatzes "klimaneutral" eingeführt werden. Und schlie?lich formuliert er einen Vorschlag für eine Klimagovernance. Die Reichweite dieser Pl?ne wie auch ihre Durchsetzung stellte Prof. Dr. Weller zur Diskussion.

Werkstattgespr?ch vom 29. Januar 2024 mit BVR Prof. Dr. Henning Radtke (Karlsruhe): Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas

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Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. M?rz 2021, legte dessen Dogmatik dar und erl?uterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

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Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art.?20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die ?natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen erm?glichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderw?rmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell?– das sich au?erhalb des Klimakontextes nicht finde?– sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erw?gungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

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Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung erm?glichten es bereits heute vorhersagen zu k?nnen, dass zu gro?zügige Emissionen in der Gegenwart zwangsl?ufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

Werkstattgespr?ch vom 17. Januar 2024 mit Prof. Dr. Johannes Kaspar: Volle H?rte oder volles Verst?ndnis? Zur Sanktionierung von Klima-AktivistInnen durch die Strafgericht

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Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Volles Verst?ndnis oder volle H?rte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden besch?ftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter h?chstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

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Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art.?103?II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverst?ndlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege n?mlich keinem physischen Zwang im Sinne eines ?unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der ?k?rperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachtet werden. Dass die ?zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeintr?chtigung der Willenentschlie?ungsfreiheit – das sei aber der N?tigungserfolg, der nach den Grunds?tzen des ?Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden k?nne.

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Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des §?240?II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafsch?rfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus §?46?III StGB.

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Zwar seien Spielr?ume für Gerichte unverzichtbar. Doch er?ffneten diese ein Einfallstor für pers?nliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die ?Verwerflichkeit“ in §?240?II StGB m?glichst verzichten. Geboten sei au?erdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

Werkstattgespr?ch vom 29. November 2023 mit Prof. Dr. Peter Kasiske: Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht

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Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erl?uterte, dass der vom Gesetzgeber gew?hlte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimasch?digende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivit?ten stattdessen nachhaltig gestalten. In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekund?rrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbest?nde aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbest?nde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

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Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, k?nne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unsch?rfer und flexibler zu formulieren, solange h?herrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

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Werkstattgespr?ch vom 22. November 2023 mit Prof. Dr. Josef Franz Lindner: Freiheit in der Klimakrise

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Am 22. November 2023 referierte Prof. Dr. Josef Franz Lindner zum Thema ?Freiheit in der Klimakrise“. Zu Beginn erl?uterte Lindner das komplexe Wechselverh?ltnis von Freiheit und Klimakrise. So k?nne CO2-relevante Freiheitsentfaltung die Klimakrise nicht nur bef?rdern, sondern auch mitigieren helfen. Die Klimakrise selbst sowie staatliche Klimaschutzma?nahmen h?tten wiederum das Potenzial (gegenw?rtige) Freiheit zu beschr?nken.

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Nachdem der Referent in einem zweiten Schritt die theoretische sowie die verfassungsrechtliche Diskussion über den Freiheitsbegriff entfaltet und sich nachdrücklich für ein formal-entnormativiertes und damit weites Freiheitsverst?ndnis ausgesprochen hatte, ging er auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ein. W?hrend er den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gedanken des Schutzes künftiger Freiheit ausdrücklich begrü?te, hielt er die Figur intertemporaler Freiheitssicherung für dogmatisch entbehrlich, k?nne grundrechtliche Freiheit doch bereits über die lang etablierte Schutzpflichtendogmatik abgebildet werden.

Schlie?lich zeigte der Referent M?glichkeiten auf, grundrechtliche Freiheit in der Gegenwart krisenresilient(er) auszugestalten. Mit Blick auf die Verh?ltnism??igkeitskontrolle pl?dierte er für eine st?rkere Fokussierung des verfassungsrechtlich legitimen Zwecks, für eine Sch?rfung der konkreten Abw?gung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung und für einen zurückhaltenderen Umgang mit der Figur des gesetzgeberischen Einsch?tzungsspielraums. Schlie?lich schlug er mit dem Erfordernis eines tats?chlichen Zweckverwirklichungsbedürfnisses und der Aufgliederung der Angemessenheitsprüfung in eine bipolare sowie eine multipolare Abw?gung zwei erg?nzende Prüfungsschritte für die Verh?ltnism??igkeitsprüfung vor.

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Die Werkstattgespr?che im Wintersemester 2023/2024

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Die Werkstattgespr?che im Wintersemester 2023/2024

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Neben der Fortsetzung der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" finden im Wintersemester 2023/2024 eine Reihe von Werkstattgespr?che statt, in denen sich G?ste der Fakult?t dieser sowie der Juristischen Gesellschaft e.V. mit einem wissenschaftlichen Vortrag vorstellen.

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Werkstattgespr?ch vom 7. Februar 2024 mit Prof. Tomoaki Kurishima von der Universit?t Saitama, Japan: Vom Feindbild zum Vorbild? Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan

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Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universit?t Saitama zum Thema ?Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zun?chst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas sp?ter geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild. Nachhaltigen Einflu? hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. St?rkeren praktischen Einfluss erlangte sp?ter – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsf?higkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schr?nkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zw?lf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen gro?en dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

Werkstattgespr?ch vom 6. Dezember 2023 mit Prof. Dr. B?a?ej Bugajski von der Wirtschaftsuniversit?t Krakau: Die Privatautonomie der Ehegatten am Beispiel des Scheidungsrechts

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Am 6.12.2023 sprach Prof. Dr. B?a?ej Bugajski, Assistant Professor am?Lehrstuhl für Zivil-, Wirtschafts- und Privatinternationales Recht an der Wirtschaftsuniversit?t Krakau, zum Thema "Die Privatautonomie der Ehegatten am Beispiel des Scheidungsrechts". Prof. Dr. Bugajski skizzierte zun?chst die (geringe) Bedeutung der Privatautonomie im Familienrecht aus historischer und vergleichender Perspektive. Vor diesem Hintergrund beleuchtete er das polnische Ehescheidungsrecht und stellte sodann einen Reformvorschlag vor, mit dem die Privatautonomie der Ehegatten im Scheidungsrecht gest?rkt werden k?nne. Im Kern geht es um die Einführung der M?glichkeit einer Scheidung vor Notaren durch private Erkl?rung. Abschlie?end stellt Prof. Dr. Bugajski zur Diskussion, ob ein solcher Vorschlag nicht auch für das deutsche Recht interessant sei.

Werkstattgespr?ch vom 8. November 2023 mit Dr. Olasupo Owoeye von der Central Queensland 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏: African regionalism and the use of TRIPS flexibilities to promote access to medicines

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Am 8.11.2023 referierte Dr. Olasupo Owoeye von der Central Queensland 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏 zum Thema: "African regionalism and the use of TRIPS flexibilities to promote access to medicines". Dr. Owoeye gab dabei einen ?berblick über die Entwicklung der Interdependenz zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Versorgung mit Arzneimitteln vor allem in Entwicklungs- und Schwellenl?ndern, aber auch in Industrienationen. Als Beispiele er?rterte er die HIV-Krise, die Anthrax-Gefahr und zuletzt die Covid19-Pandemie. Vor diesem Hintergrund bewertete Dr. Owoeye sodann die sogenannten "Trips Flexibilit?ten", also die Flexibilit?ten, die das??bereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen, Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) anerkannt hat: Zwangslizenzen und Parallelimporte.
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Dr. Owoeye war von September bis November, finanziert durch die Alexander von Humboldt Stiftung, zu Gast in Augsburg und hat in dem Werkstattgespr?ch einen Ausschnitt aus seiner in Augsburg vorangetriebenen Forschung vorgestellt.

Werkstattgespr?ch vom 26. Oktober 2023 mit Prof. Dr. Stefan Braum von der Université du Luxembourg: "Experimentelles Recht" – Der Ausnahmezustand als Denkfigur europ?ischen Rechts

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Am 26.10.2023 referierte Prof. Dr. Stefan Braum (Luxemburg) zum ?Experimentellen Recht. Der Ausnahmezustand als Denkfigur europ?ischen Rechts.“ Ausgehend von den Befunden einer mit?Mitteln des luxemburgischen Nationalfonds durchgeführten rechtsvergleichenden Studie zur Pandemieregulierungspolitik benannte Herr Braum markante Grundzüge eines experimentellen Rechts, deren Verselbst?ndigung und ?bertragung auf andere Lagen (ihm) bedenklich erscheinen. Der Tendenz zu einer exekutiven Regulierung hielt er den Ma?stab des freiheitlichen, allgemeinen, auf Dauer angelegten Gesetzes entgegen und pl?dierte für eine methodisch am kritischen Rationalismus geschulten Rechtskritik.
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In der von Prof. Kubiciel, dem Initiator der Veranstaltung, geleiteten Diskussion wurden grundlegende Fragen, etwa zur Geltung tradierter Rechtskonzepte, er?rtert, aber auch Bezüge zu aktuellen Fragen der deutschen Rechtspolitik hergestellt, etwa der GEG-Entscheidung des BVerfG, die sich im Lichte des Vortages auch als Versuch zur Eind?mmung einer exektutiven Gesetzgebung lesen l?sst.

Die Klimakrise und das Recht

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Die Klimakrise und das Recht

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Die Klimakrise ist die wohl gr??te Herausforderung unserer Zeit.

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Bei ihrer Bek?mpfung spielt das Recht als Instrument und Rahmen politischen Handelns eine ma?gebliche Rolle, derer sich die Werkstattgespr?che aus straf-, zivil- und ?ffentlich-rechtlicher sowie aus interdisziplin?rer Perspektive im Jahr 2023 widmen.
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Werkstattgespr?ch vom 28. Juni 2023 mit Prof. Dr. Andrea Kie?ling von der Goethe-Universit?t Frankfurt am Main: Klimaschutz, Klimawandelfolgen und der Schutz der menschlichen Gesundheit

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Im sechsten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Andrea Kie?ling von der Goethe Universit?t Frankfurt mit dem Verh?ltnis von Klima- und Gesundheitsrecht. Die Referentin argumentierte, dass die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren ein blinder Fleck des Klimarechts sei und vor allem dem Gesundheitsrecht überlassen bleibe. Ein spezifisches ?klimawandelfolgenrechtliches Gesundheitsrecht“ habe sich allerdings auch noch nicht herausgebildet. Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit würde im bestehenden Gesundheitsrechts in der Folge nicht hinreichend adressiert. An dieser Stelle seien die Rechtswissenschaft und vor allem der Gesetzgeber gefordert, ein integratives Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht zu entwickeln.

Werkstattgespr?ch vom 14. Juni 2023 mit Prof. Dr. Matthias Rossi: Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung

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Im fünften Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Matthias Rossi mit Klimaklagen und dem damit einhergehenden Spagat der Judikative zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung. W?hrend der Referent die Legalit?t und Legitimit?t von Klimaklagen explizit bejahte, meldete er Zweifel an, ob die Gerichtsbarkeit die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen kann und sollte, eine ma?gebliche Rolle bei der Intensivierung und Gestaltung der Klimapolitik zu spielen. Neben demokratietheoretischen ?berlegungen führte Rossi für seine These vor allem Gewaltenteilungserw?gungen an. Konkret argumentierte er, dass Gerichte institutionell nicht zur Rechtsgestaltung in der Lage seien, da ihre Verfahren und Ma?st?be sowie ihr Modus der Informationsgenerierung dafür nicht ausgelegt seien. Erst recht gelte dies im Kontext der Klimapolitik, die sich durch eine besonders hohe tats?chliche und normative Komplexit?t auszeichne. Abschlie?end gab Rossi zu bedenken, dass gerichtliche Entscheidungen, die Klimaklagen durch allzu weitreichende Neuinterpretationen unter Verabschiedung überkommener Dogmatiken zum Erfolg verhülfen, die Vertrauenswürdigkeit des Rechts gef?hrdeten.

Werkstattgespr?ch vom 7. Juni 2023 mit Prof. Dr. Kerstin Schl?gl-Flierl von der Katholisch-Theologischen Fakult?t der Universtit?t Augsburg: Normative Weichenstellung in der Klimaethik

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Das vierte Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" wagte einen interdisziplin?ren Austausch und blickte aus der Perspektive der Klimaethik auf die Klimakrise. Es sprach Prof. Dr. Kerstin Schl?gl-Flierl, Inhaberin des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakult?t der Universit?t Augsburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat, zu "Normativen Weichenstellungen in der Klimaethik". Prof. Schl?gl-Flierl zeigte dabei die Vielschichtigkeit und Komplexit?t der ethischen Probleme auf, denen wir uns als Folge der Klimakrise ausgesetzt sehen. Sie begann ihre Ausführungen mit einer Problemanalyse aus dem Blickwinkel der Klimaethik, analysierte den Klimawandel im Anschlu? an Stephen Gardiner als "perfekten moralischen Sturm", bettete ihre Problemanalyse in einen postkolonialistischen Theorierahmen ein, arbeitete die verschiedenen berührten Gerechtigkeitsebenen heraus und schlo? ihre Ausführungen mit m?glichen Positionen im Gerechtigkeitsdiskurs. Die anschlie?ende Diskussion vertiefte nicht nur die klimaethische Analyse, sondern versuchte auch, Schlüsse für die juristische Diskussion zu ziehen.

Werkstattgespr?ch vom 31. Mai 2023 mit Prof. Dr. Leonhard Hübner, M.Jur. (Oxford): Klimklagen gegen Private

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Im dritten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" führte Prof. Dr. Leonhard Hübner in die vielf?ltigen dogmatischen Probleme ein, die Klimaklagen gegen Private aufwerfen. Ausgangspunkt der Betrachtungen waren zum einen das niederl?ndische Shell-Urteil, zum anderen der Beschlu? des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Im Fokus des Vortrags standen sodann die aktuellen CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Automobilhersteller vor deutschen Gerichten. Hübner beleuchtete dabei eingehend die vielf?ltigen rechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Prüfung von quasinegatorischen Unterlassungsansprüchen, aber auch von deliktischen Schadensersatzansprüchen nach deutschem materiellem Recht stellen. So ging er etwa detailliert auf die Frage nach dem verletzten Recht, auf Probleme im Rahmen der Kausalit?t und der Rechtswidrigkeit sowie auf Probleme auf Rechtsfolgenseite ein.

Werkstattgespr?ch vom 19. April 2023 mit Prof. Dr. Sina Fontana, MLE: Klimawandelfolgenrecht

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Im zweiten Werkstattgespr?ch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" stellte Prof. Dr. Sina Fontana vor mehr als 60 im H?rsaal anwesenden und via Zoom zugeschalteten Zuschauerinnen und Zuschauern das "Klimawandelfolgenrecht" als analytische Betrachtungsweise mit einheitsstiftender Funktion vor. Diese ergebe sich aus den Auswirkungen des Klimawandels auf eine Vielzahl von Lebensbereichen und ihrer Regelung durch das Recht. Fontana untergliederte das Klimarecht in das Klimaschutzrecht sowie das Klimawandelfolgenrecht und argumentierte, dass das Klimaanpassungsrecht bisher überwiegend umwelt- und infrastrukturrechtlich gepr?gt sei und sich folglich auf ?kologische Aspekte konzentriere. Sie zeigte anhand übergreifender Analysekriterien auf, wie mithilfe der Betrachtungsweise des Klimawandelfolgenrechts Synergieeffekte und Koordinierungspotentiale genutzt sowie Wechselwirkungen ad?quat aufgel?st werden k?nnen, um auch soziale und ?konomische Konsequenzen der Erderw?rmung in die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung einzubeziehen.

Werkstattgespr?ch vom 25. Januar 2023 mit Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel: Klimaprotest und Strafrecht

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Im ersten Werkstattgespr?ch in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h.?c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des ?Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander. Er stellte dabei insbesondere die dogmatischen Unstimmigkeiten des Urteils dar, arbeitete die potentiell weitreichenden Folgen des Urteils heraus und kritisierte die Mi?brauchsanf?lligkeit des vom AG Flensburg postulierten Notstandsverst?ndnisses.

Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft

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Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft

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Wie ver?ndert die stetig fortschreitende digitale Transformation das Recht? Drei Werkstattgespr?che widmeten sich im Wintersemester 2022/23 aus unterschiedlichen Perspektiven den Herausforderung der Digitalisierung für das Rechtssystem und in der Folge auch für Forschung und Lehre des Rechts.

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Werkstattgespr?ch vom 1. Februar 2023 mit Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA): Digitalisierung und Recht - Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schl?uchen?

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Im dritten und letzten Werkstattgespr?ch in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit gro?en Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts l?gen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbu?en geh?ren. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden ?Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Werkstattgespr?ch vom 14. Dezember 2022 mit Prof. Dr. Tobias Lutzi, LL.M., M.Jur. (Oxford): Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

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Im zweiten von drei Werkstattgespr?chen in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschlie?end L?sungsans?tze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und h?chstrichterlichen Probleml?sungsangebote nicht hinreichend sind. ?ber den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen ?way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im n?chsten Werkstattgespr?ch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

Werkstattgespr?ch vom 8. November mit RA Dr. Andreas Katzer und RA Sebastian Kraska: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung


Im ersten von drei Werkstattgespr?chen in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung gro?e und bislang noch nicht bew?ltigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt.

Frauen am Bunderverfassungsgericht

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Frauen am Bundesverfassungsgericht

Seit dem Jahr 2021 setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen Richterinnen als m?nnlichen Richtern zusammen. Das war Anlass genut, imRahmen einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die gemeinsam mit der Initiative [fam] - Frauen arbeiten miteinander durchgeführt wurde, über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Im Fokus stand zum einen Leben und Wirken von Wiltraut Rupp-von Brünneck, der zweiten Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die nicht zuletzt durch ihr Sondervotum in der ersten Schwangerschaftsabbruchentscheidung Rechtsgeschichte geschrieben hat. Zum anderen wurde der grunds?tzlichen Frage nachgegangen, welchen Einfluss Richterinnen auf Institution und Rechtsprechung von Verfassungsgerichten in der Vergangenheit hatten und aktuell haben.

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Werkstattgespr?ch vom 2. November 2022 mit Prof. Dr. Fabian Michl von der Universit?t Leipzig: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

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Anl?sslich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparit?tischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wurde in Anknüpfung an ein das vorangegangene Werkstattgespr?ch zum Thema ?Frauen an Verfassungsgerichten“ der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Prof. Dr. Fabian Michl von der Universit?t Leipzig referierte zum Thema ?Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Prof. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Pr?gungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der [fam]-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen.

Werkstattgespr?ch am 22. Juni 2022 mit Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff (ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts): Frauen an Verfassungsgerichten – Was h?ngt an ihrer Pr?senz?

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Seit dem Jahr 2021 setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen Richterinnen als m?nnlichen Richtern zusammen. Das war Anla? genug, um im Rahmen von zwei Vortragsveranstaltungen über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. In einer Auftaktveranstaltung hielt die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universit?t Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende ?berlegungen und pers?nliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema ?Frauen an Verfassungsgerichten – Was h?ngt an ihrer Pr?senz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Pr?senz- und Zoom-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

Corona vor Gericht

Werkstattgespr?ch vom 13. Juli 2022 mit Dr. Philip Hahn (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof): Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend ver?ndert. Die meisten staatlichen Eind?mmungsma?nahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschr?nkungen über Versammlungsverbote und Gesch?ftsschlie?ungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln. Vor diesem Hintergrund fand ein Werkstattgespr?ch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" statt. Der Referent, Dr. Phillip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zust?ndigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erl?uterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs gepr?gt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

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