RZ-Benutzerkennung
Jeder Universit?tsangeh?rige, d.h. jeder Mitarbeiter und Studierende, erh?lt eine pers?nliche?RZ-Benutzerkennung?samt E-Mail-Adresse und Speicherplatz.?
Mit dieser RZ-Benutzerkennung k?nnen Sie unter anderem
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- die PC-Arbeitsr?ume an der Universit?t Augsburg nutzen.
- das Internet zur Recherche nutzen.
- elektronische Post (E-Mails) über die mit Ihrem Login verbundene pers?nliche E-Mail-Adresse versenden und empfangen.
- das Online-Portal nutzen und Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken.
- sich für Ihre Lehrveranstaltungen in digicampus anmelden.
- unsere Zugangsnetze (WLAN, VPN) nutzen.
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Hier klicken zum Passwort ?ndern
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Studierende
Studierende der Universit?t Augsburg erhalten ihre RZ-Benutzerkennung nach der Einschreibung über das Studierendenportal VIBS.
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Anleitung und Hilfe zur Studierendenverwaltung
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Besch?ftigte?
Die RZ-Benutzerkennung wird automatisch erstellt, sobald?das Personalreferat die Daten?nach Vertragsunterzeichnung im Personalverwaltungs-System einpflegt. Die Daten werden über den DV-Betreuer an den Besch?ftigen übermittelt.
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Diese Dienste darf die Universit?t Augsburg allerdings nur im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anbieten, so da? ihre Nutzung gewissen Richtlinien unterworfen ist, siehe dazu die jeweils aktuelle Form der Benutzungsrichtlinien und der Betriebsregelungen.
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Insbesondere sind alle Bestimmungen zu beachten, die sich aus dem Copyright, aus Lizenzvertr?gen, aus Vertr?gen über die Benutzung der Datenwege, aus dem Datenschutzgesetz und den sonstigen einschl?gigen gesetzlichen Bestimmungen (siehe §4 der Betriebsregelungen) ergeben. Die Nutzungsrechte der Arbeitspl?tze ergeben sich aus §2(1) der Betriebsregelungen, die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht statthaft. Die Benutzer sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Datenbest?nde selbst?ndig zu sichern.
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Kontakt für Besch?ftigte
Besch?ftigte wenden sich an ihren jeweiligen DV-Betreuer oder an den Service-Desk.
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