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Ablauf des Verfahrens zur Studienplatzvergabe

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, wie Sie einen Studienplatz an der Universit?t Augsburg erhalten.

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Für das Verfahren ist ausschlaggebend, ob Sie sich für das erste Fachsemester oder für ein h?heres Fachsemester bewerben m?chten und ob der gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschr?nkung (NC) hat oder zulassungsfrei ist.

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Wie komme ich zu einem Studienplatz im ersten Fachsemester?

Sie m?chten an der Universit?t Augsburg studieren, haben sich für einen Studiengang entschieden und m?chten nun wissen, wie das Verfahren abl?uft, um sich einschreiben zu k?nnen?

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Das Verfahren unterscheidet sich im Wesentlichen davon, ob Sie sich in einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschr?nkten (mit NC) Studiengang einschreiben m?chten.

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Informationen zu zulassungsfreien Studieng?ngen (ohne NC)

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Informationen zu zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen (mit NC)

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Wie komme ich zu einem Studienplatz im h?heren Fachsemester?

Sie haben bereits Studienleistungen erbracht und m?chten diese in Ihren neuen Studiengang an der Universit?t Augsburg einbringen? Auch hier ist wichtig, ob Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang oder einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang interessieren.

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  • zulassungsfreie Studieng?nge (ohne NC)

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Bei zulassungsfreien Studieng?ngen ist eine direkte Bewerbung oder Einschreibung in das h?here Fachsemester nur für das Sommersemester bei Studieng?ngen m?glich, die nicht zum Sommersemester begonnen werden k?nnen.?

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Informationen zu zulassungsfreien Studieng?ngen ohne 1. FS im Sommersemester

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Nach der Einschreibung k?nnen Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen einreichen. Sind genügend Leistungspunkte vorhanden, werden Sie anschlie?end in das entsprechende Fachsemester hochgestuft. Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

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Für einen?zulassungsfreien Studiengang?müssen die Unterlagen zur Einschreibung für das Wintersemester bis sp?testens zum 30.09. und für das Sommersemester bis sp?testens zum 31.03. in der Studierendenkanzlei eingegangen sein. Für Studieng?nge ohne 1. FS im Sommersemester gelten abweichende Fristen (siehe Verlinkung oben).

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  • zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge (mit NC)

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Informationen zu zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen (mit NC) h?heres Fachsemester

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zum VIBS-Portal

Hier k?nnen Sie sich für ein h?heres Fachsemester bewerben.

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