Hinweise zum Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Details
Checkliste und weitere Informationen für Ihre Bewerbung
Für das Bewerbungsverfahren haben wir Ihnen nachfolgend hilfreiche Dokumente zusammengestellt.
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Bitte beachten Sie: Detaillierte Informationen, z.B. zu den Sprachnachweisen,?Leistungspunkten, der Verfahrensnote und dem Ablauf der Bewerbung finden Sie nachfolgend auf dieser Homepage.
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Termine
Bitte beachten Sie, dass es sich bei nachfolgenden Terminen um voraussichtliche Termine handelt. Etwaige ?nderungen werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn an dieser Stelle bekannt gegeben.
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Wintersemseter |
Sommersemester |
Masterinformationstag | 17. Mai 2024, ab 11 Uhr |
08. November 2024, ab 11?Uhr |
Voraussichtlicher Bewerbungsbeginn | 22. Mai 2024 | 06. November 2024 |
Bewerbungsende (Auschlussfrist) |
15. Juni | 01. Dezember? |
Versand Einladungen zum Auswahlgespr?ch |
bis 20. Juni 2024 | bis 05. Dezember 2024 |
Annahmezeitraum | bis 23. Juni 2024 |
bis 08. Dezember 2024 |
Auswahlgespr?che |
27. und 28. Juni 2024 | 12. und 13. Dezember 2024 |
Versand der Bescheide | nach Bewerbungsschluss bis Ende August | nach Bewerbungsschluss bis Mitte Februar |
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Zugangsvoraussetzungen
Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird neben den geforderten Sprachnachweisen nachgewiesen durch:
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Den Abschluss eines Bachelorstudiengangs (oder sonstigen gleichwertigen Abschlusses) mit dem Nachweis der Leistungspunkte (LPs) ...
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- mind. 18 LPs aus Modulen wirtschaftswissenschaftlicher Methoden,
- mind. 18 LPs aus Modulen der Volkswirtschaftslehre und
- mind. 50 LPs aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Masterstudiengang ohne bereits abgeschlossenem Bachelorstudium nur m?glich ist, wenn Sie nachweislich schon mind. 140 Leistungspunkte erbracht haben.
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... und durch das Bestehen des zweistufigen Eignungsverfahrens:
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- 1. Stufe: Feststellung der Eignung durch Ermittlung der Verfahrensnote/Punktzahl
- 2. Stufe: Auswahlgespr?ch (theoretisch- und methodisch-fachliche Qualifikation)
Nachweis der Leistungspunkte (LPs)
18 LPs aus wirtschaftswissenschaftlichen Methoden
Anerkennungsf?hig sind hier Leistungen aus Bereichen, in denen mathematische Methoden gelehrt und nicht nur angewendet werden:
Mathematik, Statistik, Data Mining, ?konometrie und Operations Research!
Darunter fallen u.a. auch folgende Bereiche:
Algebra, Analysis, Econometrics, Finanzmathematik, Lineare Optimierung, Statistische Methoden, Stochastik, Versicherungsmathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Wahrscheinlichkeitstheorie, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsstatistik und Zeitreihenanalyse
18 LPs aus der Volkswirtschaftslehre
In diesen Bereich müssen Module eingebracht werden, die der Volkswirtschaftslehre zuordenbar sind.
Dazu z?hlen u.a. folgende Bereiche:
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikro?konomie, Makro?konomie, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Sozialpolitik, Umwelt- und Ressourcen?konomie, Umweltpolitik und Entwicklungs?konomik
50 LPs aus der Betriebswirtschaftslehre
In diesem Bereich müssen Module eingebracht werden, die der Betriebswirtschaftslehre zuordenbar sind.
Dazu z?hlen u.a. folgende Bereiche:
Marketing, Kostenrechnung, Bilanzierung, Management, Finanzen, Personalwesen, ...
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Weitere wichtige Hinweise:
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Keine wirtschaftswissenschaftlichen Methoden
Folgende Module k?nnen nicht als wirtschaftswissenschaftliche Methode angerechnet werden:
Bilanzierung, Kostenrechnung, Datenverarbeitung, Informatik, Investitionsrechnung, Markt-/Marketingforschung, Mikro- und Makro?konomie, Module der Finanz- und Produktionswissenschaften, Operations Management, Wirtschaftsinformatik und Wissenschaftliches Arbeiten
Besonderer Prüfungsbedarf
Bei folgenden Modulen besteht besonderer Prüfungsbedarf:
Datenanalyse, Entscheidungslehre, Entscheidungstheorie, Empirische Forschung, Empirische ?konomie, Empirische Sozialforschung, Empirische Wirtschaftsforschung, Management Science, Planungs- und Prognosesysteme, Quantitative Methoden
In diesen speziellen F?llen ist es zwingend erforderlich, dass Sie den entsprechenden Auszug des jeweiligen Faches aus dem Modulhandbuch der Bewerbungsmappe beilegen, da diese je nach Ausrichtung zugeordnet werden k?nnten.
Keine Anerkennung m?glich
Folgende Module sind grunds?tzlich nicht anerkennungsf?hig:
Abschlussarbeiten, Arbeitsrecht, Arbeitspsychologie, Beratungsmanagement, IT-Anwendungssysteme, Business Communication, Business English, Cross Cultural Competence, Datenverarbeitung, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Gesch?ftskommunikation, Informationsverarbeitung, Informationstechnologie, Konfliktmanagement, Soft Skills, Politikwissenschaft, Privatrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsgeografie, Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftsp?dagogik, Wirtschaftsrecht, Wissensmanagement
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FAQs (frequently asked questions):
Ja, in diesem Kontext entsprechen Ihre erbrachten ECTS den Leistungspunkten (LPs).
Studieren Sie au?erhalb Europas, so werden Ihre Leistungen entsprechend den geltenden Bedigungen auf LPs/ECTS umgerechnet.
- Sie haben die M?glichkeit fehlende Module in einem Studiengang an einer beliebigen deutschen Hochschule** nachzuholen, um den Nachweis über das Erfüllen der Voraussetzungen erbringen zu k?nnen. Hier gilt jedoch zu beachten, dass verschiedene Module nur dann anerkannt werden k?nnen, wenn sie sich inhaltlich unterscheiden. Beispielsweise k?nnen Sie nicht zweimal das Modul "Statistik" aufführen (auch nicht von zwei verschiedenen Hochschulen), es sei denn, es bestehen trotz des identischen Titels nachweislich (z.B. durch Modulbeschreibungen) gro?e inhaltliche Unterschiede. Beachten Sie jedoch, dass alle Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist: Bewerbungsschluss 24 Uhr) vorliegen müssen. Sie müssen vermutlich nicht nur ein zus?tzliches Semester einplanen, sondern ein weiteres, um den Nachweis innerhalb der Bewerbungsfrist vorweisen zu k?nnen.
- Leistungspunkte k?nnen nicht in unserem Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre nachgeholt werden, da für eine Zulassung zum Masterstudium die geforderten Leistungen bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nachgewiesen werden müssen. WICHTIG: Auch Nachreichungen nach Bewerbungsschluss sind nicht m?glich.
** Wir k?nnen Ihnen leider keine Empfehlung aussprechen, welche Hochschule Sie besuchen sollen. Grunds?tzlich k?nnen Sie sich aber entweder in einen neuen Bachelorstudiengang einschreiben oder einzelne Module an verschiedenen (auch virtuellen) Hochschulen nachholen.
- Auf dieser Homepage finden Sie einige Informationen, mit denen Sie selbstst?ndig eine Einsch?tzung vornehmen k?nnen. Werfen Sie zudem einen Blick in Ihr Modulhandbuch.
- Von unserer Seite findet vor Eingang der vollst?ndigen Bewerbung keine ?berprüfung der Voraussetzungen statt. Sie erhalten auch auf Nachfrage keine Auskunft über die Anrechenbarkeit einer Prüfungsleistung.
- Nein, die Voraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt und nachgewiesen werden. Ein Nachreichen bis zur Immatrikulation oder das Nachholen im Master ist grunds?tzlich nicht m?glich.
- Es besteht keine M?glichkeit auf eine vorl?ufige Zulassung unter der Option der Nachholung fehlender Leistungen.
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist (Bewerbungsschluss 24 Uhr).
Nein, jedoch müssen Sie für eine Berücksichtigung die entsprechenden Leistungen auf einem offiziellen Dokument (z.B. Transcript of Records) nachweisen.
Nein, Ausbildungen oder Praktika werden nicht angerechnet.
Das zweistufige Eignungsverfahren
Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird neben den oben genannten Voraussetzungen durch das Bestehen der zwei Stufen des Eignungsverfahrens nachgewiesen.
- Stufe 1 für alle BewerberInnen: Feststellung der Eignung mittels Bachelorabschlussnote bzw. Verfahrensnote
- Stufe 2 für BewerberInnen zwischen 12 und 20 Punkten: Auswahlgespr?ch
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1. Stufe des Eignugnsverfahrens: Ermittlung der Punktzahl
Zur Feststellung der Eignung wird die Bachelorabschlussnote bzw. die Verfahrensnote herangezogen und in Punkte umgerechnet:
Dabei wird für die Note 1,0 die Maximalpunktezahl von 30 vergeben. Pro Zehntelnote schlechter wird ein Punkt abgezogen.
Hinweis für BewerberInnen ohne bereits abgeschlossenem Bachelorstudium:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben, ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Eignung dennoch m?glich, wenn:
- Sie bereits Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben,
- die geforderten Leistungspunkte aus Modulen der wirtschaftswissenschaftlichen Methoden (18 LPs), der Volkswirtschaftslehre (18 LPs) und der Betriebswirtschaftslehre (50 LPs) vorweisen k?nnen sowie
- Ihre ermittelte Verfahrensnote eine Punktzahl von mindestens 12 aufweist:
Zur Ermittlung der Verfahrensnote (?relevanten Gesamtnote“) werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note ?4,0“ bewertet und als gewichtetes arithmetisches Mittel mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote verrechnet.
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Bei erfolgreichem Durchlauf des Eignungsverfahrens müssen Sie den erzielten Bachelorabschluss jedoch sp?testens am Tag der Einschreibung nachweisen. Anderenfalls kann keine Einschreibung erfolgen.
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FAQs (frequently asked questions):
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben, ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Eignung dennoch m?glich, wenn:
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- Sie bereits Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben,
- die geforderten Leistungspunkte aus Modulen der wirtschaftswissenschaftlichen Methoden, der Volkswirtschaftslehre und der Betriebswirtschaftslehre vorweisen k?nnen sowie
- Ihre ermittelte Verfahrensnote eine Punktzahl von mindestens 12 aufweist:
Zur Ermittlung der Verfahrensnote (?relevanten Gesamtnote“) werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note ?4,0“ bewertet und als gewichtetes arithmetisches Mittel mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote verrechnet.?
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Bei erfolgreichem Durchlauf des Eignungsverfahrens müssen Sie den erzielten Bachelorabschluss jedoch sp?testens am Tag der Einschreibung nachweisen. Anderenfalls kann keine Einschreibung erfolgen.
Zur Ermittlung der Verfahrensnote (?relevanten Gesamtnote“) werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note ?4,0“ bewertet und als gewichtetes arithmetisches Mittel mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote verrechnet.
Diese Berechnung übernimmt ausschlie?lich das Bewerbungsteam, eine eigenst?ndige Berechnung Ihrerseits wird nicht berücksichtigt.
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Zur Orientierung eine beispielhafte Berechnung:
Für einen Abschluss ben?tigen Sie 180 ECTS.
Gem?? Ihrer Durchschnittsnotenbescheinigung haben Sie bei 160 erbrachten und berücksichtigten* ECTS eine Durchschnittsnote von 2,34 erreicht.
Für einen erfolgreichen Abschluss fehlen Ihnen entsprechend 20 ECTS (= 180 ECTS - 160 ECTS), welche mit der Note 4,0 eingehen.
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$$ Verfahrensnote = \frac{(\ce{geleisteteECTS*erzielte Durchschnittsnote})+(\ce{fehlendeECTS*4,0})} {\ce{notwendige ECTS}}=\frac{(\ce{160*2,34})+(\ce{20*4,0})} {\ce{180}}=2,52 $$
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geleistete ECTS : Leistungspunkte, die in die Durchschnittsnote eingehen (gem?? Bescheinigung)
erzielte Durchschnittsnote : aktuell erreichte Durchschnittsnote (gem?? Bescheinigung)
fehlende ECTS : fehlende bzw. offene Leistungspunkte, die bis zu einem erfolgreichen Studienabschluss noch einzubringen sind
notwendige ECTS : Leistungspunkte, die für einen erfolgreichen Abschluss ben?tigt werden (h?ufig 180, 210 oder 240 ECTS, siehe PO)
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*ggf. Abweichung z.B. bei mehr erbrachten oder bei unbenoteten Veranstaltungen.
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2. Stufe des Eignungsverfahrens: Das Auswahlgespr?ch
Alle BewerberInnen, die eine Gesamtpunktzahl von 12 bis 20 erreicht haben, werden zum Auswahlgespr?ch eingeladen.
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Im Auswahlgespr?ch k?nnen die BewerberInnen durch den Nachweis ausreichender theoretisch- und methodisch-fachlicher Qualifikationen bis zu 9 zus?tzliche Punkte erzielen.
Die dadurch erzielten Punkte werden gem?? Prüfungsordnung gewichtet und den Punkten aus der 1. Stufe hinzuaddiert.
Wurden so mindestens 21 Punkte erzielt, erhalten die BewerberInnen eine Zulassung, anderenfalls erfolgt eine Ablehnung.
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Allgemeine Hinweise:
- Das Auswahlgespr?ch dauert 15 Minuten und erstreckt sich auf die theoretisch-fachliche und methodisch-fachliche Qualifikation für den Studiengang.
- Das Gespr?ch kann in Deutsch, Englisch oder in Deutsch und Englisch stattfinden.
- Die Auswahlgespr?che finden pro Semester nur zu den beiden unten angegebenen Terminen statt. Eine Terminverschiebung des Gespr?ches au?erhalb des vorgegebenen Zeitraumes ist nicht m?glich.
- Es gilt zu beachten, dass eine pers?nliche Anwesenheit beim Auswahlgespr?ch zwingend erforderlich ist.
- Sie erhalten nach Ende der Ausschlussfrist eine Einladung via E-Mail, welche zwingend zu best?tigen ist.
- Ein Nichterscheinen zum festgesetzten Gespr?chstermin führt automatisch zum Nichtbestehen des Eignungsverfahrens.
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FAQs (frequently asked questions):
Das Auswahlgespr?ch hat eine Dauer von 15 Minuten und erstreckt sich auf die für den Studiengang erforderlichen Qualifikationen (siehe PO, Anlage 1, §3 Eignungsqualifikation, §5 Auswahlgespr?ch):
- fachlich-theoretische Kenntnisse:
- grundlegende, fachliche Kenntnisse zu Fragestellungen und L?sungskonzepten in den betriebswirtschaftlichen Teilgebieten Produktion und Logistik, Marketing, Investition und Finanzierung, Rechnungswesen sowie Unternehmensführung,
- grundlegendes Verst?ndnis ausgew?hlter volkswirtschaftlicher Fragestellungen in den Bereichen Mikro?konomie, Makro?konomie oder Wirtschaftspolitik.
- fachlich-methodische Kenntnisse:
- sicherer Umgang mit den wichtigsten grundlegenden mathematischen Methoden der Wirtschaftswissenschaften (z.B. lineare Algebra, Differentialrechnung einer und mehrerer Variablen, lineare Optimierung),
- Verst?ndnis der wichtigsten Begriffe und Konzepte der deskriptiven Statistik sowie Anwendung ausgew?hlter Methoden der induktiven Statistik.
Für die theoretisch-fachliche und die methodische Qualifikation werden jeweils Punkte vergeben:
- 9 Punkte: Vollst?ndige ?bereinstimmung mit den fachlichen Qualifikationen
- 6 Punkte: Fachliche Qualifikationen werden ausreichend erfüllt
- 3 Punkte: Fachliche Qualifikationen werden lediglich in einzelnen Punkten erfüllt und überwiegend nicht erfüllt
- 0 Punkte: Fachliche Qualifikationen werden nicht erfüllt.
Je nach dem Grad der ?bereinstimmung oder fehlenden ?bereinstimmung mit den Anforderungen kann in ganzen Punkteschritten von den vorstehenden Bewertungsstufen abgewichen werden.
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Diese und weitere Informationen finden Sie in der Anlage 1 der geltenden Prüfungsordnung (§ 5 Zweite Stufe: Auswahlgespr?ch). Einen Link zur PO finden Sie hierzu oben auf der Webseite unter Details ?Links & Dokumente“
Einladungen zum Auswahlgespr?ch werden grunds?tzlich erst nach Beendigung des Bewerbungszeitraumes und ca. eine Woche vor den Auswahlgespr?chen an die von Ihnen im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die sp?teste Zustellung der Einladung finden Sie auf dieser Homepage unter Termine.
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Bitte werfen Sie regelm??ig einen Blick in Ihr Postfach, um sich fristgerecht zurückzumelden.
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Unter Berücksichtigung des Datenschutzes werden Sie bei einer Einladung zum Auswahlgespr?ch ebenfalls gebeten, Ihren eingereichten Lebenslauf für die Auswahlkommission via E-Mail zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie keine Einladung zum Auswahlgespr?ch (per E-Mail) erhalten haben, ist es m?glich, dass Ihre Bewerbung die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt oder Ihre Bewerbung unvollst?ndig war. Falls Sie aber eine Verfahrensnote von 1,99 oder besser haben und alle anderen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie direkt ohne Auswahlgespr?ch zugelassen.
Ihr Auswahlgespr?ch findet nur zu Ihrem festgesetzten Termin statt. Ausnahmeregelungen oder Verschiebungen au?erhalb der festgesetzten Tage für die Auswahlgespr?che sind grunds?tzlich nicht m?glich.
Notwendige Bewerbungsunterlagen
Bitte hinterlegen Sie Ihre Dokumente in der angegebenen Reihenfolge. M?chten Sie weitere Unterlagen (z.B. einzelne Modulhandbuchauszüge) hinzufügen, so sind diese ausschlie?lich nach den Dokumenten unter 3 anzubringen.
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- Lebenslauf (Tabellarisch, 1-2 Seiten, ohne weitere Anh?nge)*
- Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2?gem?? GER**
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss inklusive Transcript of Records**
Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, müssen der Bewerbung anstelle von Punkt 3 zwingend folgende Nachweise (offizielle Bescheinigungen) beigelegt werden:
- Transcript of Records,**
- die erzielte Durchschnittsnote,**
- die Anzahl der Leistungspunkte (LPs), die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen.**
? Hinweise für Studierende der Universit?t Augsburg
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Bewerbungsmappe für BewerberInnen ohne deutschsprachigen Studiengang
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Bitte hinterlegen Sie Ihre Dokumente in der angegebenen Reihenfolge. M?chten Sie weitere Unterlagen (z.B. einzelne Modulhandbuchauszüge) hinzufügen, so sind diese ausschlie?lich nach den Dokumenten unter 5 anzubringen.
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- Lebenslauf (Tabellarisch, 1-2 Seiten, ohne weitere Anh?nge)*
- Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau C1 gem?? GER**
- Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 gem?? GER**
- APS-Zertifikat (nur für BewerberInnen aus China, Indien, Mongolei und Vietnam)**
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss inklusive Transcript of Records.**
Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, müssen der Bewerbung anstelle von Punkt 5 zwingend folgende Nachweise?(offizielle Bescheinigungen)?beigelegt werden:
- Transcript of Records,**
- die erzielte Durchschnittsnote,**
- die Anzahl der?Leistungspunkte?(LPs), die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen.**
**WICHTIG:
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Sind Ihre Original-Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst, dann müssen diese Dokumente als ?bersetzung von einer/m in Deutschland be-/vereidigten ?bersetzer/in mit sichtbaren und lesbaren Stempeln der Bewerbungsmappe?beigelegt werden.
Ohne diese Legitimierung wird dieser Bewerbungsbestandteil nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt!
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Dies gilt auch für Leistungen, die Sie sich?z.B. aus einem Auslandssemester einbringen?m?chten.
Sind Ihre Original-Dokumente auf Deutsch oder Englisch verfasst, so sind diese direkt einzureichen.
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Zudem muss das APS-Zertifikat für BewerberInnen aus China, Indien, Mongolei und Vietnam bereits das vollst?ndige Studium umfassen, da keine bedingte Zulassung erfolgt.
Ein Transcript of Records (ToR) enth?lt alle nachfolgenden Bestandteile:
- Auflistung aller Studienleistungen (auch aus studienbezogenen Praktika oder Orientierungsprüfungen),
- die jeweils erzielten Prüfungsergebnisse (Noten) und
- die dazugeh?rigen Leistungspunkte (LPs).
Bei Unvollst?ndigkeit des ToR, bspw. durch fehlenden Ausweis der Prüfungen in Orientierungsphasen oder fehlender ?bersetzung (wenn das Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst ist), kann dies bei der Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden und zu einer Ablehnung führen.
Achten Sie entsprechend bitte auf Vollst?ndigkeit des Transcript of Records.
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Allgemeine Hinweise:
- Sie haben selbstst?ndig darauf zu achten, dass die geforderten Unterlagen sowie ggf. ?bersetzungen in Ihrer Bewerbungsmappe vorhanden und lesbar sind.
- Verlinkungen oder Verweise auf Webseiten oder zu Download(portalen) von Dokumenten etc. sind grunds?tzlich nicht zul?ssig und werden nicht berücksichtigt. Entsprechend werden nur die Informationen für die Eignungsprüfung herangezogen, die direkt aus Ihrer Bewerbungsmappe (und ggf. Nachreichungen innerhalb der Frist via E-Mail) ersichtlich sind.
- Falls Sie Studienleistungen aus einem nicht-deutschsprachigen Studiengang einbringen m?chten, beachten Sie bitte, dass diese in ?bersetzung von einer/m in Deutschland be-/vereidigten ?bersetzer/in einzureichen sind (Originale weder auf Deutsch noch auf Englisch).
*Unter Berücksichtigung des Datenschutzes werden Sie bei einer Einladung zum Auswahlgespr?ch gebeten, Ihren eingereichten Lebenslauf für die Auswahlkommission zur Verfügung zu stellen.
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Akzeptierte Sprachnachweise für Englisch Niveau B2 und Deutsch Niveau C1:
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist ein Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 gem?? GER (Gemeinsamer Europ?ischer Referenzrahmen für Sprache; engl. CEFRL) erforderlich und sind der Bewerbungsmappe beizulegen. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Englischkenntnisse für eine Bewerbung zum Masterstudium Betriebswirtschaftslehre der Universit?t Augsburg bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) nachweisen müssen!
Diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note ?ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss [Bitte beachten Sie: Das Zeugnis muss vollst?ndig beiliegen; Alternative zur Note: explizit ausgewiesenes Englischniveau mind. B2 gem?? GER od. CEFRL]. Daneben werden u.a. folgende Nachweise und standardisierte Sprachtests an der Universit?t Augsburg anerkannt (offizielle Bescheinigungen zwingend erforderlich):
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- Cambridge Certificate (mind. First Certificate in Englisch (FCE)),
- DAAD-Sprachzeugnis (mind. B2),
- IELTS (mind. 5.0),
- LCCI (mind. EFB Level 3),
- TELC (mind. B2),
- TOEFL iBT (mind. 72),
- TOEIC (mind. 785),
- UNIcert (mind. UNIcert II),
- Oxford Online Placement Test (OOPT)** (explizit ausgewiesenes Englischniveau B2 oder besser; Result Card) und
- Englischkurse an der Universit?t (z.B. Business English) mit explizitem Ausweis des Niveaus B2 (offizieller Teilnahme- und Leistungsnachweis, vollumf?nglich B2, d.h. nicht B2.1).
Nicht akzeptiert werden folgende Sprachnachweise: Auslandssemester, einzelne englischsprachige Module im Studium, Sprachkurse an der Universit?t, wenn kein explizites Sprachniveau ausgewiesen wird sowie CET-4 bzw. CET-6 (chinesische Sprachtests).
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** Hinweise zum OOPT für Studierende an der WiWi-Fakult?t der Universit?t Augsburg finden Sie hier: Lern- und Servicezentrum (OOPT)
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Für eine erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist u.a. ein Nachweis über das Deutschniveau C1 gem?? GER (Gemeinsamer Europ?ischer Referenzrahmen für Sprache; engl. CEFRL) erforderlich und muss der Bewerbungsmappe beigelegt werden. Beachten Sie, dass Sie diese Deutschkenntnisse für eine Bewerbung zum Masterstudium Betriebswirtschaftslehre der Universit?t Augsburg bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) nachweisen müssen!
Neben der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in deutscher Sprache oder einem deutschsprachigen Studiengang (offizieller Nachweis erforderlich; Zeugnis, Auszug der Prüfungsordnung etc.) werden u.a. folgende Sprachtests an der Universit?t Augsburg anerkannt:
- Abitur bzw. Reifeprüfung an einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache,
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerber (DSH - Stufe 2 oder 3),
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF - Stufe 4 oder 5 in allen vier Teilbereichen),
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch),
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II),
- Sprachzertifikate der Goethe- und TELC-Institute mit Niveau C1 oder besser,
- Kleines oder Gro?es Deutsches Sprachdiplom, welches vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universit?t München verliehen wird (KDS, GDS),
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München und
- ?sterreichisches Sprachdiplom Deutsch (?SD) Zertifikat C1.
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Seiten der Studierendenkanzlei.
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FAQs (frequently asked questions):
Für diese Bewerbungsphase gibt es noch keine von uns festgesetzte Altersbegrenzung für die geforderten Sprachnachweise. Jedoch k?nnen die Institutionen selbst eine Gültigkeit Ihrer Nachweise festlegen - diese sind dann auch für diese Bewerbung bindend.
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Beachten Sie jedoch, dass ?nderungen für zukünftige Bewerbungsphasen m?glich sind.
Nein, alle ben?tigten Bewerbungsbestandteile müssen bis zur Ausschlussfrist (Bewerbungsschluss 24 Uhr) vorliegen.
Nein, dies ist nicht notwendig.
Nein, Empfehlungsschreiben werden grunds?tzlich nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie deshalb, uns keine Schreiben anzuh?ngen oder zuzuschicken, da es sonst ggf. zu Verz?gerungen im Bewerbungsprozess führen kann.
Nein, Sie müssen keine derartigen Tests vorweisen.
- Mit deutschsprachigen Studiengang:
Mit einem deutschsprachigen Studium ben?tigt Ihre Bewerbung die Bestandteile gem?? ?Für BewerberInnen mit deutschsprachigen Studiengang“. Bitte legen Sie einen offiziellen Nachweis Ihrer Bewerbung bei, dass das Studium in deutscher Sprache absolviert wurde.
Hinweis: M?chten Sie zus?tzlich Module aus einem nicht deutschsprachigem Studium** angerechnet bekommen, so sind diese gem?? ?Für BewerberInnen ohne deutschsprachigen Studiengang“ vorzulegen und entsprechend übersetzen zu lassen.
- Ohne deutschsprachigen Studiengang:
Wenn Sie kein deutschsprachiges Studium** abgeschlossen haben, ben?tigt Ihre Bewerbung die Bestandteile gem?? ?Für BewerberInnen ohne deutschsprachigen Studiengang“.
Hinweis: Sie müssen Ihre Noten und Leistungspunkten NICHT entsprechend unseren Notenstufen und ECTS umrechnen. Bitte geben Sie im Bewerbungsportal einfach Ihre erreichte Abschlussnote und Leistungspunkte ein. Werden?diese nicht akzeptiert, k?nnen Sie eine fiktive Zahl?(z.B. 5,00 für die Note oder 240 für die Leistungspunkte etc.)?eingeben.
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**Für die Bewerbung ist ein Scan Ihres originalen Bachelorzeugnisses inklusive Transcript of Records ausreichend. Sind Ihre Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst, so wird zus?tzlich ein Scan der ?bersetzung des Bachelorzeugnisses inklusive Transcript of Records von einer/m in Deutschland be-/vereidigten ?bersetzer/in verlangt. Die Stempel müssen lesbar und ersichtlich sein.
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WICHTIG: Sie müssen Ihre Bewerbungsmappe nicht postalisch versenden. Das Original des Bachelorzeugnisses bzw. der ?bersetzung müssen Sie erst bei der Einschreibung vorlegen (beglaubigte Kopie oder einfache Kopie unter Vorlage des Originalzeugnisses).
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für den Masterstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" erfolgt ausschlie?lich digital. Es ist kein postalischer Versand notwendig.
Wichtig: Die Bewerbung muss bis zur Ausschlussfrist (24 Uhr) vollst?ndig abgeschlossen sein, anderenfalls kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Folgend finden Sie eine Kurzanleitung:
Bewerbungsantrag im Bewerbungsportal (vibs) abgeben:
- Im Bewerbungsportal (vibs) registrieren und "Bewerbung starten"
- "Bewerbungsantrag hinzufügen", ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen als Bewerbungsmappe (ein einziges PDF-Dokument) mit nachfolgender Bezeichnung uploaden [PDF; Max. Dateigr??e: 9 MB]: Bewerbernummer_Bewerbungsmappe (z.B. 12345678_Bewerbungsmappe)
- "Antrag abgeben" im Bewerbungsportal* (Status "eingegangen" kontrollieren)
Zur Bewerbung/Bewerbungsportal
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*Wichtige Hinweise:
- Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die Bewerbung erfolgreich abgeschickt haben. Bitte kontrollieren Sie den Status Ihrer Bewerbung. Diese muss nach erfolgreichem Absenden den Status "eingegangen" aufweisen.
- Sie k?nnen nur eine Bewerbungsmappe im System hochladen. Im Anschluss sind keine ?nderungen mehr m?glich (unabh?ngig, ob Sie die Bewerbung eingereicht haben oder noch nicht). Auch die Funktion ?Bewerbung zurückziehen“ erm?glicht es Ihnen nicht, eine neue Bewerbungsmappe oder sonstige ?nderungen an Ihrer Bewerbung vorzunehmen? (siehe Hinweistext im Bewerbungssystem).
- Alle ?nderungen (neue Bewerbungsmappe und/oder Angaben ?ndern) ist ausschlie?lich innerhalb der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) über nachfolgende E-Mail-Adresse m?glich:
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FAQs (frequently asked questions):
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, wenn Sie bereits ein Abschlusszeugnis Ihres Studiums in die Bewerbungsmappe legen k?nnen.
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Bitte tragen Sie bei ?bisher erzielte Leistungspunkte“ alle Ihre bisher erzielten Leistungspunkte ein, die in Ihre Durchschnittsnote eingehen.
Nein, das Einreichen der Bewerbungsunterlagen findet ausschlie?lich digital statt.
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Entsprechend ist nach der Abgabe des Bewerbungsantrags im Portal keine weiteren Schritte innerhalb des Bewerbungszeitraumes notwendig.
Nach Ende des Bewerbungszeitraumes erhalten Sie ggf. via E-Mail eine Einladung zum Auswahlgespr?ch, welche Sie best?tigen müssen.
Haben Sie z.B. ein Dokument in Ihrer Bewerbungsmappe vergessen, so reichen Sie dieses bitte per E-Mail an
bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de
mit dem Hinweis, dieses für Ihre Bewerbung zu berücksichtigen, nach.
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WICHTIG: Dies ist nur innerhalb der Bewerbungsphase m?glich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind keine Nachreichungen oder Anpassungen mehr m?glich!!
Sie k?nnen nur ein einziges PDF-Dokument hochladen. Wie Sie aus mehreren Dokumenten ein einziges PDF-Dokument erstellen k?nnen, finden Sie auf zahlreichen Internetseiten. Bitte kümmern Sie sich selbstst?ndig und rechtzeitig um eine ad?quate M?glichkeit.
Informationen zum Status (in vibs)
Bitte kontrollieren Sie Ihren Status im Portal umgehend nach Absenden Ihrer Bewerbungsmappe. ?nderungen des Status ab "In Bearbeitung" erfolgt systembedingt etwas zeitversetzt:
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W?hrend der Bewerbungsphase
- "In Vorbereitung": Sie haben angefangen, Ihre Bewerbung anzulegen, jedoch noch nicht abgeschickt. Ihre Bewerbung wird noch nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt.
- ?Eingegangen“: Sie haben Ihre Bewerbung im vibs System erfolgreich abgeschickt und Ihre Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil.
- ?In Bearbeitung“: Das Bewerbungsteam hat Ihre Unterlagen entgegengenommen und befindet sich in Prüfung (über eine finale Zu- oder Absage ist noch nicht entschieden).
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Ihre Dokumente geprüft. Dies kann mehreren Wochen ben?tigen.
Erst nach vollst?ndiger Prüfung aller Unterlagen ?ndert sich Ihr Status. Solange verbleibt dieser in "In Bearbeitung".
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Ab Zeitpunkt des Versands der Bescheide (nicht direkt nach Ende Bewerbungsfrist)
- ?Gültig“: Sie haben erfolgreich das Eignungsverfahren abgeschlossen und finden Ihr Zulassungsangebot im System.
- ?(Vorl?ufig) Ausgeschlossen“: Ihre Bewerbung erfüllt leider nicht die Anforderungen gem?? PO und/oder Eignungsverfahren und Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid per Post. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen via E-Mail keine Begründung für Ihren jeweiligen Status gegeben werden kann. Alle ben?tigten Informationen finden Sie auf Ihrem Bescheid.
Weitere Hinweise
Wiederholbarkeit der Bewerbung:
Sie k?nnen das Eignungsverfahren in den folgenden Semestern wiederholen.
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FAQs (frequently asked questions):
Ja, das ist m?glich.
Ja, das ist m?glich.
Jein. Für die Einschreibung ist das abgeschlossene Bachelorstudium ma?geblich. Die Abschlussnote dieses Studiums geht als Auswahlkriterium in das Eignungsverfahren ein. Entsprechend sind die notwendigen Unterlagen aus dem Bachelorstudium in die Bewerbungsmappe aufzunehmen. Das Masterstudium kann erg?nzend hinzugefügt werden.
Aktuell gibt es keine Begrenzung der Bewerbungsanzahlen/-versuchen für den Studiengang Master BWL.
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Nein, jede/r BewerberIn, die/der das Eignungsverfahren erfolgreich durchl?uft, wird zugelassen.
Nein, jede/r BewerberIn, die/der das Eignungsverfahren erfolgreich durchl?uft, wird zugelassen.
Ja, bitte senden Sie hierzu eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Bewerbernummer an bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de.
Ausschlie?lich folgende Module der wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t der Universit?t Augsburg werden als wirtschaftswissenschaftliche Methode angerechnet:
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- Mathematik (1, 2), Statistik (1, 2), Data Mining, Operations Research und ?konometrie.
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Entsprechend werden weitere Module bspw. aus der Modulgruppe C oder E hier nicht angerechnet (u.a. Kostenrechnung, Methoden der emp. Sozialforschung, Spieltheorie,...).
* Bitte beachten Sie, dass sicher nicht ausschlie?lich bedeutet. Es gibt weitere M?glichkeiten, wie Sie den Nachweis erbringen k?nnen.
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- Studierende der Studieng?nge BWL, VWL und GBM erfüllen die geforderten Kriterien, wenn die Modulgruppe ?Volkswirtschaftslehre“ (4 Prüfungen) vollst?ndig erbracht ist, sicher*.
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Studierende des Studiengangs ReWi erfüllen die geforderten Kriterien, wenn die Modulgruppe E: ?Grundlagen Volkswirtschaftslehre“ (3 Prüfungen) vollst?ndig und mind. ein zus?tzliches VWL-Modul im Wahlbereich erbracht ist, sicher*.
Zu VWL-Modulen z?hlen u.a. folgende Veranstaltungen:
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikro?konomik (1, 2), Makro?konomik (1, 2), Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Sozialpolitik, Umwelt- und Ressourcen?konomie, Gesundheits?konomik, Verhaltens?konomik, International Monetary Economics, `M?rkte, Netze, Strategien`, Umweltpolitik, Anreiz- und Kontrakttheoire, International Trade und Entwicklungs?konomik.
* Bitte beachten Sie, dass sicher nicht ausschlie?lich bedeutet. Es gibt weitere M?glichkeiten, wie Sie den Nachweis erbringen k?nnen.
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- Studierende des Bachelorstudiengangs VWL müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in den Modulgruppen "Betriebswirtschaftslehre", "Grundlagen" und "General Management & Economics" in?Summe mind. 50 Leistungspunkte?(LPs) mit Modulen der Betriebswirtschaftslehre erbracht haben. Bitte beachten Sie, dass hierzu weder unbenotete Praktika noch Sprachen z?hlen.
- Studierende des Bachelorstudiengangs GBM, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung die Modulgruppen "Betriebswirtschaftslehre" und "Methoden" vollst?ndig sowie zus?tzlich in der Modulgruppe "Global Business and Economics" bzw. einer anderen Modulgruppe mind. 15 Leistungspunkte?(LPs) mit Modulen der Betriebswirtschaftslehre erbracht haben, erfüllen die Kriterien sicher*.
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Wenn Sie Ihr Studium an der Universit?t Augsburg noch nicht abgeschlossen haben, beantragen Sie bitte die Bescheinigung über Ihren bisherigen Studiennachweis (Durchschnittsnote und eingehende Leistungspunkte) frühzeitig per E-Mail an ssc@zv.uni-augsburg.de beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann.??
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Auf dieser offiziellen Bescheinigung sind folgende Aspekte ersichtlich und müssen der Bewerbungsmappe beigelegt werden:
- die erzielte Durchschnittsnote,?
- die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie
- ggf. die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte.
H?ufig h?ngt dieser Bescheinigung bereits ein Transcript of Records an (siehe nachfolgende FAQs).
- Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
Wenn Sie Ihr Studium an der Universit?t Augsburg noch nicht abgeschlossen haben, so dient eine verifizierbare Lehrveranstaltungsbest?tigung aus STUDIS als Transcript of Records. H?ufig erhalten Sie diese auch als Anlage zu Ihrer Durchschnittsnotenbescheinigung. Falls dem nicht so ist, laden Sie sich bitte den ben?tigten Auszug selbstst?ndig aus Ihrem STUDIS-Portal herunter.
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- Falls das Bachelorzeugnis bereits vorliegt:
Wenn Sie Ihr Studium an der Universit?t Augsburg bereits abgeschlossen haben, so fügen Sie der Bewerbung bitte die ?Aufstellung der in die Zeugnisberechnung eingegangenen Module“* aus Ihrem Abschlusszeugnis als Transcript of Records bei. Haben Sie weitere Leistungen erbracht, die nicht aus dieser Aufstellung hervor gehen, so legen Sie bitte eine verifizierbare Lehrveranstaltungsbest?tigung aus STUDIS bei.
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*ggf. andere Bezeichnungen m?glich, wenn Ihr Zeugnis bereits ?lter ist (siehe Ihre Anlage zum Bachelorzeugnis).
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- Wichtig: Ein Transcript of Records enth?lt alle drei nachfolgenden Bestandteile:
- Auflistung aller Studienleistungen (auch aus studienbezogenen Praktikas oder Orientierungsprüfungen),
- die jeweils erzielten Prüfungsergebnisse (Noten) und
- die dazugeh?rigen Leistungspunkte (LPs).
- Sie haben bereits mind. den Business English 1 Kurs oder Common Law Principles an der Universit?t Augsburg belegt?
Legen Sie die Result Card des Oxford Online Placement Test (OOPT) als Best?tigung der Bewerbung bei.
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- Sie haben noch keinen Business English Kurs oder Common Law Principles an der Universit?t Augsburg belegt?
Das Lern- und Servicezentrum bietet für Studierende der Universtit?t Augsburg in der Reading Week einen Oxford Online Placement Test (OOPT) an. Informationen zur Anmeldung sowie weiteren Informationen (z.B. Anmeldeformular, Termine) zum OOPT finden Sie auf folgender Homepage: Lern- und Servicezentrum (OOPT). Bitte legen Sie Ihrer Bewerbungsmappe dann entsprechend die Result Card des Oxford Online Placement Test (OOPT) bei.
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- Welche anderen M?glichkeiten gibt es?
Eine ?bersicht über alle weitere akzeptierte Sprachnachweise finden Sie unter ?Akzeptierte Sprachnachweise für Englisch Niveau B2 und Deutsch Niveau C1“.
FAQs (frequently asked questions):
Die Freischaltung erfolgt etwa 2-3 Wochen vor Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraums. Sobald der genaue Termin bekannt ist (sp?testens im Mai bzw. November), wird er hier ver?ffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt über das Studiengangportal. Einen Link zu diesem Portal finden Sie hierzu oben auf der Webseite unter Details ?Links & Dokumente“.
Kontakt
- Bewerbungsstart: Das Bewerbungsportal wird ca. 2-3 Wochen vor Bewerbungsende ge?ffnet und sp?testens im Mai bzw. November hier ver?ffentlicht.
- Auswahlgespr?ch: Die Auswahlgespr?che finden stets donnerstags und freitags und ca. 2-3 Wochen nach Ende der Ausschlussfrist statt. Eine Einladung wird ca. eine Woche vorher?an die von Ihnen im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse versendet. Werfen Sie daher regelm??ig einen Blick in Ihr Postfach.
- Versand der Bescheide: Zulassungsbescheide werden Ihnen über das Bewerbungsportal und Ablehnungsbescheide postalisch zugestellt. Der Versand erfolgt frühestens nach Ende der Ausschlussfrist/Auswahlgespr?che.
- Gültigkeit der Zusage: Eine Zusage für einen Studienplatz gilt nur für einen Studienbeginn im darauffolgenden Semester. Sollten Sie erst ein sp?teres Semester den Studienplatz antreten wollen, so ist eine erneute Bewerbung im Portal erforderlich.
- Einschreibung: Die Einschreibung ist nur mit dem Bachelorzeugnis oder einer Best?tigung des Prüfungsamtes über den bestandenen Bachelorabschluss m?glich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.
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Fragen zur Bewerbung
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren, die nicht bereits auf dieser Homepage oder in den FAQs beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
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bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de
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- Nachreichungen von Bewerbungsunterlagen k?nnen innerhalb der Bewerbungsfrist über diese E-Mail-Adresse zugestellt werden.
- W?hrend des laufenden Verfahrens kann keine Auskunft zum Status Ihrer Bewerbung gegeben werden. Alle Informationen k?nnen Sie Ihrem offiziellen Bescheid entnehmen.
Fragen zum Studium
Alle Informationen zum Masterstudium BWL finden Sie hier. Sollten sich darüber hinaus Fragen zum Studienverlauf oder -inhalt ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung:
studienberatung@wiwi.uni-augsburg.de
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- Eine ?bersicht über den Aufbau des Masterstudiums Betriebswirtschaftslehre finden Sie hier.
Fragen zur Einschreibung
Einige Informationen zur Einschreibung (Immatrikulation) finden Sie bereits auf Ihrem Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal. Bei weiteren Fragen, z.B. zu den Fristen, wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei.
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studierendenkanzlei@zv.uni-augsburg.de
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- Eine Checkliste für die Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Hilfe im Bewerbungsportal (IT)
Bei technischen Problemen zur Online-Bewerbung im Bewerbungsportal, wie bspw. Probleme beim Log-In, Upload oder weiteren Fehlermeldungen, wenden Sie sich bitte an:
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bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de
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- Hilfe beim Log-In?
- Hilfe beim Upload der Bewerbungsmappe
- Hilfe beim Abrufen des Zulassungsbescheids
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FAQs (frequently asked questions):
Aktuell ist dies leider nicht m?glich.
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Sie haben jedoch vor jeder Bewerbungsphase die M?glichkeit, Ihre Fragen an unserem Masterinformationstag (siehe Termine) zu stellen. Zudem finden Sie alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren detailliert auf dieser Homepage.
Alle Informationen zum Masterstudium BWL finden Sie hier. Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.
Der Status ?ndert sich derzeit nur bei Versand eines Zulassungsbescheides, der Ihnen über das Portal zugestellt wird.
Die Zulassungsbescheide stehen Ihnen ca. vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsende im Bewerbungsportal zur Verfügung. Bitte werfen Sie daher regelm??ig einen Blick in das Portal. Ablehnungsbescheide hingegen werden postalisch verschickt.
Einige Informationen zur Einschreibung finden Sie bereits auf Ihrem Zulassungsbescheid (PDF) in Ihrem Bewerbungsportal. Sollten Sie darüber hinaus Fragen, z.B. zu den geltenden Fristen, haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei, da diese für den Prozess zust?ndig sind.