Im Rahmen des Theologiestudiums erwerben die Studierenden Kenntnis des kanonischen Rechts. Vermittelt werden die theologischen Grundlagen sowie die Grundbegriffe des kirchlichen Rechts. Die Studierenden werden mit den allgemeinen Normen, der rechtlichen Verfasstheit der Kirche, dem Sakramentenrecht, insbesondere dem Eherecht, und dem Verkündigungsrecht vertraut gemacht. Auch erhalten sie einen Einblick in das rechtliche Verh?ltnis zwischen Kirche und Staat.
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Bei der j?hrlichen Veranstaltung ?De Processibus Matrimonialibus“, die zugleich auch ein Seminar ist, haben die Studierenden die M?glichkeit, am Diskurs zwischen Wissenschaft und kirchenrechtlicher Praxis teilzunehmen und sich in den Vortr?gen namhafter Referentinnen und Referenten über aktuelle Fragen des kirchlichen Eheprozessrechts zu informieren.
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Das j?hrliche Seminar ?Struktur und Arbeitsweisen der R?mischen Kurie“ will den Studierenden die Einrichtungen der R?mischen Kurie n?her bringen. Dabei werden die bedeutendsten Kurialbeh?rden (u.a. das Staatssekretariat, die Kongregation für die Glaubenslehre, die Apostolische Signatur und R?mische Rota) besucht, wobei die M?glichkeit zu Gespr?chen mit deren Leitern und Mitarbeitern besteht.