Eignungsprüfung: FAQ
Die Informationen auf dieser Seite sind mit gro?er Sorgfalt zusammengestellt, werden aber ohne Gew?hr gegeben. Rechtlich bindende Grundlage des Prüfungsverfahrens sind die Bestimmungen der? Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studieng?nge für ein Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft der Universit?t Augsburg?in der jeweils aktuellen Fassung.
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Anmeldung, Terminplanung
Muss ich mich bei der Anmeldung für das Unterrichtsfach Musik gleich für die? Schulart (Grund-, Mittel- oder Realschule) entscheiden?
Nein. Die Eignungsprüfung ist für alle drei Lehr?mter dieselbe. Erst bei der Einschreibung an der Universit?t Augsburg legen Sie sich auf ein Lehramt fest.
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Kann ich mich zur Eignungsprüfung auch anmelden, wenn ich das Abitur (noch) nicht abgelegt habe?
Das ist grunds?tzlich m?glich. ?ber Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren? Zentrale Studienberatung?und? Studierendenkanzlei?der Universit?t Augsburg.
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Wann erhalte ich nach meiner Anmeldung zur Eignungsprüfung eine Best?tigung, dass ich zur Prüfung zugelassen bin?
In der Regel werden die Einladungsschreiben an die Bewerber/innen unmittelbar nach Eingang der Bewerbung per E-Mail versandt.
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Wann erfahre ich die Termine für die praktischen Prüfungen?
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden am ersten Prüfungstag (in der Regel der Klausurentag) gegen Mittag per Aushang bekannt gegeben.?
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Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Für die Eignungsprüfung Lehramt Musik/ Bachelor Erziehungswissenschaft an der Universit?t Augsburg werden derzeit keine Prüfungsgebühren erhoben.
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Kann ich alle praktischen Prüfungen an einem Tag ablegen?? Kann ich mir Prüfungstermine wünschen? K?nnen meine Prüfungen verlegt werden??
- Die Prüfungen finden in der Regel Mitte Juli statt. ?ber die Prüfungstage informiert Sie etwa zwei Monate vor Prüfungsbeginn das Einladungsschreiben. Prüfungstermine sind nicht verhandelbar und k?nnen nicht durch individuelle Nachtermine ersetzt werden.?
- Da für jede Teilprüfung eine von Fachleuten besetzte Prüfungskommission zusammentritt, sind die praktischen Prüfungen über mehrere Tage in der Prüfungswoche verteilt. Die Verschiebung einer praktischen Prüfung auf einen anderen Wochentag ist daher nicht m?glich. Nach Bekanntgabe der genauen Termine für die praktischen Prüfungen am ersten Prüfungstag ist aber ein interner Tausch in der Bewerbergruppe einer Prüfungskommission erlaubt - also eine ?nderung der Uhrzeit der Prüfung durch Tausch mit einem anderen Prüfungskandidaten. Dieser Tausch? muss in Eigenorganisation erfolgen und dem Sekretariat der Musikp?dagogik und dem Prüfungsleiter ?umgehend mitgeteilt werden.
- Am Ende der Prüfungswoche werden die Prüfungsergebnisse festgestellt und die Bescheide verschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen,?Prüfungen k?nnen deshalb nicht auf einen sp?teren Termin verschoben werden.
Organisatorischer Ablauf der Prüfung
Ich habe keine?Klavierbegleitung. Wird mir jemand von der Universit?t zur Verfügung gestellt?
Bei Bedarf stellt Ihnen der Lehrstuhl eine Klavierbegleitung für die Prüfungen in Instrument und Gesang. Falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen m?chten, müssen Sie am ersten Prüfungstag morgens bei der Registrierung gedruckte, spielfertig vorbereitete und mit Ihrem Namen versehene Noten abgeben (Instrument) bzw. als mit Ihrem Namen versehene pdf-Datei an den Begleiter mailen (Gesang, johannes.meyer@phil.uni-augsburg.de). Bitte haben Sie Verst?ndnis dafür, dass wir nachtr?gliche Abgaben nicht akzeptieren. Von Playbacks etc. bitten wir abzusehen.
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Genügt der Schwierigkeitsgrad meiner Instrumentalstücke den Anforderungen?
Für die Instrumentalprüfung sind zwei ?leichte bis mittelschwere Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen“ gefordert. Das entspricht dem Schwierigkeitsgrad II-III im Katalog des Wettbewerbs ?Jugend musiziert“. ?Unterschiedlichen Charakter“ zeigen zum Beispiel ein motorisch gepr?gter Allegro-Satz und ein ausdrucksbetonter Adagio-Satz. Eines der beiden Stücke kann aus dem Bereich Rock/ Pop/ Jazz kommen.?
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Wer w?hlt die Reihenfolge der Gesangs- und Instrumentalstücke in der Prüfung aus?
Die Prüfungskommission legt die Reihenfolge der Werke fest und entscheidet auch, ob ggf. nur ein Ausschnitt eines Stücks vorgetragen werden soll.
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Wann erfahre ich die Prüfungsergebnisse?
Sie erhalten in der ersten Woche nach der letzten Teilprüfung einen schriftlichen Bescheid über s?mtliche Prüfungsergebnisse. Eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht m?glich.? Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab!?
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Wie oft kann ich die gesamte Prüfung oder eine Teilprüfung wiederholen?
Sie k?nnen die Eignungsprüfung genau einmal wiederholen. Ein Wiederholen ist nur für die gesamte Prüfung m?glich, nicht für einzelne Teilprüfungen. N?heres dazu finden Sie in der? Eignungsprüfungssatzung.
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Was mache ich, wenn ich nach Prüfungsantritt erkranke?
Bitte informieren Sie unverzüglich das Sekretariat der Musikp?dagogik und den Prüfungsleiter und besorgen Sie sich umgehend ein?amts?rztliches?Attest!? Rückwirkend ausgestellte Atteste k?nnen nicht anerkannt werden. Erkennt der Prüfungsausschuss das Attest an, so k?nnen Sie sich zur Eignungsprüfung im folgenden Jahr erneut anmelden.?
Die rechtlichen Regelungen für den Krankheitsfall finden Sie in der?
Eignungsprüfungssatzung.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Ich habe an einer anderen Universit?t/ Musikhochschule oder in einem anderen Musikstudiengang an der Universit?t Augsburg eine? Eignungsprüfung bestanden. Wird mir das für das Lehramtsstudium Musik anerkannt?
Nein. Eine solche Anerkennung sieht die Eignungsprüfungssatzung nicht vor. Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen für Eignungsprüfungen in Musikstudieng?ngen k?nnen von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach unterschiedlich sein.?
Sonstiges
Mein Instrument steht nicht auf der Liste der für die Prüfung zugelassenen Instrumente. Kann ich die Eignungsprüfung trotzdem ablegen??
Diese Frage verweist auf die
Lehramtsprüfungsordnung (LPO I), die Rechtsgrundlage für die Erste Staatsprüfung am Ende des Musikstudiums. Demnach kann in besonders begründeten F?llen der zust?ndige Prüfungshauptausschuss im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Ausnahmeregelung gew?hren. Dazu richten Sie - bitte sehr frühzeitig! - einen entsprechenden formlosen Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Prüfungsamt, 80327 München.?
Sobald Ihnen ein entsprechender Bescheid vorliegt, k?nnen Sie sich zur Eignungsprüfung anmelden.
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Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?
- Die Fachschaft Musikp?dagogik organisiert j?hrlich einen Vorbereitungskurs. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage oder kontaktieren Sie die?Fachschaft per? E-Mail!?Bitte bedenken Sie, dass ein solcher Kurs stets nur Erg?nzung einer langfristig angelegten, intensiven pers?nlich Vorbereitung sein kann - kein Ersatz!?
- Weitere Vorbereitungskurse mit eher allgemeinem Charakter organisiert?beispielsweise der? Bayerische Tonkünstlerverband e. V.
- Für die schriftlichen Prüfungen in Geh?rbildung und Allgemeiner Musiklehre finden Sie?Musterklausuren?im Informationsblatt zur Eignungsprüfung.?
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