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Tagungsinformationen

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Die zweite Tagung der Forschungsstelle für eSport-Recht wird dieses Jahr am 03.09.2020 via Livestream übertragen und dreht sich um die Grundsatzfrage, wie sich der eSport in das deutsche Rechtssystem einordnen l?sst. Gemeinsam mit der Hochschule Mittweida und mit freundlicher Unterstützung der Kanzlei SKW Schwarz k?nnen wir unsere Tagung dieses Jahr im digitalen Rahmen anbieten und freuen uns, allen Interessierten kostenfrei die Teilnahme zu erm?glichen (Formular für die Online-Teilnahme: https://forms.gle/GnPkRj6GtnYb3Bps7).

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Die Tagung kann am 03.09.2020 ab 09:30 Uhr live auf dem Twitch-Kanal (https://twitch.tv/hochschule_mittweida/) oder YouTube-Kanal (https://www.youtube.com/watch?v=ERr7wFQgfyI&feature=youtu.be) der Hochschule Mittweida verfolgt werden und wird im Anschluss auf dem YouTube-Kanal der FeSR (https://www.youtube.com/channel/UCgKoPjuoyHJI8f42GP62v1g/featured?view_as=subscriber) zum Nachschauen bereitstehen. W?hrend des Livestreams besteht für alle Zuschauer die M?glichkeit, in Echtzeit Fragen an die Referenten zu stellen.

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Neben der rein virtuellen Teilnahme bieten wir für einige wenige Interessierte auch die Teilnahme vor Ort (an der Hochschule Mittweida) an. Aufgrund der sehr begrenzten Kapazit?ten bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis sp?testens zum 28.08.2020 und die Vermeidung kurzfristiger Absagen. Wegen der begrenzten ?bernachtungsm?glichkeiten haben wir für etwaige ?bernachtungsg?ste bereits vorsorglich ein Kontingent an Hotelzimmern reserviert. Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei Herrn Nepomuk Nothelfer (nepomuk.nothelfer@jura.uni-augsburg.de).

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Auf der zweiten gro?en Jahrestagung der Forschungsstelle für eSport-Recht werden unter anderem die Dauerbrenner ?Gemeinnützigkeit des eSports“ und ??nderung der Besch?ftigungsverordnung“ in den Fokus genommen. Unsere Tagung will aber auch Ansto? geben, den Blick zu weiten und andere Themenkomplexe und Rechtsgebiete ins Auge fassen. Neben einer Auseinandersetzung mit dem Zweck und dem Inhalt des eSport-Begriffs wird es daher auch Vortr?ge ausgewiesener Branchenexperten zum eSport im Kontext des Rundfunkrechts, des Arbeitszeitrechts sowie des Glücksspiel- und des Strafrechts geben.

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Referenten (alphabetisch):

  • Kai Bodensiek, Partner bei Brehm & v.Moers
  • Prof. Dr. Peter Fischer, Vors. Richter am BFH a.D., Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M., Leiter Recht & Regulierung game Verband, Forschungsstelle für 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏ienrecht an der Technischen Hochschule K?ln
  • Prof. Dr. Martin Maties, Juraprofessor an der Universit?t Augsburg, Forschungsstelle für eSport-Recht
  • Moritz Mehner, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz
  • Nepomuk Nothelfer, Mitarbeiter an der Universit?t Augsburg, Forschungsstelle für eSport-Recht
  • Dr. Felix Ruppert, Mitarbeiter an der Universit?t Bayreuth
  • Philipp Schlotthauer, Mitarbeiter an der Universit?t Augsburg, Forschungsstelle für eSport-Recht
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Programm:

9.30 Uhr - 10.00 Uhr: Empfang

Slot 1 (10.00 Uhr – 10.15 Uhr): Beginn des Streams

Slot 2 (10.15 Uhr – 11.00 Uhr): ?Der eSport-Begriff – Bildung, Subsumtion, Rechtspolitik“ (Nepomuk Nothelfer, Philipp Schlotthauer)

Slot 3 (11.00 Uhr – 11.45 Uhr): ?Gemeinnütziger e-Sport – game over?“ (Prof. Dr. Peter Fischer)

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11.45 Uhr – 13.15 Uhr: Mittagessen

Slot 4 (13.15 Uhr – 14.00 Uhr): ?Rundfunkrecht und Live Streams“ (Kai Bodensiek)

Slot 5 (14.00 Uhr – 14.45 Uhr): Vortrag zur eSport-Regelung in der Besch?ftigungsverordnung (Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch)

Slot 6 (14.45 Uhr – 15.30 Uhr): ?Arbeitszeit im eSport“ (Prof. Dr. Martin Maties)

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15.30 Uhr – 16.00 Uhr: Pause

Slot 7 (16.00 Uhr – 16.45 Uhr): ?Mit Glück zum gro?en Geld? – Ein ?berblick zu glücksspielrechtlich relevanten Elementen im Esports“ (Moritz Mehner)

Slot 8 (16.45 Uhr – 17.30 Uhr): ?Der strafrechtliche Sportbegriff“ (Dr. Felix Ruppert)

Slot 9 (17.30 Uhr): Fazit und Verabschiedung

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Im Anschluss: Abendliches Get-Together (mit Anmeldung)

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Tagungsbericht



Am 03.09.2020 fand die zweite Tagung der Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) an der Hochschule Mittweida statt. Zwar konnte die Tagung vor Ort nur in kleinem Rahmen durchgeführt werden, durch den Livestream – erm?glicht durch die Kooperationspartner der Hochschule Mittweida und SKW Schwarz – konnte jedoch ein gro?es Publikum online erreicht werden.

Unter dem Titel ?Die Einordnung des eSports in das deutsche Rechtssystem“ trugen einige der renommiertesten Juristen der Branche zu aktuellen rechtlichen Fragen und Entwicklungen der eSport-Branche vor. Als Speaker durfte die Forschungsstelle für eSport-Recht Kai Bodensiek (Partner bei Brehm & v.Moers), Prof. Dr. Peter Fischer (Vors. Richter am BFH a.D., Rechtsanwalt), Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch (M.A., LL.M., Leiter Recht & Regulierung game Verband, Forschungsstelle für 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏ienrecht an der Technischen Hochschule K?ln), Moritz Mehner (Rechtsanwalt bei SKW Schwarz) und Dr. Felix Ruppert (Mitarbeiter an der Universit?t Bayreuth) begrü?en. Komplettiert wurde die Besetzung durch die FeSR-Mitglieder Prof. Dr. Martin Maties, Nepomuk Nothelfer und Philipp Schlotthauer.?

Er?ffnet wurde die Tagung um 10.00 Uhr vom Leiter der Forschungsstelle für eSport-Recht, Prof. Dr. Martin Maties. Weitere Grü?e an die Teilnehmer und Zuschauer sandte die Staatsministerin für Digitales (Dorothee B?r), der Rektor der Hochschule Mittweida, Prof. Dr. Ludwig Hilmer, der Vize-Pr?sident der Universit?t Augsburg, Prof. Dr. Peter Welzel und Hauptsponsor SKW Schwarz durch den Leiter der Fokusgruppe Esport, Moritz Mehner.

Inhaltlich wurde die Tagung durch einen Vortrag von Nepomuk Nothelfer und Philipp Schlotthauer er?ffnet. Die Mitarbeiter der Forschungsstelle für eSport-Recht befassten sich mit dem eSport-Begriff. Methodisch entwickelten sie einen beschreibenden Begriff für den eSport. Darauf basierend wurde die Begriffsbildung für die verschiedenen Wissenschaften beleuchtet. Die dabei gewonnen Erkenntnisse wurden mit den aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen im Bereich eSport verglichen.

Im Anschluss an ein Gru?wort des Kooperationspartners MELCHERS Rechtsanw?lte (Dr. Holger Jakob, Dr. Matthias Spitz Dr. J?rg Hofmann) besch?ftigte sich Prof. Dr. Fischer in seinem Vortrag mit der Frage, ob eSport als gemeinnützig anerkannt werden k?nnte. Unter Betrachtung aktueller Rechtsprechung des EuGH und des BFH stellte er heraus, dass dies – besonders unter Hinweis auf Suchtgefahren, die fehlende K?rperlichkeit, die Regelungsmacht von Publishern und den Jugendschutz – aktuell nicht m?glich sei.

Nach einem Gru?wort des Kooperationspartners Esports Research Network durch Dr. Tobias Scholz pr?sentierte Kai Bodensiek die Entwicklung bzgl. des neuen 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏ienstaatsvertrages. Dabei arbeitete er die Neuerungen des 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏ienstaatsvertrages und deren Auswirkungen für Online-Livestreams von unter anderem eSport heraus. Er stellte dabei fest, dass durch den neuen 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏ienstaatsvertrag viele Streamer sicher von der Zulassungspflicht befreit sind, allerdings die Rechtslage bei gr??eren Streamern und Netzwerken noch nicht klar ist.

Nach einem Gru?wort des Kooperationspartners Stadler V?lkel Rechtsanw?lte (Urim Bajrami) betrachtete Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch die neue eSport-Regelung in der Besch?ftigungsverordnung und stellte die Frage, ob der Gesetzgeber sich an dieser bei zukünftigen Regelungen zum eSport orientieren sollte. Er stellte fest, dass durch eine Regelung des eSports getrennt vom Sport passgenauere L?sungen für den eSport erreicht werden k?nnen und diese deshalb auch abseits der Besch?ftigungsverordnung erstrebenswert sind.

Auch die Forschungsstelle selbst pr?sentierte wieder den Stand der aktuellen Forschung. Nach einem Gru?wort des Kooperationspartners ver.di (Heinrich Birner, Werner Theiner) referierte Prof. Dr. Martin Maties über die rechtlichen Implikationen der Arbeitszeiten von eSportlern. Dabei wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob ein eSportler auch in seiner Freizeit spielen darf bzw. wann dies als Arbeitszeit zu qualifizieren sei. Dabei pr?sentierte er einen m?glichen Kriterienkatalog, um der Problematik entgegen zu treten. Auch beleuchtete er weitere Probleme, die sich vor allem durch die hohe Anzahl von minderj?hrigen Arbeitnehmern im eSport stellen und betonte, dass auch im Rahmen des eSport geltende Arbeitszeitregeln gerade bei Minderj?hrigen einzuhalten sind.

Nach einem Gru?wort des Kooperationspartners Baker McKenzie (Christian Koops) besch?ftigte sich Moritz Mehner mit eSports-relevanten Regelungen des aktuellen und künftigen Glücksspielstaatsvertrages. Dabei untersuchte er unter anderem, inwiefern Wetten auf eSport-Ereignisse oder ?Lootboxen“ den jeweiligen Regulierungen unterfallen.

Den inhaltlichen Abschluss der Veranstaltung gestaltete Dr. Felix Ruppert nach einem Gru?wort der deutschen Branchengr??e ad hoc gaming (Markus Bonk). Dr. Ruppert setzte sich in seinem Vortrag ausführlich mit dem strafrechtlichen Sportbegriff auseinander. Er legte dar, weshalb man den eSport unter den strafrechtlichen Sportbegriff subsumieren kann. Das Analogieverbot wie auch das Bestimmtheitsgebot stünden einer solchen Auslegung nicht entgegen. Ferner regte er an, dass das Strafrecht hier als Impulsgeber für andere Rechtsgebiete dienen k?nne.

Im Anschluss an jeden der Vortr?ge bestand die M?glichkeit, Fragen an die Referenten zu stellen und mit diesen zu diskutieren. Diese M?glichkeit wurde zahlreich von den Pr?senz-G?sten wie auch den Online-Zuschauern genutzt. Wie im vorherigen Jahr konnte die Tagung eine Plattform der Diskussion und des Meinungsaustausches für alle Teilnehmer bieten.

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Prof. Dr. Martin Maties bedankte sich zum Abschluss der Tagung bei allen Zuh?rern, Speakern sowie bei Nepomuk Nothelfer, Philipp Schlotthauer und den Beteiligten der Hochschule Mittweida für die Teilnahme und die Unterstützung.

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