Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragter (m/w/d) bzw. stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte / stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter (m/w/d)
Die Universit?t Augsburg hat im Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) eine/einen Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d) zu bestellen. Die Bestellung der derzeitigen Gleichstellungsbeauftragten endet am 31.03.2025. Die Ausschreibung richtet sich nur an Besch?ftigte der Universit?t Augsburg. Gem?? Art. 15 BayGlG erfolgt die Bestellung für die Dauer von drei Jahren mit der M?glichkeit der Verl?ngerung. Die Gleichstellungsbeauftragte/Der Gleichstellungsbeauftragte hat nach Art. 17 BayGlG folgende Aufgaben wahrzunehmen: Die Universit?t Augsburg beabsichtigt, auch eine/einen stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte / stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d) zu bestellen. Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung per E-Mail bis 1. M?rz 2025 an die Kanzlerin der Universit?t Augsburg, Frau Katja Gra?l,?
(
kanzlerin@zv.uni-augsburg.de) zu richten.