Auslandssemester
Auslandsstudium mit Anrechnung von Studienleistungen im Pflichtbereich
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Wahl der Lehrveranstaltungen im Ausland und Anrechnung
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Im Ausland besuchte Lehrveranstaltungen k?nnen Studierende im Pflichtbereich oder im Wahlpflichtbereich anrechnen lassen.
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Im Pflichtbereich k?nnen Lehrveranstaltungen eingebracht werden, die von den Fachstudienberatern der betreffenden Studienbereiche als ?quivalent anerkannt und genehmigt wurden. Angerechnet wird die Anzahl von LP, die im B.A. ANIS-Modulhandbuch für das jeweilige Modul verzeichnet ist.
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Bitte beachten Sie das vom Akademischen Auslandsamt geschilderte Verfahren, das unter anderem den Abschluss einer Anerkennungsvereinbarung mit den jeweiligen Fachverantwortlichen beinhaltet. Nach Beendigung des Auslandsstudiums muss die in der Anerkennungsvereinbarung festgehaltene Anrechnung beim Prüfungsamt beantragt werden.
Im Wahlpflichtbereich k?nnen nur Lehrveranstaltungen eingebracht werden, die die Studierenden nicht im Pflichtbereich zu erbringen haben.
Dabei sind zwei F?lle zu unterscheiden:
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1.) Anrechnung von Lehrveranstaltung und Modulen aus den Bereichen Ethnologie, DaF/DaZ, Sozialwissenschaften, VWL und Sprachpraxis (in weiteren Fremdsprachen als Erst-, Zweit- und Drittsprache):
Hier k?nnen Module, die an der Universit?t Augsburg im Wahlpflichtbereich ANIS angeboten werden, durch Leistungen aus dem Ausland ersetzt werden (siehe M?glichkeit 1 und 2 der
Modulübersicht
bzw. des Modulhandbuchs).
Bitte setzen Sie sich bereits im Vorfeld des Auslandsaufenthalts mit den jeweiligen
Fachstudienberatern bzw. Modulbeauftragten in Verbindung, um die ?quivalenz und Anrechenbarkeit des Kursangebots aus dem Ausland abzukl?ren und die Anrechnungen abzusprechen.
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Angerechnet wird die Anzahl von LP, die im
B.A. ANIS-Modulhandbuch für das jeweilige Modul verzeichnet ist.
Nach Beendigung des Auslandsstudiums muss die Anrechnung mittels
Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt beantragt werden.
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2.) Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Modulen aus weiteren Studienbereichen (weder Pflichtbereich noch oben geschilderte Option 1):
Für die Anrechnung gibt es spezielle ANIS-Wahlpflichtbereichsmodule (Option "APP"; Module ASW-0601/-0602/-0603/-0604). Bitte beachten Sie dazu auch die an anderer Stelle genannten Hinweise zu diesen Modulen.
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Die Anrechnung erfolgt nach Rücksprache mit der Studienberatung ANIS. Bitte lassen Sie sich bereits im Vorfeld der Leistungserbringung unbedingt von der ANIS-Studienkoordination beraten.
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Bitte beachten Sie das vom Akademischen Auslandsamt geschilderte Verfahren, das unter anderem den Abschluss einer Anerkennungsvereinbarung mit der ANIS-Studienkoordination beinhaltet. Nach Beendigung des Auslandsstudiums muss die in der Anerkennungsvereinbarung festgehaltene Anrechnung beim Prüfungsamt beantragt werden.
N?here Informationen zu dieser M?glichkeit finden Sie im Bereich ? Praktikum“.
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Den Studierenden des B.A. ANIS wird empfohlen, w?hrend Ihres Studiums ein Semester (oder mehr) im Ausland zu verbringen, um die theoretisch erlernten Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen in der Praxis zu festigen und zu erweitern.
M?glichkeiten eines Auslandsaufenthalts im Rahmen des B.A. ANIS
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- Auslandsstudium mit Anrechnung von Studienleistungen im Pflichtbereich und/oder im Wahlpflichtbereich
- Praktikum im Ausland mit Anrechnung im Wahlpflichtbereich
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?ber verschiedene M?glichkeiten der Organisation eines Auslandsaufenthalts (z.B. ERASMUS+, ERASMUS+-Praktikum, Stipendien, Partneruniversit?ten) informiert das Akademische Auslandsamt.
Die jeweiligen Fachkoordinatoren und sonstigen Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte innerhalb und au?erhalb Europas finden Sie in dieser ?bersicht.
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Erste Informationen zum Thema "Auslandssemester" k?nnen Sie der Kurzpr?sentation des Akademischen Auslandsamts entnehmen.
Beurlaubung
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Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die M?glichkeit, sich w?hrend eines Auslandssemesters beurlauben zu lassen.
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Erste Informationen zum Thema "Beurlaubung" finden Sie auf den Seiten des Studierendeninformationsbüros. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung ANIS (insbesondere Frau Sch?fers) oder?an das Studierendeninformationsbüro (Auslandspraktika: Fr. Alt-Rudin vom Akademischen Auslandsamt).