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Pr?ambel

Für die Nutzung der PC-Arbeitsr?ume für Studierende der Universit?t Augsburg (CIP-Pools) gelten die Benutzungsrichtlinien des Rechenzentrums der Universit?t Augsburg. Darüber hinaus gelten bei der Nutzung der CIP-Pools die nachfolgenden Regelungen. Die Regelungen sind Bestandteil der nach §7 der Betriebsordnung des Rechenzentrums erlassenen Betriebsregelungen.

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§1 Nutzungsberechtigung, Vorrang von Lehrveranstaltungen

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Die CIP-Pools der Universit?t stehen allen Studierenden innerhalb der regul?ren ?ffnungszeiten zur Verfügung. Die Anmeldung an den Ger?ten erfolgt über die RZ-Benutzerkennung.

Lehrveranstaltungen, ?bungen und Tutorien unter Anleitung von Donzenten/?innen und Tutoren/?innen besitzen Vorrang vor freiem ?ben. Es besteht daher kein Anspruch auf bestimmte freie ?bungszeiten. Nachdem sich die Zeiten für freies ?ben im Laufe des Semesters auch kurzfristig ?ndern k?nnen, wird darum gebeten, die aktuellen Belegungspl?ne der einzelnen CIP-Pools vor Ort zu beachten.

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§2 Urheberrecht, Lizenzbedingungen

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Die auf den Ger?ten installierten Betriebssysteme, Programme und Dokumentationen dürfen von den Nutzern nicht auf andere Datentr?ger übertragen werden. Die Nutzung der Ger?te ist ausschlie?lich zu Ausbildungszwecken gestattet, eine gewerbliche Nutzung ist nicht zul?ssig. Es ist nicht gestattet, andere als die von der Universit?t Augsburg zur Verfügung gestellte Software zu betreiben.

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§3 Behandlung der Ger?te und Einrichtungsgegenst?nde

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Die Ger?te und Einrichtungsgegenst?nde in den CIP-Pools sind sorgf?ltig und pfleglich zu behandeln. Die vorgegebene Hard- und Softwarekonfiguration darf nicht ver?ndert werden. Eventuelle Zusatzausstattung wie Drucker, Scanner, Kopierer oder Beamer sind gem?? der Anleitungen zu benutzen.

Diebst?hle werden zur Strafverfolgung angezeigt.

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§4 Eigene Dateien, Verbot sch?dlicher Software

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Eigene Dateien sind ausschlie?lich in den pers?nlichen, auf zentralen Servern bereitgestellten Bereichen (z.B. H:-Laufwerk bzw.?Homeverzeichnis) zu speichern. Lokal auf den PC-Arbeitspl?tzen gespeicherte Dateien werden in der Regel regelm??ig gel?scht. Software, die für andere Systeme sch?dlich werden kann (Viren, Würmer, Trojaner, …) darf weder vors?tzlich noch fahrl?ssig gespeichert oder ge?ffnet werden.

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§5 Rauchen, Essen und Trinken

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Zum Schutz der elektronischen Ger?te, insbesondere von Tastatur und Maus, sind das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) sowie der Verzehr jeglicher Speisen und Getr?nke in den CIP-Pools untersagt.

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§6 Kontrollen und Verst??e

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Das Personal des Rechenzentrums bzw. der zust?ndigen IT-Referate in den Fakult?ten ist zu Kontrollen berechtigt, kann verlangen, dass Nutzer der CIP-Pools sich ausweisen, und ist berechtigt, die jeweils notwendigen Ordnungsma?nahmen zu ergreifen.

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Ein Versto? gegen die Nutzungsregelungen für CIP-Pools kann den Widerruf der Nutzungsberechtigung (Sperre der RZ-Benutzerkennung) zur Folge haben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Nutzer für Sch?den und sonstige Nachteile, die der Universit?t durch sie entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen haften.

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