Praktika
Anrechnung von Praktika im freien Wahlbereich des BA Vergleichende Literaturwissenschaft
Im Bachelor Vergleichende Literaturwissenschaft werden ?sthetische, intermediale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt, die in der Wissenschaft, in kulturellen Institutionen und im internationalen Kulturaustausch angewandt werden k?nnen. Die Studierenden erhalten allerdings schon w?hrend ihres Studiums zur bestm?glichen Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vernetzung die Gelegenheit, sich einschl?gige Praktika über den freien Wahlbereich (6 LP oder 8 LP) anrechnen zu lassen. Was ist hierfür – neben der Organisation des eigentlichen Praktikums – zu tun?
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Vor Antritt des Praktikums
Vor Antritt des Praktikums ist PD Dr. Annina Klappert als Ansprechpartnerin für das Fach Vergleichende Literaturwissenschaft zu kontaktieren, damit in einem Beratungsgespr?ch die M?glichkeit einer Anrechnung abgekl?rt werden und der weitere Prozess durch sie betreut werden kann. Sodann ist ein ?Learning Agreement‘ zu unterzeichnen, in dem die Einzelheiten des Praktikums vereinbart werden (zum Arbeitsfeld, den konkreten Aufgaben und dem Praktikumszeitraum). Hierfür ist der Praktikumsvertrag mitzubringen, aus dem die H?he der Stunden genau hervorgeht; sollte der Vertrag sehr lang sein, w?re die Stundenzahl zu markieren.
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Nach Abschluss des Praktikums: Abgabe des Praktikumsberichts
Wenn das Praktikum abgeschlossen ist, wird ein Praktikumsbericht von 8-12 Textseiten abgegeben, in dem neben der Beschreibung des erfolgten Praktikums auch dessen Bezüge zum Studium reflektiert werden sollen.
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Anrechnung von Leistungspunkten beim Prüfungsamt
Die Anzahl der anrechenbaren Leistungspunkte ergibt sich aus den im Praktikum absolvierten Stunden. Die Umrechnung der Stunden in LP orientiert sich an derjenigen der Universit?t, das hei?t: 30 Praktikumsstunden ergeben 1 LP. Es k?nnen 6 LP oder 8 LP in den entsprechenden Modulen PEPA-6 oder PEPA-8 angerechnet werden. Praktika, die über 240 Stunden hinausgehen, k?nnen mit maximal 8 LP berücksichtigt werden. Die Anrechnung des Praktikums für eines der beiden Module wird schlie?lich anhand eines entsprechenden Formulars im Prüfungsamt beantragt, wo die Leistung in STUDIS eingetragen wird.