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Geschichte der Stiftung

Die Errichtung der Stiftung der Universit?t Augsburg geht zur¨¹ck auf eine gro?z¨¹gige Zuwendung, die der besonders durch sein soziales Engagement weit ¨¹ber die Stadt bekannte, im Januar 1996 verstorbene einheimische Gesch?ftsmann Max Gutmann dem 1983 neu gew?hlten Pr?sidenten der Universit?t, Prof. Dr. Josef Becker, f¨¹r Zwecke seiner Amtsf¨¹hrung machte. Dieser bestimmte die Verwendung dieser Spende als Startkapital f¨¹r die erste Augsburger Universit?tsstiftung. Durch weitere Dotationen, darunter einer namhaften Zustiftung des aus Augsburg stammenden Unternehmers Erwin Mair, konnte ein ausreichendes Grundstockverm?gen gebildet werden. Die formelle Errichtung der Universit?tsstiftung erfolgte durch Stiftungsakt vom 27. November 1984. Er legte unter anderem den Namen "Stiftung der Universit?t Augsburg (Augsburger Universit?tsstiftung)" und als Zweck die "F?rderung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Universit?t Augsburg" fest. Ausdr¨¹cklich eingeschlossen in den Stiftungszweck ist die F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden sowie die Pflege der (nationalen wie internationalen) Au?enbeziehungen der Universit?t. In der Stiftungssatzung, ebenfalls vom 27.11.1984, zuletzt ge?ndert am 01.01.2008, wurden insbesondere die Organe der Stiftung festgelegt. Stiftungsorgane sind der Stiftungsvorstand (als Exekutive), der Stiftungssenat (als Legislative) und das Stiftungskuratorium.
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Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Pr?sidenten/der Pr?sidentin der Universit?t Augsburg als Vorsitzendem/Vorsitzender, dem Kanzler/der Kanzlerin als stellvertretendem Vorsitzenden/stellvertretender Vorsitzender und einem/ einer f¨¹r die Dauer von zwei Jahren durch die Erweiterte Universit?tsleitung benannten Hochschullehrer(in).
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Die Aufgaben der Stiftungsorgane sind in der Satzung wie folgt festgelegt:

  • Der Stiftungsvorstand vollzieht die Beschl¨¹sse des Stiftungssenats und erledigt?die laufenden Angelegenheiten der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und au?ergerichtlich.
  • Der Stiftungssenat - identisch mit der Erweiterten Universit?tsleitung - beschlie?t insbesondere ¨¹ber die Verwendung der Stiftungsmittel, die Jahres- und Verm?gensrechnung, den j?hrlichen Voranschlag sowie Satzungs?nderungen usw.
  • Das Stiftungskuratorium ber?t den Stiftungsvorstand in seiner Arbeit. Ihm geh?ren bis zu 15 Pers?nlichkeiten an, die dem Anliegen der Stiftung besonders verbunden sind oder durch Zuwendungen zu deren F?rderung beigetragen haben.

Das Bayerische Staatsministerium f¨¹r Unterricht und Kultus erteilte am 18.12.1984 der Augsburger Universit?tsstiftung nach ¡ì 80 BGB und Art. 4, 5 und 6 des Bayerischen Stiftungsgesetzes die staatliche Genehmigung als Stiftung des ?ffentlichen Rechts. Die Stiftung wurde damit rechtsf?hig. Gleichzeitig wurde die Stiftungssatzung genehmigt. Nachdem im Januar 1985 die Gemeinn¨¹tzigkeit der Stiftung durch das Finanzamt Augsburg-Stadt anerkannt wurde, war die Gr¨¹ndungsphase abgeschlossen. In der Folgezeit strebte der Stiftungsvorstand vorrangig die Aufstockung des Grundstockverm?gens an. Dank verschiedener Zustiftungen bel?uft sich das Grundstockverm?gen aktuell auf 1.855.000,-- € (nicht eingerechnet einige Kunstwerke).

Hinzu traten im Lauf der Jahre verschiedene Verbrauchsstiftungen, zum Beispiel zur F?rderung von Forschungsschwerpunkten, f¨¹r die Finanzierung von Gastprofessuren, die Herausgabe wissenschaftlicher?Publikationen und f¨¹r das 1989 eingerichtete Fach Experimentalphysik. Auf den Mindelheimer Unternehmer Dr. h.c. B. Grob, der sich auch besondere Verdienste um die Errichtung des Faches Physik an der Universit?t Augsburg erwarb, geht die Dotierung eines Stipendien-Fonds f¨¹r hochbegabte Studierende der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakult?t zur¨¹ck, in dessen Rahmen seit 1991 f¨¹r die Dauer von 10 Jahren j?hrlich 40.000,-- DM zur Verf¨¹gung standen.

Der Erl?s aus dem Verkauf des Hauses, das der Mitbegr¨¹nder der Stiftung der Universit?t Augsburg, Max Gutmann, in seinem Verm?chtnis der Universit?t Augsburg hinterlassen hatte, wurde als Verbrauchsstiftung in H?he von 615.000,-- DM im Fr¨¹hjahr 1997 von Herrn Alfred Gutmann - dem Bruder und Alleinerben von Max Gutmann - unter der Bedingung gespendet, ihn f¨¹r eine dauerhafte Unterbringungsm?glichkeit von G?sten der Universit?t zu verwenden. Ende 2000 stand fest, dass die mit dem Verm?chtnis verbundene Auflage durch die Integration von zwei G?stewohnungen in ein neu vom Freistaat zu bauendes Institutsgeb?ude auf dem Universit?tscampus erf¨¹llt werden kann. Der Bau ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

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