Vortrag Krakau zum grundgesetzlichen Menschenrechtsbekenntnis
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16.10.2021 | Im Rahmen einer Konferenz zu ?Interdisciplinary Approaches to Law“ hat Prof. Rensmann an der Jagiellonen Universit?t in Krakau einen Vortrag mit dem Titel “Inalienable Human Rights as an Interdisciplinary Challenge“ gehalten. Mit der Veranstaltung wurde die Tradition der Krakauer-Augsburger Symposien fortgesetzt, die 2002 von Prof. Jerzy Stelmach und Prof. Reiner Schmidt begründet worden ist. Die diesj?hrige Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Verleihung der Ehrendoktorwürde der Jagiellonen Universit?t an Prof. Schmidt.
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Das verfassungsrechtliche Menschenrechtsbekenntnis in Art. 1 Abs. 2 GG hat in den ersten fünfzig Jahren nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in der deutschen Rechtsprechung und Lehre kaum eine Rolle gespielt. Erst in jüngerer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht die ?unver?u?erlichen Menschenrechte“ als Brücke zu den europ?ischen und v?lkerrechtlichen Grund- und Menschenrechten wiederentdeckt. Prof. Rensmann hat sich in seinem Krakauer Vortrag mit den methodischen Herausforderungen auseinandergesetzt, die mit der Renaissance des grundgesetzlichen Menschenrechtsbekenntnisses verbunden sind.
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