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Hausarbeit in der ?bung im ?ffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Sommersemester 2025

Sachverhalt

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Inmitten des Paartals auf dem Gebiet der kreisangeh?rigen Stadt Friedberg (Landkreis Aichach-Friedberg, Regierungsbezirk Schwaben) betreibt der B in bereits siebter Generation einen Hof, auf dem er gemeinsam mit seiner Frau und zwei Kindern lebt. Der Hof und die ihn umgebenden Felder und Wiesen, für die kein Bebauungsplan existiert, umfassen ein Areal von mehreren Hektar. Der Schwerpunkt der T?tigkeit von B liegt beim Ackerbau. Auf dem Ackerland baut er in wechselnder Fruchtfolge verschiedene Getreidesorten, Hülsenfrüchte und Kartoffeln an, um aus dem Verkauf seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die restlichen Wiesenfl?chen nutzt er für die Haltung von ein paar Schafen, für die er nur in den Wintermonaten ab und an Futter zukaufen muss. Auf dem Hofgel?nde befinden sich das Wohnhaus des B sowie eine Maschinenhalle, zwei Scheunen und ein Silo, im umliegenden Bereich ein paar kleinere Schuppen, ein Pferch samt Unterstand für die Schafe und eine Sch?ferkate (einzelne einfache Wohnbehausung für Sch?fer nahe der Herde). Bis zum Ortsgebiet, wo die n?chste zusammenh?ngende Bebauung beginnt, sind es mehrere Kilometer. B hatte den Hof vor einigen Jahren von seinem Vater V übernommen, der daraufhin in der nicht weit entfernten ?Pro Seniore“ Residenz im Stadtzentrum, einem Pflegeheim, ein Zimmer bezogen hat. Aufgrund seines hohen Alters und seines Gesundheitszustands (Pflegegrad 4) ist V auf st?ndige Betreuung angewiesen, die er dort erh?lt. Da sein einziger Sohn B, der mit der Bewirtschaftung des Hofes alle H?nde voll zu tun hat, diese nicht selbst leisten kann, kommt er stattdessen vollumf?nglich für die Lebenshaltungskosten des V auf.

Am Heiligabend 2024 ereignet sich ein Gro?brand in dem Pflegeheim, das infolgedessen auf nicht absehbare Zeit unbewohnbar wird. V hielt sich zu diesem Zeitpunkt glücklicherweise bei B auf, um gemeinsam mit der Familie Weihnachten zu feiern, und wurde daher nicht verletzt. Er hat jedoch seine Bleibe verloren und muss nun vorübergehend bei B unterkommen. Die Wohnsituation im Haus des B wird dadurch enorm erschwert, zumal dieses nicht barrierefrei ausgebaut ist und t?glich eine externe Pflegekraft zur Betreuung des V an- und wieder abreisen muss, obwohl der V permanente professionelle Betreuung ben?tigt. B h?lt dies auf Dauer für keinen tragbaren Zustand. Andere bezahlbare Seniorenheime mit demselben Betreuungsniveau gibt es in der Umgebung allerdings nicht. Der Kauf einer Wohnung oder gar eines Hauses im Stadtgebiet zus?tzlich zum Engagement einer Pflegekraft sprengt die finanziellen M?glichkeiten des B, zumal seine Frau mit dem dritten Kind und einem errechneten Entbindungstermin im Herbst schwanger ist und daher eine weitere Versch?rfung der Wohn- und Finanzsituation droht. Ein Wegzug des tief in der Heimat verwurzelten V an einen weiter entfernten Ort kommt für die ganze Familie, die dadurch auseinandergerissen würde, nicht in Frage. Auf der Suche nach einem Ausweg aus diesem Dilemma kommt B eine Idee: Seine Grundstücksfl?chen sind doch gro? genug, warum den V also nicht einfach dort samt einer Vollzeitpflegekraft unterbringen? Eine bezugsfertige Wohnung von angemessener Gr??e und Ausstattung (2-3 ZKB, barrierefrei) existiert zwar noch nicht, aber das lie?e sich durch entsprechende Bauma?nahmen leicht und kostengünstig bewerkstelligen. Konkret erw?gt er die folgenden drei Optionen:

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  • Option 1: Eine der beiden Scheunen auf dem Hofgel?nde, die dort erst vor drei Jahren und gedeckt durch eine Baugenehmigung errichtet wurde, steht nahezu leer. B ben?tigt sie für den wirtschaftlichen Betrieb nicht (wie er auch sp?ter gegenüber der Beh?rde beteuert) und k?nnte sie daher zu einem Wohnhaus umfunktionieren. Wesentliche ?u?erliche Ver?nderungen w?ren dafür nicht erforderlich.
  • Option 2: Die etwas abseits gelegene Sch?ferkate wurde infolge einer Flut vergangenen Sommer, bei der die Paar über die Ufer trat, zerst?rt und unbewohnbar. Da der Tierbestand des B nicht mehr so gro? ist, als dass er einen Sch?fer engagieren müsste, belie? er das Geb?ude zun?chst in dem Zustand. Nun aber k?nnte man es von Grund auf renovieren bzw. neu aufbauen, um dem V und einer Pflegekraft eine Unterkunft zu bieten. Auch hier w?ren Bauvolumen, Nutzung und Funktion weitgehend identisch, gegebenenfalls geringfügige Erweiterungen zum barrierefreien Ausbau angezeigt, etwa eine Rollstuhlrampe. Der Urgro?vater des B, der die Kate vor vielen Jahren errichten lie?, als dort noch eine gr??ere Siedlung stand, tat dies damals zwar ohne Baugenehmigung, aber im Einklang mit den einschl?gigen materiellrechtlichen Vorschriften.
  • Option 3: Ferner lie?e sich das Wohnhaus des B um eine zus?tzliche Wohneinheit erweitern. Ein Anbau bestehend aus zwei bis drei Zimmern, Küche und Bad würde den vorhandenen Geb?udebestand um ca. 25 % vergr??ern. Das Wohnhaus, ebenfalls zurückgehend auf den Urgro?vater des B, ist von einer Baugenehmigung gedeckt, die damals allerdings rechtswidrig erteilt wurde.

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Zur Erh?hung seiner Chancen reicht B gleich für alle drei Vorhaben in der Hoffnung, dafür die ben?tigten Baugenehmigungen zu erhalten, ordnungsgem??e Bauantr?ge bei der Stadt Friedberg ein. Dort ist man jedoch anderer Ansicht. Die Sch?ferkate liege in einer hochwassergef?hrdeten Senke, die von dem für dieses Gebiet erarbeiteten wasserrechtlichen Plan als Risikogebiet (§ 73 WHG) deklariert wird. Die entsprechende Gefahrenkarte nach § 74 WHG mit qualifizierten Darstellungen zur Hochwassersituation attestiert dem Areal eine statistisch hohe Wahrscheinlichkeit der ?berflutung bei Hochwasserereignissen und h?lt es daher für Bebauung ungeeignet. Die Renovierung der Kate zu Wohnzwecken widerspreche mithin dem wasserrechtlichen Plan. Zudem sei das Gebiet in der ??berschwemmungsgebietsverordnung für das ?berschwemmungsgebiet der Paar von Flusskilometer 64,2 bis Flusskilometer 122,2 auf den Gebieten der […] Stadt Friedberg vom 10.01.2025“, die vom Landratsamt Aichach-Friedberg als Reaktion auf das letzte Flutereignis gem. § 76 II WHG erlassen worden war, in Orientierung an der wasserrechtlichen Planung als ?berschwemmungsgebiet festgesetzt worden. Dort gelte also nun ein Bauverbot gem. § 78 IV WHG; Ausnahmen k?nnten angesichts der Beeintr?chtigung des bestehenden Hochwasserschutzes nicht zugelassen werden. Unabh?ngig davon sei bei allen drei Vorhaben eine Zersiedelung der Umgebung zu befürchten. Der Scheunenumbau entfalte eine gewisse negative Vorbildwirkung für zukünftige Wohnbauprojekte. Bei der Renovierung der Sch?ferkate folge dies aus der Wiederaufnahme und Intensivierung der ehemaligen Wohnnutzung. Durch den Einbau einer zweiten Wohneinheit in das Wohnhaus des B k?me es zwar zu keiner Ausdehnung einer Streubebauung nach au?en, aber zu einer Verdichtung nach innen. Unter gewissen Voraussetzungen unterl?gen zwar auch nicht privilegierte Vorhaben einem erleichterten bauplanungsrechtlichen Zul?ssigkeitsma?stab. Allerdings sei die Scheune erst vor wenigen Jahren errichtet worden, was eine Begünstigung zur Vermeidung von Missbrauch ausschlie?e. Zudem k?nne nur die Familie von einer Begünstigung profitieren. Es sei also ausgeschlossen, die Ansprüche zugunsten des Einzugs einer Pflegekraft durchzusetzen. Gleiches gelte, wenn die ursprünglichen Geb?ude seinerzeit illegal errichtet wurden.

Am 14.3.2025 werden die entsprechenden Ablehnungsbescheide zur Post aufgegeben, die dem B bereits am 15.3.2025 per Einwurf in seinen Briefkasten zugehen. Da zu dieser Zeit die Aussaat des Sommerweizens seine ganze Aufmerksamkeit beansprucht, befasst er sich erst am 19.4.2025 wieder mit der Sache. Die Begründung der Stadt h?lt er für nicht tragbar. Zumindest der Umbau der Scheune und der Ausbau seines Wohnhauses zu einem ?Altenteilerhaus“ bzw. einer ?Altenteilerwohnung“ dienten als ?mitgezogene“ Nutzung zumindest im weiteren Sinne seinem landwirtschaftlichen Betrieb und seien daher als privilegierte Vorhaben prinzipiell zul?ssig. Dass V nach der Hofübergabe zwischenzeitlich im Pflegeheim gelebt hat, k?nne daran nichts ?ndern. Zudem seien die geltend gemachten Bedenken hinsichtlich wom?glich beeintr?chtigter Belange unbeachtlich. Es müsste n?mlich die besondere Situation seiner Vorhaben berücksichtigt werden, die diese im Ergebnis begünstige: die Umfunktionierung der Scheune zu einem Wohnhaus, mit der keine wesentliche ?u?erliche Ver?nderung einhergehe; die Neuerrichtung einer durch Hochwasser zerst?rten, ehemals bewohnten Hütte; die Erweiterung eines Wohngeb?udes zur Nutzung durch die eigene Familie, wozu aufgrund der besonderen Bedürftigkeit des V (Pflegegrad 4) auch eine Pflegekraft zu z?hlen sei. Mag die Errichtung der Sch?ferkate ohne Baugenehmigung und des Wohnhauses wider das geltende Recht seinerzeit auch unter fragwürdigen Umst?nden geschehen sein, jetzt jedenfalls k?nne das dem B nicht mehr vorgehalten werden.

B will die Ablehnungen nicht hinnehmen und fragt sich, wie er gerichtlich dagegen vorgehen k?nnte. Zu diesem Zweck ruft er am 19.4.2025 den befreundeten Rechtsanwalt R an, schildert ihm den Sachverhalt und bittet ihn um eine gutachterliche Einsch?tzung.

Was wird R antworten?

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Zusatzfrage ca. 25 % der Bewertung

Ausgehend von der Einsch?tzung des R überlegt B, ob man das gerichtliche Verfahren, das seines Wissens Monate oder gar Jahre dauern kann, beschleunigen und eine richterliche Entscheidung schneller herbeiführen k?nnte. Die Zeit dr?ngt angesichts der Schwangerschaft seiner Frau. Den Kauf einer neuen Wohnung im hochpreisigen Friedberg k?nne B sich dann erst recht nicht mehr leisten, aber den V weit entfernt in ein Heim zu geben oder einfach auf die Stra?e zu setzen kommt für ihn auch nicht in Frage.

Es müsse doch m?glich sein, mit Blick auf die drohenden wesentlichen Nachteile m?glichst schnell günstigen Wohnraum für V auf dem Hofgel?nde zu schaffen. Ihm sei bewusst, dass der Staat ein Interesse daran habe, Rechtssicherheit im Baugenehmigungsverfahren zu wahren, damit nicht unmittelbar auf einen vorschnell erteilten, tats?chlich rechtswidrigen Genehmigungsbescheid die Abrissverfügung folgt – sofern der Abriss überhaupt in Frage kommt. Die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung stehe dem wom?glich entgegen, sodass eine Erosion der bauplanungsrechtlichen Ordnung zu befürchten sei. Hier aber habe er ja aller Wahrscheinlichkeit nach einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Au?erdem werde im Falle der Versagung einer einstweiligen Regelungsanordnung gegebenenfalls die Staatskasse durch Sozialhilfeleistungen für den V belastet, was auch nicht im Interesse des Staates liegen k?nne.

Eine unzul?ssige Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache sieht B in einer Eilentscheidung nicht. Zwar würde die Erteilung einer (vorl?ufigen) Baugenehmigung im Eilverfahren einer Ma?nahmevorwegnahme gleichkommen, aber seines Wissens gebe es Ausnahmen vom Vorwegnahmeverbot, deren Voraussetzungen in seiner Situation erfüllt seien. Ferner sei bereits zweifelhaft, ob man überhaupt auf das Vorwegnahmeverbot, das eine überzeugende dogmatische Begründung vermissen lasse, abstellen k?nne oder eine vorl?ufige Ma?nahmevorwegnahme nicht vielmehr generell zul?ssig und vom Gesetzgeber auch intendiert sei.

Wie wird sich R hierzu ?u?ern?

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Allgemeine Hinweise

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  • Die Bearbeitung darf – Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung, Literaturverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis nicht mitgez?hlt – einen Umfang von maximal 60.000 Zeichen inkl. Fu?noten und Leerzeichen nicht überschreiten. ?berschreitungen des Umfanges werden bei der Bewertung negativ berücksichtigt.
  • Für das Layout der Arbeit gilt Folgendes: Seitenrand oben 2,5 cm, unten 2 cm, links 2,5 cm, rechts 5 cm (Korrekturrand); Schriftart Times New Roman; Schriftgr??e im Haupttext 12, in den Fu?noten 10; Zeilenabstand im Haupttext 1,5 Zeilen, in den Fu?noten Einfach; Blocksatz.
  • Die Arbeit ist bis zum 17.04.2025 (11:00 Uhr) in digitaler Form als Word-Dokument in den dafür eingerichteten Ordner in Digicampus unter folgender Bezeichnung hochzuladen: Nachname-Vorname-?R-Hausarbeit.

    Zus?tzlich ist die Arbeit bis zum 17.04.2025 (11:00 Uhr) in gedruckter Form beim Prüfungsamt der Universit?t (Briefkasten für Hausarbeiten im Foyer des Geb?udes der Juristischen Fakult?t) einzureichen. Alternativ kann die Arbeit postalisch (Poststempel 17.04.2025) an folgende Adresse versendet werden: ?

Universit?t Augsburg

Juristische Fakult?t

Prüfungsamt

(Hausarbeit Gro?e ?bung Kment)

Universit?tsstr. 24

86159 Augsburg

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  • Besprechung und Rückgabe der Arbeit finden in einer der Sitzungen zur Gro?en ?bung statt.
  • Die Ergebnisse werden von der Universit?t in STUDIS eingetragen. Die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt ebenfalls über STUDIS. Die Teilnehmenden müssen sich über STUDIS anmelden. Der Anmeldezeitraum beginnt am 15.02.2025 (12:00 Uhr) und endet am 15.03.2025 (12:00 Uhr).
  • Alle Teilnehmenden melden sich au?erdem bereits zu Beginn der Bearbeitungszeit im Digicampus zu der Veranstaltung ??bung im ?ffentlichen Recht für Fortgeschrittene“ an, da die Kommunikation, etwa zur Besprechung und Rückgabe der Arbeit oder auch zu kurzfristigen ?nderungen von Bearbeitungsmodalit?ten, über Digicampus stattfinden wird.

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