Nachteilsausgleich
Bei einem Nachteilsausgleich handelt es sich um eine verh?ltnism??ige Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen, die notwendig und erforderlich sind, um Nachteile von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung auszugleichen. Studierende mit Nachteilsausgleich müssen ebenfalls die zentralen Anforderungen eines Studiums und einer Prüfung erfüllen, eine Lernzielreduktion ist nicht m?glich, denn Nachteilsausgleiche sind keine ?Vergünstigungen“.
Das Deutsche Studentenwerk informiert auf seinen Webseiten umfassend über Nachteilsausgleiche.
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Beim Nachteilsausgleich in einem Lehramtsstudium müssen folgende zwei Vorgehensweisen und Zust?ndigkeiten unterschieden werden:
- Nachteilsausgleich bei universit?ren Modulprüfungen (w?hrend des Studiums)
- Nachteilsausgleich bei der Ersten Staatsprüfung (Studienabschlussprüfung)
Nachteilsausgleich bei universit?ren Modulprüfungen
Anlaufstellen für alle Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung w?hrend des Studiums für Fragen zum Studienalltag und zum Nachteilsausgleich bei universit?ren Modulprüfungen:
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Zentrale Studienberatung
Dipl.-P?d. (Univ.) Florian Re?
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Beauftragter für Studierende mit Behinderung des Studentenwerks Augsburg
Michael Noghero
Telefon: 0821 / 699965-501
E-Mail: bist(at)stw-a.de
Termine nach Vereinbarung Di und Do
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Beauftragter für Studierende mit Behinderung der Universit?t Augsburg
Prof. Dr. Bernd Oberdorfer
Telefon: 0821 / 598-2628
E-Mail: bernd.oberdorfer(at)phil.uni-augsburg.de
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Nachteilsausgleich bei der Ersten Staatsprüfung
Die nachfolgenden Informationen sind nur gültig für die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an ?ffentlichen Schulen:
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- Der oder die Studierende stellt einen formlosen, unterschriebenen Antrag auf Nachteilsausgleich direkt an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
- Lehramtsstudierende senden ihren Antrag an folgende Adresse:
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Prüfungsamt -??? ? ?
Salvatorstra?e 2
80327 München
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- Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:
- Prüfungstermin im Herbst: Posteingang im Staatsministerium bis sp?testens 01.06. des aktuellen Jahres
- Prüfungstermin im Frühjahr: Posteingang im Staatsministerium bis sp?testens 01.12. des Vorjahres
- Die jeweils aktuellen Fristen für die Antragstellung auf Nachteilsausgleich sind den entsprechenden Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für den jeweiligen Prüfungstermin zu entnehmen.
- Für den Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Ersten Staatsprüfung wird immer ein amts?rztliches Gutachten ben?tigt. Von Vorteil ist die Einreichung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (sofern vorhanden und sofern eine amtliche Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt ist) als Anlage zum Antrag auf Nachteilsausgleich.
- Im amts?rztlichen Gutachten muss bescheinigt werden, dass wegen einer nicht nur vorübergehenden Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung die Fertigung bzw. das Ableisten der Prüfungsarbeiten erheblich beeintr?chtigt ist. Des Weiteren soll im Gutachten eine Aussage getroffen werden, um welchen Prozentsatz die Arbeitszeit ggf. verl?ngert werden sollte bzw. welche anderen Ma?nahmen zum Nachteilsausgleich empfohlen werden.
- Bei einem Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Legasthenie kommt es grunds?tzlich auf die Empfehlungen des Amtsarztes/der Amts?rztin an. Da Orthographie und Grammatik bei der Ersten Staatsprüfung in die Bewertung mit einflie?en, haben Antr?ge, die auf eine Nichtbewertung der Orthographie und Grammatik gerichtet sind, in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.
- Ansprechpartner im Staatsministerium: Herr Ulrich Lutz, E-Mail: Ulrich.Lutz(at)stmbw.bayern.de
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Team der Lehramtsberatung
R?ume 151 und 150 │ Geb?ude M 2 (Eingang unterhalb der Mensaterrasse)
Universit?tsstra?e 6 │ 86159 Augsburg
Telefon: +49 (0)821/598-3888
Kontaktformular und Online-Terminvergabe
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