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In den ?Informationen und Richtlinien“ wird verlangt, dass die Stapel m?glichst nicht h?her als 13 cm sein sollen. Das zwingt mich dazu, aus den Unterlagen einer Lehrveranstaltung bzw. Modulprüfung, die von sehr vielen Studierenden besucht wurde, mehrere Stapel zu bilden. Das wurde doch bis jetzt auch nicht verlangt. Warum diese Neuerung?

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Die Archivkartons, in denen die von Ihnen abgegebenen Prüfungsleistungen gelagert werden, sind nur rund 14 cm hoch. Stapel, die h?her als 13 cm sind, müssen vom Betreuer des Zwischenarchivs wieder aufgemacht und auf mehrere kleinere Stapel verteilt werden. Da das Deckblatt nur einmal vorliegt, aber jeder Stapel damit zu versehen ist, muss er dieses fotografieren und in der genügenden Anzahl ausdrucken. Diese Arbeiten sind ?u?erst zeitaufwendig, zumal immer ?fter h?here Stapel abgegeben werden. Um diesen nachtr?glichen Aufwand zu reduzieren, m?chten wir Sie bitten, m?glichst nur Bündel in der passenden H?he von max. 13 cm abzugeben. Vielen Dank für Ihr Verst?ndnis!

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In den ?Informationen und Richtlinien“ wird verlangt, dass wir alle vorhandenen Heftungen entfernen und die Bl?tter lose stapeln und zu Bündeln verschnüren. Muss das unbedingt sein?

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Uns ist der Arbeitsaufwand sehr wohl bewusst. Wir haben auch lange überlegt, wie wir das am besten und zweckm??igsten organisieren k?nnten. Da Stapel von gehefteten Klausuren und insbesondere von gehefteten Seminararbeiten wesentlich mehr Platz ben?tigen als lose Papierstapel und wir darauf angewiesen sind, die begrenzten Lagerkapazit?ten im Zwischenarchiv optimal auszunutzen, sind wir leider darauf angewiesen, die Unterlagen nicht geheftet, sondern als Bündel loser Papiere zu lagern. Bitte haben Sie auch dafür Verst?ndnis, dass unser Mitarbeiter, der das Zwischenarchiv neben anderen Aufgaben im Universit?tsarchiv allein betreut, die Heftungen nicht selbst entfernen kann. Sie k?nnen sich sicherlich vorstellen, welche Mengen an Prüfungsleistungen unsere mehr als 20.000 Studierenden in jedem Semester produzieren.

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Müssen Heftklammern, mit denen Bl?tter in der linken oberen Ecke zusammengeheftet wurden, auch entfernt werden?

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Nein, diese Heftklammern müssen nicht entfernt werden. Dieser Aufwand w?re dann doch des Guten etwas zuviel... Die in den "Informationen und Richtlinien" angesprochenen "Heftungen" beziehen sich auf Ordner, Schnellhefter und sog. Heftstreifen aus Kunststoff oder Karton.

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In dem Rundschreiben von Herrn Vizepr?sident Prof. Dr. Schneider wird nur von Prüfungsleistungen gesprochen, die im Rahmen der Bachelor- und Master-Studieng?nge erbracht werden. Sind andere Studieng?nge, etwa die Lehramts-Studieng?nge davon nicht betroffen?

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Die Angaben in dem Schreiben sind leider tats?chlich nicht ganz pr?zise, obwohl die Formulierungen von mehreren Personen vor dem Versand geprüft wurden. Tats?chlich sind alle modularisierten Studieng?nge betroffen, d.h. die schriftlichen benoteten Prüfungsleistungen aus allen modularisierten Studieng?ngen unterliegen der Aufbewahrungsfrist und k?nnen dementsprechend zur Aufbewahrung an das Zwischenarchiv abgegeben werden.

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