Aush?nge
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind für Masterabsolventen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zwei Jahre sog. berufspraktischer T?tigkeit nachzuweisen. Diese Zeiten k?nnen aber - bei richtiger Ausgestaltung - auch ganz oder teilweise bereits w?hrend des Masterstudiums erbracht werden. Die Wartezeit bis zur Steuerberaterprüfung verkürzt sich infolgedessen. Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vermittelt gern auch aktiv entsprechende Kooperationsstellen für unsere Studierenden.?
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Sie befinden sich am Ende Ihres Bachelor- oder am Anfang Ihres Masterstudiums? Bewerben Sie sich jederzeit mit den üblichen Unterlagen unter? tax@wiwi.uni-augsburg.de (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, aktueller Notenausdruck) oder sprechen Sie uns bei Gespr?chsbedarf einfach an.