Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts
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Aktuelles
Neuerscheinung: Haftung für Greenwashing am Kapitalmarkt
Die zunehmende Bedeutung von ESG-Themen (environment, social, governance) führt dazu, dass auch in der Kapitalmarktkommunikation von b?rsennotierten Unternehmen immer h?ufiger falsche oder irreführende Informationen ver?ffentlicht werden. Dieses unter dem Stichwort "Greenwashing" bekannte Ph?nomen stellt die Kapitalmarkthaftung vor neue Herausforderungen. Traditionell dient die Haftung dazu, finanzielle Verluste von Investoren aufgrund fehlerhafter Information zu ersetzen und damit den Emittenten Anreize zu rechtskonformen Verhalten zu geben. "Grüne" Informationen sind aber h?ufig nicht kursrelevant, angesprochen werden vielmehr die ideellen Motive der Investoren. In einem aktuellen Beitrag (BKR 2025, 108-115) untersuchen Prof. Alexander Hellgardt und Lukas Kienbaum, welche Auswirkungen Greenwashing am Kapitalmarkt hat und wie es sich in das System der Kapitalmarkthaftung integrieren l?sst. Als rechtspolitische L?sung schlagen sie vor, die Ansprüche bei institutionellen Anlegern wie Investmentfonds zu bündeln.
Neuerscheinungen zum Verh?ltnis von Klimaschutz und Privatrecht
W?hrend lange Zeit vor allem das Verwaltungsrecht als Dom?ne des Klimaschutzes galt, wird seit einiger Zeit auch über das Verh?ltnis von Klimaschutz und Privatrecht diskutiert (dazu einführend Hellgardt/Jouannaud, Nachhaltigkeitsziele und Privatrecht, AcP 222 (2022), 163-216). Prof. Hellgardt hat dieses Verh?ltnis in zwei aktuellen Ver?ffentlichungen genauer in den Blick genommen. Zun?chst hat er sich in der schriftlichen Fassung eines vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. gehaltenen Vortrags ausführlich mit dem Potential sogenannter zukunftsgerichteter Klimaklagen besch?ftigt, den Klimawandel aufzuhalten (Klimaklagen gegen Private als Regulierungsinstrument, Nomos, Baden-Baden 2024). In einem zweiten Beitrag hat Prof. Hellgardt das Potential des Vertragsrechts ausgelotet, wirksame Anreize zum Klimaschutz zu setzen. Der Beitrag ist Teil eines im Rahmen der Augsburger Rechtsgespr?che entstandenen Sammelbandes (Klimaschutz und Vertragsrecht, in: D. Wolff/P. Hellwege (Hrsg.), Klimakrisenrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2024, S. 317-337).
Neuerscheinung: Die neue Ad- hoc-Publizit?t nach dem Listing Act
Am 8. Oktober 2024 hat der Rat der Europ?ischen Union den sogenannten Listing Act verabschiedet, der damit die letzte Hürde im europ?ischen Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Passend zum baldigen Inkrafttreten der ersten gr??eren Reform des Kern-Kapitalmarktrechts seit Verabschiedung der Marktmissbrauchverordnung analysiert Prof. Hellgardt in einem aktuellen Tagungsband die neuen Regeln zur Ad-hoc-Publizit?t. Die Hauptneuerung besteht darin, dass zukünftig ?Zwischenschritte“ in gestreckten Geschehensabl?ufen als solche nicht mehr ver?ffentlichungspflichtig sein sollen, sondern nur noch die ?Endereignisse“. Diese Neuerung stellt nur auf den ersten Blick eine Erleichterung für die Praxis dar, denn nun kommt der materiellen Abgrenzung zwischen Zwischenschritten und Endereignissen eine entscheidende Bedeutung für die Ver?ffentlichungspflicht zu. Ob ein Umstand auch lediglich eine Zwischenstufe darstellt oder einen Prozess abschlie?t, ist aber nicht naturgegeben, sondern eine Frage des Narrativs. Am Ende sind alle Kapitalmarktinformationen darauf gerichtet, zukünftige ausschüttbare Gewinne absch?tzen zu k?nnen. Deshalb gibt es keine natürlichen ?Endereignisse“. Die neu geschaffenen Tatbestandsvoraussetzungen werden daher die bisherige Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Zeitpunkts, zudem eine Insiderinformation zu ver?ffentlichen ist, nicht beseitigen, sondern lediglich zu der Frage verschieben, wann ein Endereignis vorliegt. Der Beitrag von Prof. Hellgardt ist erschienen in dem Sammelband M. Nietsch (Hrsg.), Aktuelle Fragen der Finanzmarkt-Compliance – 10. Wiesbadener Compliance-Tag der EBS Law School – Center for Corporate Compliance, Baden-Baden (Nomos), 2024, S. 77-100.
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