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F?rderung von Kongress-, Forschungs- und Archivreisen durch das Graduiertenzentrum

Auch im Jahr 2025 f?rdert das Graduiertenzentrum im Zusammenhang mit der Erstellung einer Qualifikationsleistung (Master / Promotion / Habilitation / habilitations?quivalente Leistung) die Teilnahme an Kongressen sowie Forschungs- und Archivreisen. Gef?rdert wird ausschlie?lich die aktive Teilnahme (eigener Vortrag, Pr?sentation eines Posters, offizielle Funktion) an einer ausgewiesenen wissenschaftlichen Veranstaltung (nicht die Teilnahme an Seminaren oder Kursen).

F?rderung

Es werden Tagungsbeitrag und Reisekosten (ohne Tagegeld und Verpflegung und gem?? Bayerischem Reisekostengesetz – BayRKG) gef?rdert.

Pro Antragstellerin / Pro Antragsteller ist eine F?rderung

- für Kongressreisen

? innerhalb Deutschlands von max. 500,00 Euro

? innerhalb Europas von max. 900,00 Euro

? au?erhalb Europas von max. 1.500,00 Euro

- für Forschungs- und Archivreisen von max. 1.000,00 Euro

m?glich.

Pro Tagung sind bis zu zwei Antr?ge pro Lehrstuhl / Professur f?rderf?hig. Pro Vortrag ist eine Person f?rderf?hig.

Informationen zu den F?rderbedingungen und zum Antrag finden Sie? hier.

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