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(...) In den USA sind durch die M?glichkeit von Sammelklagen (?Class Actions“) bereits L?sungen für die Kunden gefunden. Helfen solche Mechanismen auch in Europa oder sind diese eher eine Gefahr? ?ber Fluch oder Segen solcher Instrumente diskutierten leidenschaftlich fünf Experten aus Wissenschaft und Praxis aus Berlin, München, Konstanz und Augsburg im Augsburger Rathaus am 18. Juli 2017. Eingeladen hatte dazu die Europa-Union Augsburg, das europe direct Informationszentrum und das Jean-Monnet-Exzellenzzentrum INspiRE von der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg. Das Für und Wider beleuchteten auf dem Podium Dr. Beate Czerwenka vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Florian Popella, zust?ndig für Grundsatzfragen bei BayME, Verband der Bayerischen Wirtschaft, Prof. Dr. Astrid Stadler von der Universit?t Konstanz, Dr. Ottmar Lell von der Verbraucherzentrale Bundesverband und Prof. Dr. Thomas M.J. M?llers vom Jean-Monnet-Exzellenzzentrum. Die Moderation übernahm Thorsten Frank, Vorsitzender der Europa-Union Augsburg e.V. Kernpunkt der Diskussion war vor allem das Spannungsverh?ltnis zwischen Verbraucherschutz und Wahrung der Unternehmensinteressen. Denn Verbraucherschutz bedeutet im Fall der Sammelklagen auch eine h?here Belastung für beklagte Unternehmen. Bei dieser Frage gingen die Experten auf m?gliche L?sungswege ein und suchten nach einem Mittelweg.


Prof. Dr. M?llers fasste die Gedanken zusammen: Ziel von Sammelklagen dürfe es nicht sein, Unternehmen zu sch?digen. Es muss jedoch m?glich bleiben, einen durch rechtswidriges Verhalten eines Unternehmens erwirtschafteten Gewinn abzusch?pfen, der auch über den rein materiellen Schadensersatz des Kl?gers hinausgehen kann. Exorbitante Strafzahlungen, wie sie aus
der US-amerikanischen Rechtsprechung bekannt sind, dürfen allerdings nicht erreicht werden. In diesem Punkt waren sich alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig.

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