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Allgemein

Eine Einführungsveranstaltung aus den angebotenen Rechtssystemen des anglo-amerikanischen Rechts, des franz?sischen Rechts, des polnischen Rechts oder des türkischen Rechts ist zu besuchen und erfolgreich abzuschlie?en.

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Nein.

Jeder Studierende muss an einer Einführungs-Veranstaltung aus den angebotenen Rechtssystemen (anglo-amerikanisches Recht, franz?sisches Recht, polnisches Recht oder türkisches Recht) im Laufe des juristischen Studiums teilnehmen und die die Prüfung bestehen. Das ist eine Voraussetzung um den JAPO-Schein ?(Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung) zu bekommen.

Folgende Einstufungstests sind für die Teilnahme an den Veranstaltungen in Modul I erforderlich.

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Anglo-Amerikanisches Recht

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Modul I

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Für die Teilnahme an der Veranstaltung ?Introduction to Anglo-American Legal Systems“ wird das Bestehen des Oxford Online Placement Tests mit ?C1 Niveau“ vorausgesetzt.

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Sowohl zu Beginn des Sommersemesters, als auch zu Beginn des Wintersemesters kann der Test absolviert werden.
In der Regel findet der OOPT in der ersten Vorlesungswoche statt und wird digital von zu Hause aus abgelegt. Die genauen Zeiten werden auf der homepage der FRA zeitnah ver?ffentlicht.

Zudem finden Sie die Termine des OOPT bei Digicamus unter?Einstufungstest für Introduction to Anglo-American Legal Systems.

Ihre Anmeldung zum OOPT t?tigen Sie bitte über Digicampus.

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Modul II

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Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des anglo-amerikanischen Rechts in Modul II ist ein weiterer Einstufungstest, der Upper-Level-Placement-Test, zu absolvieren.

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Zum Test zugelassen sind die erfolgreichen Absolventen des Kurses Introduction to Anglo-American-Legal Systems und Absolventen des Kurses Common Law, die ein Prüfungsergebnis von 1,0 oder 1,3 erreicht haben.

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Der Upper-Level-Placement-Test findet nur zu Beginn des Wintersemesters statt.

Den Termin des ULPT finden Sie bei Digicamus unter?Upper-Level-Placement-Test für Studierende des 3. Semesters

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Ihre Anmeldung zum ULPT t?tigen Sie bitte über Digicampus.

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Franz?sisches Recht

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Für die Teilnahme an der Veranstaltung "Introduction au droit fran?ais" ist ein Einstufungstest Voraussetzung. Der Einstufungstest wird zu Beginn jedes Semesters angeboten.

Zur Teilnahme am Test melden Sie sich bei Digicampus in der Veranstaltung "Einstufungstest für Introduction au droit fran?ais" an.

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Türkisches Recht

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Der Termin des Einstufungstests zu ?Einführung ins türkische Recht und in die türkische Rechtsterminologie“ ist im Stundenplan der Studierenden des ersten Semesters angegeben.

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Nein! Es wird empfohlen, im 3. Semester mit Modul II und im 5. Semester mit Modul III zu beginnen. Beide Module sind freiwillig und k?nnen auch sp?ter begonnen werden.

Anglo-Amerikanischen Recht:

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Das Bestehen der Veranstaltung ?Introduction to Anglo-American Legal Systems” oder das Bestehen der Veranstaltung ?Introduction to Common Law“ mit der Endnote 1,0 oder 1,3.

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Zus?tzlich Teilnahme und Bestehen des Upper-Level-Placement-Tests zu Beginn des Wintersemesters.

Beim franz?sischen Recht:

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Franz?sisches Recht:

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Das Bestehen der Veranstaltung ?Introduction au droit fran?ais"

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Türkisches Recht:

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Das Bestehen der Veranstaltung ?Einführung in das türkische Recht und die türkische Rechtsterminologie“

Die Teilnahme an den Veranstaltungen im Modul II und Modul III der FRA ist freiwillig. Um das Jura-Studium zu absolvieren ist das FRA-Zertifakt nicht erforderlich. Das FRA-Zertifikat bescheinigt Ihnen eine zus?tzliche Qualifikation, die z.B. bei der Vergabe von Auslandsstudienpl?tzen oder einer sp?teren Bewerbung um eine juristische Anstellung einen deutlichen Vorteil bieten kann, zus?tzlich f?rdert die Ausbildung in der FRA Ihre analytischen F?higkeiten.

Grunds?tzlich ja.?

Es sollte aber bedacht werden, dass die Modul I - Kurse auf den Stundenplan des 1. und 2. ausgerichtet sind.

Die Modul II - Kurse orientieren sich am Stundenplan des 3. und 4. Fachsemesters und die Modul III - Kurse am Stundenplan für das 5. und 6. Fachsemester.

Daher w?re es m?glich, dass es zu ?berschneidungen mit Pflichtveranstaltungen kommen kann, wenn Sie sp?ter mit den FRA-Kursen starten.

Grunds?tzlich ja.

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Die Wiederholungsprüfung für die Veranstaltungen aus Modul I ist jedes Semester m?glich.

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Eine Wiederholung von Prüfungen der Modul II und Modul III Veranstaltungen ist ausschlie?lich im folgenden Jahr m?glich.

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Die Prüfungswiederholung (im Folgejahr) ist m?glich, wenn der regul?re Termin nicht wahrgenommen wurde oder die Prüfung im regul?ren Termin nicht bestanden wurde.

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Eine Prüfugnswiederholung zur Notenverbesserung ist nicht m?glich.

Nach der Korrektur Ihrer Arbeiten, werden die Teilnahmebescheinigungen, die Ihr Notenergebnis des jeweiligen Kurses ausweisen, erstellt.

Sie werden per E-Mail, an Ihre studentische E-Mail-Adresse, über die Abholzeiten der Teilnahmebescheinigungen informiert.

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Abholung in Raum 1018 bei Frau Brüggemann.

Anerkennung

Ja!

Allerdings dürfen die Prüfungsleistungen und Studienzeiten nicht doppelt anerkannt werden (d.h. für einen anderen Zweck, z.B. LL.M. Studium).

Für jedes im Ausland verbrachte Semester k?nnen maximal 2 Veranstaltungen mit maximal 4 SWS (12 ECTS) angerechnet werden.

Anglo-Amerikanisches Recht

Veranstaltungen einer englischsprachigen, juristischen Veranstaltung k?nnen anerkannt werden.

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Franz?sisches Recht

Veranstaltungen in einer franz?sischsprachigen, juristischen Veranstaltung k?nnen anerkannt werden.

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Türkisches Recht

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Veranstaltungen in einer türkischsprachigen, juristischen Veranstaltung k?nnen anerkannt werden.

Anerkennungsverfahren

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Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Leistungsanerkennung für im Ausland erbrachte Studienleistungen zusammen mit einem Nachweis?der?im?Ausland?erbrachten?Prüfungsleistungen?und?Studienzeiten (Transcript of Records)

bei Frau Brüggemann (Raum 1018) ein oder werfen Sie die Unterlagen in den Briefkasten Nr. 2 (Internationales - Dr. Lorenzmeier) ein.

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Das Antragsformular ist nachfolgend als Download hinterlegt.

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Antrag Leistungsanerkennung aus Ausland.pdf

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Freischussverl?ngerung

Freischussverl?ngerung bekommt man für die erfolgreich abgeschlossene Fremdsprachige Rechtswissenschaftliche Ausbildung, die mindestens 16 SWS, aus Modul I und II umfasst und zus?tzlich zur Pflichtausbildung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 JAPO gemacht wurde.

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Zus?tzlich k?nnen auf die Semesterzahl beim Freiversuch Zeiten, in denen Prüfungsteilnehmer beurlaubt waren, nicht mitgerechnet, sofern ein Vollstudium (Leistungsnachweise in geltenden ausl?ndischem oder internationalem Recht mit 8 SWS / 12 ECTS) an einer ausl?ndischen Universit?t in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang abgeleistet wird. H?chstens zwei Urlaubssemester für ein Auslandsstudium z?hlen nicht mit.

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W?hrend einer Beurlaubung wegen des Auslandssemesters k?nnen mit Ausnahme der Wiederholung nicht bestandener Prüfungen grunds?tzlich keine für die Zulassung gültigen Leistungsnachweise erworben werden.

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Merkblatt des Landesjustizprüfungsamtes zum Freiversuch, § 37 Abs. 4 JAPO

Introduction to Common Law

Der Kurs Introduction to Common Law wird sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemesterangeboten.

Nein!

Die einzige Voraussetzung für die Teilnahme, ist die Registrierung per Digicampus.

Nein!

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Der Kurs "Introduction to Common Law" ist nicht verpflichtend.

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Jeder Student muss aber an einer Einführungs-Veranstaltung aus einem der angebotenen Rechtssysteme

  • Anglo-Amerikanisches Recht
  • Franz?sisches Recht
  • Polnisches Recht
  • Türkisches Recht

im Laufe des juristischen Studiums teilnehmen und die Prüfung bestehen.

Das ist eine Voraussetzung um den JAPO-Schein

(Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung) zu erhalten.

Introduction to Anglo-American Legal Systems

"Introduction to Anglo-American Legal Systems“, das Modul I zur anglo-americanischen FRA (Fremdsprachige Rechtswissenschaftliche Ausbildung)

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  • Pro Semester werden max. 70 Kurspl?tze angeboten, die sich auf Gruppen mit 25-35 Studierenden aufteilen.
  • Der Kurs "Introduction to American Legal Systems" richtet sich an Studierende mit sehr guten bis guten Englischkenntnissen (Sprachniveau C2 und C1) .
  • Die Sprachkenntnisse werden über den Einstufungstest (Oxford Online Placement Test) ermittelt.

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Nein!

Der Einstufungstest erfordert allgemeine Sprachkenntnisse.

Mehr Informationen und ein Beispiel findet sich im Internet

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Oxford Online Placement Test

Der Einstufungstest findet in der Regel immer in der ersten Vorlesungswoche eines Semesters statt.

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Die Termine werden zeitnah auf der homepage unter Aktuelles bekanntgegeben.

Zudem sind die Termine bei Digicampus mit dem Veranstaltungsnamen Einstufungstest für Introduction to Anglo-American Legal Systems (Oxford Online Placement Test) ersichtlich.

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Bitte melden Sie sich über Digicampus zum Test als Teilnehmer an.

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Nein!

Am Einstufungstest sollen nur die Studierenden teilnehmen, die an der Veranstaltung ?Introduction to Anglo-American Legal Systems“ teilnehmen m?chten und beabsichtigen die FRA als Zusatzausbildung zu absolvieren.

Das Ergebnis des Einstufungstests ist 2 Jahre gültig.

Ja!

Die Teilnahme ist einmal pro Jahr m?glich. Entweder zum Sommersemester oder zum Wintersemester.

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Wer im Sommersemester am Test teilgenommen hat, kann diesen frühestens wieder zum Sommersemester des Folgejahres wiederholen.

Testteilnehmer des Wintersemester k?nnen frühestens zum Wintersemester des Folgejahres wiederholen.

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Eine Teilnahme im Wintersemester und die Wiederholung im darauf folgenden Sommersemester ist nicht m?glich.

Nein!

Absolventen des OOPT k?nnen auch im n?chsten oder übern?chsten Semester AALS belegen.

Achtung! Der Test ist nur 2 Jahre gültig.

FRA Zertifikat

Nein!

Es gibt keine Gesamtprüfung am Ende der FRA.

Das FRA-Zertifikat erh?lt, wer 16 SWS (8 Veranstaltungen) in einem Rechtssystem aus Modul II und Modul III nachweisen kann oder in 2 verschiedenen Rechtssystemen im Modul II erbracht hat.

Auf dem Zertifikat steht der Notendurchschnitt des einen Rechtssystems aus Modul II und aus Modul III

oder der Notendurchschnitt aus beiden Rechtssystemen von Modul II.

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Auf der Rückseite des Zertifikats sind die einzelnen Kurs mit den erreichten Noten aufgeführt.

Bitte geben Sie die Originale Ihrer insgesamt acht Teilnahmebescheinigungen der absolvierten Kurse aus Modul II und Modul III bei Frau Brüggemann (Raum 1018) ab.

Ist Ihr FRA-Zertifikats erstellt, werden Sie per E-Mail (an Ihre studentische E-Mail-Adresse) über den Abholtermin informiert.

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Kontakt

Studierendensekretariat
Juristische Fakult?t

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