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Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte eine E-Mail, mit Namen und Matrikelnr.an:

pruefungsamt-wiwi(at)zv.uni-augsburg.de

Telefonisch sind wir über die Telefonnr. 598 - 1111 w?hrend den Sprechzeiten erreichbar.

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Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

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Wichtiger Hinweis:

Alle Antr?ge sind direkt im Prüfungsamt einzureichen!

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnung finden Sie hier

Das Modulhandbuch finden Sie hier

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO)?finden Sie hier

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Inhaltsverzeichnis

  • Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc.?
    • Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden?? ?
    • Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung w?hrend der Anmeldezeit verpasst habe?
    • Abmeldung von einer Prüfung / Versuchsz?hlung
    • Beurlaubung und Prüfungen
    • Informationen zu den Klausuren der WiWi-Fakult?t
    • Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder ?hnlichem
    • Wiederholung von Prüfungen
    • Nachteilsausgleich / Schreibzeitverl?ngerung
  • Anerkennungen
    • Anerkennung einer Studienleistung
  • Noten
    • Tag der letzten Noteneintragung
    • Notenfreigabe
    • Noteneintragung der Abschlussarbeit
    • Die eingetragene Note ist nicht richtig
    • Ich bin mit der Note nicht einverstanden
    • Vorzeitige Notenfreigabe
    • Umbuchungen
  • WiWi-Prüfungen
    • Ein Prüfungstermin 2 oder mehr Prüfungen
  • Auslandsstudium/Auslandspraktikum
    • Auslandsstudium/Auslandspraktikum
  • Fristverl?ngerung, Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit?
    • Grundlagen- und Orientierungsprüfung
    • Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
    • Studiengang nicht bestanden, welche M?glichkeiten habe ich?
  • Notendurchschnitt - Nachweise?
    • Notendurchschnittsbest?tigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
    • Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
    • Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
  • Bachelor-, Masterarbeit
    • Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
    • Verl?ngerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
    • Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
  • Zeugnis
    • Das Zeugnis
    • Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
    • Zeugnisinhalt / Note
    • Akademischer Grad
    • Wie k?nnen Sie Ihr Zeugnis erhalten
    • Beglaubigungen
  • Allgemeines
    • Rückmeldung
    • Auskünfte per E-Mail oder Telefon
    • Abschluss: Kein Abschluss erworben
    • Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.

Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, etc.

Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden

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In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen m?chten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung m?glich.

Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie?uns bitte eine E-Mail, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr., Modulgruppe, das Modul?und den Fehler bzw. der Fehlermeldung?die angezeigt wurde.

Sobald?wir das Problem/den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine E-Mailantwort von uns. Sollte dies erst nach der Anmeldezeit m?glich sein, nehmen?wir die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass Ihre E-Mail innerhalb der Anmeldezeit bei uns?eingeht.

Zu folgenden Prüfungen erfolgt in der Regel die Anmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl:

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Seminare der WiWi-Fakult?t k?nnen nur im Studis-System angemeldet werden, wenn der Lehrstuhl diese zur Anmeldung freigegeben hat. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen nur der jeweilige Lehrstuhl mitteilen.

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Bachelor- und Masterarbeiten werden unabh?ngig vom Anmeldezeitraum über das? Anmeldeformular?angemeldet.

Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung w?hrend der Anmeldezeit verpasst habe?

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Eine nachtr?gliche Anmeldung ist mit einem Antrag m?glich, jedoch nur, wenn ein H?rtefall vorliegt und nachgewiesen?werden kann,?dass?Sie unverschuldet nicht in der Lage waren, sich?w?hrend des?Anmeldezeitraums zu den Prüfungen im Studis-System anzumelden.?

Hierfür k?nnen Sie einen einen formlosen Antrag oder die Antragsvorlage verwenden und sollten diesen mit den Nachweisen, innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt vorlegen.

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In dem Antrag, sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und die Modulgruppe stehen, auch eine?Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben und ggf. Nachweise z.B. in Form eines ?rztl. Attests oder eines Ausdrucks des Verhinderungsgrundes.

Den Antrag, entweder bei?uns abgeben, per Post oder per E-Mail schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht!

Der Prüfungsausschuss entscheidet,?ob Ihnen eine nachtr?gliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.

Abmeldung von einer Prüfung / Versuchsz?hlung

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Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur w?hrend der Anmeldezeit m?glich, danach erfolgt keine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt.

Wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, tr?gt der Lehrstuhl "nicht teilgenommen" ein. Da es keine Versuchsz?hlung gibt, hat dies keine Konsequenzen. Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis diese entweder bestanden ist oder durch eine Frist (Orientierungsprüfung bzw. max. Studienzeit) keine Ablegung mehr m?glich ist.

Beurlaubung und Prüfungen

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Prüfungsleistungen dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters nicht erbracht werden. Das hei?t, Sie k?nnen im Studis-System auch keine Anmeldungen zu den Prüfungen vornehmen.

(Ausnahmen: Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege und bei Wiederholungsprüfungen).


Gesetzesgrundlage: Art. 48 Abs. 2-4 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Hierzu finden Sie den Hinweis auf dem Bescheid über die Beurlaubung der Studentenkanzlei.
?Prüfungsleistungen und Studienleistungen dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters an der Universit?t Augsburg nicht erbracht werden oder erbracht worden sein, ausgenommen es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes.“

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Als Wiederholungsprüfung einer nicht bestandenen Prüfung gilt:

Wenn die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgende M?glichkeit der Absolvierung dieser Prüfung wahrgenommen wird, so gilt diese Prüfung als Wiederholungsprüfung. Unmittelbar hei?t, es ist die n?chste Prüfungsm?glichkeit, seit dem ?Nichtbestehen“

Der Unterschied bzw. Bedeutung von ?Nicht teilgenommen“ und ?Nicht bestanden“:
Nicht teilgenommen = zu dieser Prüfung sind Sie nicht erschienen, Sie waren somit nicht anwesend

Nicht bestanden = hier waren Sie anwesend, es liegt der Versuch des Bestehens vor, haben es aber leider nicht geschafft.

Wenn es dazwischen bereits eine Prüfungsm?glichkeit gab, diese aber nicht wahrgenommen wurde, ist keine Teilnahme m?glich.

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Eine Anmeldung zu den Prüfungen in einem Urlaubssemester ist nur durch das Prüfungsamt per E-Mail innerhalb des Anmeldezeitraums m?glich. Dazu teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit, sowie die Modulgruppe und die genaue Bezeichnung des anzumeldenden Moduls.

Nach ?berprüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Antwort, ob die Anmeldung erfolgen konnte oder nicht.

Die?Klausuren?der wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t werden überwiegend zentral vom Prüfungsamt organisiert, die anderen Prüfungsformen organisiert der anbietende Lehrstuhl.

Zum Ende der Vorlesungszeit findet ein vierw?chiger?Klausurenzeitraum?statt, der sich evtl. bei Feiertagen verl?ngern kann.
Wiederholungstermine w?hrend des folgenden Semesters gibt es nicht, es ist der n?chste Klausurenzeitraum abzuwarten.
Schauen Sie ins Modulhandbuch, wie oft die Klausur angeboten wird (Jedes Semester oder j?hrlich).

Der Klausurenzeitraum wird vor Beginn des Semesters von der Fakult?t? hier ver?ffentlicht.

Einige Wochen vor den Klausuren ist ein zehnt?giger?Anmeldezeitraum, w?hrenddessen die Klausuren im Studis angemeldet werden k?nnen.
Den Anmeldezeitraum finden Sie auf der? Startseite?des Prüfungsamts und?nur?w?hrend dieses Zeitraums kann die Anmeldung wie beschrieben erfolgen.

Ein allgemeiner?Klausurenplan?steht st?ndig? hier?im Netz, der Klausurenplan für das betreffende Semester wird vor der Anmeldephase ver?ffentlicht.

Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder ?hnlichem

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Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen k?nnen, dann besorgen Sie sich bitte unverzüglich eine ?rztliche Best?tigung/Attest in dem der Krankheitszeitraum festgestellt wurde. Wichtig auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.

Bewahren Sie den Nachweis gut auf. Falls Sie am Ende einer Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Gesamtstudienzeit) noch nicht alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, k?nnen Sie?unter Vorlage der Nachweise eine beantragen (Antrag und Attest gemeinsam abgeben).

Siehe auch Punkt Orientierungsprüfung bzw. Maximale Studienzeit erreicht, aber nicht alle Leistungen erbracht.

Wiederholung von Prüfungen

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Gem?? der Prüfungsordnung sind nicht bestandene Prüfungen?in der Regel innerhalb von sechs Monaten, sp?testens am n?chstm?glichen Prüfungstermin, zu wiederholen.
Die freiwillige Wiederholung eines bestandenen Prüfungsfaches (Modul) zur Notenverbesserung ist gem?? §18 Abs. 2 APrüfO nicht gestattet.

Nachteilsausgleich / Schreibzeitverl?ngerung

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Nachteilsausgleich z.B. im Form einer Schreibzeitverl?ngerung beantragt werden.
Hier w?re als Grund z.B. eine Handverletzung der Schreibhand oder eine andere Behinderung beim Schreiben von Klausuren vorstellbar.

Falls die Behinderung dauerhaft besteht, kann eine Schreibzeitverl?ngerung für das gesamte Studium beantragt werden.

Der Antrag ist sp?testens mit der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsamt einzureichen, siehe § Nachteilsausgleich in der Prüfungsordnung.

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Als Nachteilsausgleich k?me z.B. eine Klausurvorlage in gr??erer Schrift bei Sehproblemen in Frage, oder z. B. eine Verl?ngerung der Schreibzeit.
Hierzu reichen Sie bitte den mit den entsprechenden Nachweisen z.B. ?rztliches Attest im Prüfungsamt ein.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der ?Studieren mit Handicap“.

Anerkennungen

Anerkennung einer Studienleistung

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Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang? (ist die Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgt?) oder an einer anderen Universit?t abgelegt haben,? z.B. ein Modul von einer anderen Universit?t oder aus einem Auslandsaufenthalt einbringen m?chten,?k?nnen Sie diese unter bestimmten Umst?nden anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gem?? dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.

Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Modulen bzw. Anerkennungsm?glichkeiten, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater Ihres Studiengangs.

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Dazu füllen Sie bitte den von Studienleistungen aus und

  • Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post ein.

Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu k?nnen muss gem?? der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.

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Weiter gilt zu beachten, das eine Hochstufung wie folgt erfolgt:
(wenn die Leistung vor der Immatrikulation in dem anzuerkennenden Studiengang erbracht wurde bzw. ein Urlaubssemester vorlag)
Anerkennung LP = Hochstufung um:

??? 0 –?? 29 LP = + 0 Semester?
? 30 – ??59 LP = + 1 Semester?
? 60 – ??89 LP = + 2 Semester?
? 90 – 119 LP = + 3 Semester
120 – 149 LP = + 4 Semester
150 – 180 LP = + 5 Semester

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Wenn kein Urlaubssemester vorlag und das Semester regul?r weitergez?hlt wurde, wird dieses berücksichtigt, in dem eine Hochstufung sich um das Semester minimiert.
0-59 LP =?+ 0 Semester, 60-89 LP = + 1 Semester etc....
Evtl. in diesem Semester an der Universit?t Augsburg erbrachte Leistungen sind hiervon unabh?ngig und k?nnen zus?tzlich abgelegt werden.

Bei vorliegen eines Urlaubssemesters k?nnen keine Prüfungsleistungen an der Universit?t Augsburg abgelegt werden, siehe Punkt "Beurlaubungen und Prüfungen"

Sollten die Leistungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung relevant sein, ist der Antrag sp?testens im 2ten Semester bis sp?testens Mitte August bzw. Mitte Februar einzureichen. Dies gilt ebenso für Leistungen im letzten Semester, die zum Bestehen des Studiengangs erforderlich sind.

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Eine m?glichst zeitnahe Antragstellung nach der Umschreibung bzw. nach Beginn des Studiums an der Universit?t Augsburg wird jedoch empfohlen.

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Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu k?nnen, muss gem?? der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.

Noten

Tag der letzten Noteneintragung

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Der in dem Kalender genannte Tag ist der Tag der letzten Noteneintragung an den Lehrstühlen. Diese drucken dann eine Notenliste aus und schicken diese mit der Hauspost unterschrieben an das Prüfungsamt.
In der Regel liegen dann bis Mitte des Monats Mai bzw. November die meisten Notenlisten vor.
Nach Eingabe der Noten durch den Lehrstuhl, muss zuerst der verantwortliche Prüfer am Lehrstuhl die ausgedruckte Notenliste prüfen und unterschrieben, danach wird die Liste an das Prüfungsamt geschickt und erst dann kann die Freigabe für die Sichtbarkeit im Internet erfolgen. Daher wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls, nur dieses kann Ihnen sagen, wann die Notenlisten an das Prüfungsamt weiter geleitet werden.

Notenfreigabe

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Alle eingehenden Notenlisten und Noten aus Abschlussarbeiten werden durch das Prüfungsamt in der Regel am Tag des Eingangs, sp?testens am Tag danach freigeschalten.
Bei Urlaub / Krankheit oder gr??eren Menge von zeitgleich eingehenden Noten, kann es auch hier einmal zu Verz?gerungen kommen.

Noteneintragung der Abschlussarbeit

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Bei Abschlussarbeiten gilt in der Regel, wenn Ihr Betreuer das Gutachten bereits weitergeleitet hat, liegt dieses meistens beim Zweitprüfer.
Auch hier gilt, wenn das Gutachten vorliegt, erfolgt auch schnellst-m?glich die Eintragung durch das Prüfungsamt im Studis System

Die eingetragene Note ist nicht richtig

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Die Eintragungen der Noten nimmt der jeweilige Lehrstuhl vor, das zust?ndige Prüfungsamt erh?lt dann eine Notenliste, die vom Lehrstuhlinhaber unterschrieben ist. Die Unterschrift best?tigt die Richtigkeit der eingetragenen Noten in das Studis-System.

Aber auch hier kann sich mal der Fehlerteufel einschleichen, z.B. wurde bei Ihnen aus Versehen ?Nicht teilgenommen“ eingetragen, obwohl Sie die Leistung erbracht haben.
Wenn hier also ein Fehler vorliegt, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden, da dieser die Klausur, Seminararbeit usw. von Ihnen vorliegen hat und dies überprüfen kann. Sollte die Eintragung nicht richtig sein, kann nur dieser dann auch eine ?nderung der Eintragung (Note) veranlassen.

Allerdings müssen Sie sich umgehend um die nachtr?gliche Ver?nderung des bereits eingetragenen Prüfungsergebnisses kümmern.

Ich bin mit der Note nicht einverstanden

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Falls Sie mit der Note einer Klausur nicht einverstanden sind, bieten Ihnen die Lehrstühle in der Regel einen Termin für Klausureinsicht an.
Diese finden Sie auf der Lehrstuhlseite des betreffendenLehrstuhls, im Digicampus oder erfahren diesen direkt beim Lehrstuhl (Dozenten).

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Vorzeitige Notenfreigabe

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Eine Freigabe einer Notenliste kann nur erfolgen, wenn alle darauf angemeldeten Studierenden bewertet wurden. Wenn Sie eine Note dringend ben?tigen, müssen Sie sich an den Lehrstuhl wenden, nur dieser kann Ihnen Auskünfte darüber erteilen, wie lange die Bewertung ungef?hr dauern wird.

Notenlisten und Gutachten werden in der Regel am gleichen Tag des Eingangs im Prüfungsamts bzw. sp?testens am n?chsten Tag freigegeben.

Umbuchungen

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Falls Sie sich mal in der falschen Modulgruppe zu einer Prüfung / einem Modul angemeldet haben, oder ein Modul in einer anderen Modulgruppe haben m?chten stellen Sie bitte einen Antrag auf Umbuchung von Modulen.

Prüfungen der WiWi-Fakult?t

Wenn Sie im Studis-System mehrere Prüfungen der WiWi-Fakult?t angemeldet haben, Ihnen z. B. für zwei Prüfungen, der gleiche Prüfungsraum und die gleiche Uhrzeit angezeigt wird, finden die Klausuren hintereinander statt.
Sie müssen sich in diesem Fall also auf eine Schreibzeit von zwei mal einer Stunde einstellen.
Die Klausurreihenfolge ist festgelegt, daher k?nnen Sie sich nicht aussuchen, welche der beiden Sie zu Beginn schreiben.
Hier finden Sie weitere zu den Prüfungen, dem Klausurenplan und der Prüfungsr?ume der Wiwi Fakult?t

Auslandsstudium / Auslandspraktikum

Planen Sie, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, helfen Ihnen folgende Seiten der WiWi-Fakult?t und des Akademischen Auslandsamt weiter:

AAA - Outgoing

WiWi-Fakult?t -?? International -Outgoing

Für Notenbescheinigung auf Englisch?wenden Sie sich ebenfalls an das? Akademische Auslandsamt

Ein Auslandspraktikum bzw. -studium ist nur bei den GBM-Studieng?ngen verpflichtend vorgeschrieben, für alle anderen WiWi-Studieng?nge ist es freiwillig und somit kann dafür eine? Beurlaubung?beantragt werden. Beachten Sie allerdings die unter? Anerkennung einer Studienleistung?beschriebene Hochstufung.

Fristverl?ngerungen - Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

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Gem?? der Bachelor-Prüfungsordnung sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung 30 Leistungspunkte zu erbringen.

Sind nach Ablauf des?Fachsemesters die?geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang "endgültig nicht bestanden".

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Studierende, die diese Frist überschritten haben, k?nnen einen Antrag auf? der Grundlagen- und Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen, wenn ein H?rtefall vorliegt.

Im Falle des Nichtbestehens der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (sobald sicher bekannt ist, dass die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden ist, in der Regel zum Ende des Semesters) ist ein entsprechender Antrag auf Fristverl?ngerung (incl. Namen, Anschrift; E-Mail, Matrikelnr., Unterschrift) selbst zu schreiben und im Prüfungsamt unverzüglich einzureichen.

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Folgendes ist dabei zu beachten:

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1. Antr?ge auf Fristverl?ngerung k?nnen nur in Ausnahmef?llen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeintr?chtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. ?ber die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ?rztliche Atteste etc. Wichtig:? Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)

2. Der Fristverl?ngerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner n?chsten Sitzung über die Fristverl?ngerungsantr?ge. Alle Antragsteller erhalten anschlie?end schriftlich Bescheid.

3. Der Antrag auf Verl?ngerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:

  • Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post ein.

Bis wann der Antrag allersp?testens einzureichen ist, k?nnen Sie? hier?nachlesen.

Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden

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Gem?? der Prüfungsordnung ist der?Bachelorstudiengang?bestanden, wenn alle geforderten 180 LP (einschl. Bachelorarbeit)? erreicht sind, bzw. im?Masterstudiengang?120 LP (einschl. der Masterarbeit) erbracht wurden.

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Der?Bachelorstudiengang?ist endgültig nicht bestanden, wenn innerhalb?der maximalen Studienzeit ?180 LP, bzw.?im?Masterstudiengang?120 LP,?nicht vollst?ndig erbracht?wurden und die nach der Prüfungsordnung?vorgeschriebenen Prüfungsleistungen nicht bestanden wurden bzw. Modulgruppe nicht gefüllt sind.

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Im Falle des Nichtbestehens (sobald sicher bekannt ist, dass nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden?sind, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) kann ein entsprechender? Antrag?auf Fristverl?ngerung (incl. Namen, Anschrift; E-Mail, Matrikelnr., Unterschrift) gestellt und?im Prüfungsamt eingereicht werden.

Dies gilt nicht, wenn alle Leistungen vorliegen, die Bachelor- bzw. Masterarbeit abgeben wurde und nur noch die Beurteilung der Abschlussarbeit aussteht.

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Folgendes ist dabei zu beachten:

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1. Antr?ge auf Fristverl?ngerung k?nnen nur in Ausnahmef?llen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeintr?chtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. ?ber die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ?rztliche Atteste etc. Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)

2. Der Fristverl?ngerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner n?chsten Sitzung über die Fristverl?ngerungsantr?ge. Alle Antragsteller erhalten anschlie?end schriftlich Bescheid.

3. Der Antrag auf Verl?ngerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:

  • Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
  • Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post ein.

Bis wann der Antrag allersp?testens einzureichen ist, k?nnen Sie? hier?nachlesen.

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Studiengang nicht bestanden, welche M?glichkeiten habe ich?

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Wenn Sie Ihren Studiengang endgültig nicht bestanden haben, oder über einen Studiengangausstieg nachdenken, finden Sie hier weitere Informationen

Notendurchschnitt - Nachweise

Notendurchschnittsbest?tigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang

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Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbest?tigung beizulegen ist. Diese erhalten Sie im? Studierenden Informationsbüro

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Auskünfte zum Bewerbungsverfahren (z.B. welche Unterlagen eingereicht werden müssen, bis wann und wie die Umschreibung funktioniert, usw...)?für einen Masterstudiengang, kann Ihnen das Prüfungsamt nicht geben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Stellen der Studierendenkanzlei.

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Notenbescheinigung - Leistungsnachweis

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Sie k?nnen im Studis eine Modulbest?tigung erstellen und verifizieren.

Im Studierendeninformationsbüro k?nnen Sie diese auch erhalten, wenn z.B. eine Unterschrift erforderlich ist, weil Sie nicht mehr immatrikuliert sind, etc.

Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"

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Dieser Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschlandstipendium ist nicht der aktuelle Notendurchschnitt. Für das Deutschlandstipendium wird einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag dieser Notendurchschnitt ermittelt. Daher sind die danach eingegangenen Leistungen nicht berücksichtigt.

Bachelor-, Masterarbeit

Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?

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Zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei Ihrem Erstprüfer (Betreuer) ab. Dieser tr?gt dann das Thema sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.

Es ist keine Anmeldung im Studis-System w?hrend der Anmeldezeit hierzu m?glich.

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Wenn das Anmeldeformular im Prüfungsamt vorliegt, wird die Anmeldung im Studis eingetragen und der Bescheid mit dem Thema und dem sp?testen Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit, vorher darf mit der Bearbeitung und Erstellung der Abschlussarbeit nicht begonnen werden.

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Dies bedeutet, mit der Erstellung des Bescheides durch das Prüfungsamt, wird der Beginntermin der Abschlussarbeit und das Abgabedatum festgelegt, bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Vertr?gen mit? einer Firma, ggf. setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt rechtzeitig in Verbindung.

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Mit der Erstellung des Bescheides sehen Sie in Studis auch das Thema und das sp?teste Abgabedatum. Der Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post, sollten die Formulare evtl. nicht mehr auffindbar sein, finden Sie diese nochmals hier.

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Mit erhalt des Bescheides, darf mit der Abschlussarbeit begonnen werden, da erst dann das genaue Thema festgelegt wurde und durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde.

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Verl?ngerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit

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Sollte eine fristgerechte Abgabe der Arbeit nicht m?glich sein, z.B. wegen Krankheit, Probleme bei der Beschaffung der erforderlichen Literatur oder ?hnliches, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Fristverl?ngerung der Bearbeitungszeit.

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Die Bearbeitungszeit endet auf jeden Fall mit dem Ablauf der maximalen Studienfrist Ihres Studiengangs. Eine Verl?ngerung über dieses Datum hinaus ist allenfalls m?glich, wenn Sie eine Studenzeitverl?ngerung ausdrücklich? beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt und genehmigt bekommen haben.

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Den Antrag reichen Sie mit den Nachweisen

  • digital per E-Mail an uns?und
  • Reichen Sie den Antrag zus?tzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns pers?nlich oder per Post.

im Prüfungsamt ein.

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Ob und wie lange eine Verl?ngerung genehmigt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. ?ber die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?

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Die Bachelor- und Masterarbeiten in den Studieng?ngen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t?werden in 2-facher Ausfertigung am Lehrstuhl abgegeben.

Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie eine E-Mail, dass die Note in Studis eingetragen wurde und Sie das Zeugnis beantragen k?nnen, wenn alle erforderlichen Leistungen gem?? der Prüfungsordnung vorliegen.?

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Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie die bekannte E-Mail Benachrichtigung, dass die Note in Studis eingetragen wurde.

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Wenn alle erforderlichen Leistungen gem?? der Prüfungsordnung vorliegen, k?nnen Sie das Zeugnis beantragen.

Zeugnis

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Wenn die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. das des Kolloquiums, sowie alle anderen Leistungen erworben sind im Studis eingetragen werden konnte,? k?nnen Sie Ihr Zeugnis? beantragen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.

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Falls Sie den Antrag auf Zeugniserstellung per Post schicken, sehen Sie im Studis unter Studierendendaten / Zeugnisse, ob dieser eingegangen ist, da dann unter?Zeugnisse Bachelor bzw. Master der Notendurchschnitt zu sehen ist (eine Eingangsbest?tigung des Antrags erhalten Sie nicht).

Das bedeutet aber nicht, dass das Zeugnis bereits fertig ist.

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Die Erstellung dauert ca. 4-8 Wochen, da die Dokumente noch in einen Umlauf gehen, u.a.?zur Kontrolle, und es wird auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden ben?tigt und ggf. je nach Prüfungsordnung eine Unterschrift des Dekan erforderlich ist.

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Bitte beachten Sie diesen Zeitraum in der weiteren Planung, wenn Sie z.B. die Universit?t/Hochschule wechseln.

Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben

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Was genau im Zeugnis steht, wird durch die jeweilige Prüfungsordnung (PO) geregelt. Die Angabe der Semester geh?ren in keiner PO dazu. Wie lange Sie in welchem Studiengang studiert haben, geh?rt in den Lebenslauf. (Eine Studienverlaufsbescheinigung erhalten Sie nach der Exmatrikulation von der Studentenkanzlei).

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Im Zeugnis steht als Datum der Tag der letzten Prüfungsleistung, in der Regel der Abgabetag der Bachelor- , Masterarbeit, Kolloquium. Wenn Sie z.B. die Bachelor-, Masterarbeit am 30.09. abgeben, sich für das n?chste Semester rückgemeldet haben, dann steht im Zeugnis als Zeugnisdatum der 30.9. unabh?ngig davon, ob Sie sich rückgemeldet haben oder wann Sie das Zeugnis beantragt haben.

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Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters durch die Studentenkanzlei, in dem Sie den Antrag auf Zeugniserstellung eingereicht haben. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen hierzu aber nur die geben.

Welche Dokumente Sie erhalten und wie die Note errechnet wird, ist in Ihrer Prüfungsordnung festgelegt.

In der Regel?umfasst dies ein Zeugnis mit der Note, Anlage zum Zeugnis, einer Urkunde und ein Diploma Supplement.

Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma berechnet.
Dies bedeutet, es wird nicht gerundet, sondern nach 2 Nachkommastellen abgeschnitten. z.B. 2,1256 ergibt die Note 2,12

In der Regel?ist folgender Text in den Prüfungsordnungen zu finden:

Sofern innerhalb eines bestimmten Bereichs oder einer Modulgruppe mehr Leistungspunkte erbracht werden, als erforderlich sind, werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistungspunkte nur die jeweils am besten bewerteten Module herangezogen.
Die Gesamtnote für den Abschluss des Studiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten der Modulgruppen.
Die Modulgruppennote ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulnoten der Module der entsprechenden Modulgruppen

Dies gilt aber nicht für alle Studieng?nge, daher schauen Sie in Ihrer Prüfungsordnung nach, wie die genaue Berechnung der Zeugnisnote erfolgt.

Akademischer Grad

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Gem?? der Prüfungsordnung, wird Ihnen bei einem bestandenen Studiengang der dort festgelegte akademische Grad
?Bachelor of Science” (B.Sc.) bzw. ?Master of Science” (M.Sc.) mit der Urkunde verliehen.

Die Verleihung der Urkunde erfolgt mit der ?bergabe des Dokumentes.
Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Akademischen Grad führen.
Auch darf der Grad nur in der Form geführt werden, die durch die Verleihungsurkunde bzw. der Prüfungsordnung festgelegt wurde.

Wie k?nnen Sie Ihr Zeugnis erhalten

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Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung. Dies ist nur eine ungef?hre Angabe und kann auch mal l?nger dauern.

Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:

  • von Ihnen pers?nlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises
  • durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers.
  • Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls m?glich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.

Bei Zusendung k?nnen wir jedoch trotz Versendung im Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erkl?ren sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

Beglaubigungen

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Beglaubigungen sind durch die Universit?t Augsburg nicht m?glich. Hierzu wenden Sie sich entweder an das Studentenwerk oder das Einwohnermeldeamt. Eine Beglaubigung ist die Best?tigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Allgemeines

Rückmeldung

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Es wird empfohlen, dass Sie bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert sein sollten Die Rückmeldung für die Zeugniserstellung ist?unabh?ngig?von den Fachsemestern in Ihrem Studiengang.

Ohne die Rückmeldung:

  • verliert die Rechenzentrumskennung ihre Gültigkeit, somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Studentendaten, auch nicht auf die Note der Arbeit, oder ob das Zeugnis berechnet wurde.
  • k?nnen fehlende Anmeldungen z.B. für ein Seminar nicht mehr vorgenommen werden....
  • Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, k?nnen Sie diese nicht wiederholen, wenn keine Immatrikulation vorliegt.
  • Sie w?ren nicht mehr versichert, falls auf dem Weg zur Universit?t was sein sollte. usw.

Auskünfte per E-Mail oder Telefon

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Aus Datenschutzgründen ist keine Auskunft per E-Mail oder telefonisch zu personenbezogenen Daten m?glich.

Bei einer schriftlichen Kommunikation per E-Mail kann nicht verhindert werden, dass diese durch Dritte auf dem ?bertragungsweg mitgelesen oder ver?ndert werden. Die so versandten Nachrichten sind deshalb hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Postkarten zu vergleichen.

Bei telefonischen Anfragen kann nicht sichergestellt werden, ob die Auskunft tats?chlich nur an Sie ausgegeben wird.

Daher k?nnen Ihnen auf diesem Wege nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.

Für die ?bermittlung von Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen, muss grunds?tzlich auf sichere Kommunikationswege wie Brief oder pers?nlich unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) ausgewichen werden.

?berprüfen Sie daher?regelm??ig die Daten im Studis-System, viele Anfragen k?nnen hiermit bereits beantwortet werden.

Abschluss: Kein Abschluss erworben

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Im Studis unter dem Menü ?Studierendendaten“ finden Sie neben Ihrem Studiengang (Fachsemester, Prüfungssemester)?die Prüfungsordnung nach der Sie studieren,
auch den Status: immatrikuliert bzw. exmatrikuliert und die Angabe Abschluss: Kein Abschluss erworben
Kein Abschluss erworben bedeutet, dass Sie noch keinen? gestellt haben.
Auch wenn Sie bereits alle zum bestehen erforderlichen Leistungen erbracht haben, liegt noch kein Abschluss vor, solange das Zeugnis nicht erstellt wurde. Erst mit der Erstellung des Zeugnisses liegt auch ein Abschluss vor.
Daher wird diese Angabe erst mit der Berechnung des Zeugnisses ge?ndert.
Mit der Zeugnisberechnung ?ndert sich die Angabe von ?kein Abschluss erworben“ auf Abschluss ?Bachelor bzw. Master“
Dann finden Sie unter dem Punkt "Zeugnisse" auch den Notendurchschnitt Ihres Abschlusses.

Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.

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Fragen zu Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung?usw. kann Ihnen nur die Studierendenkanzlei beantworten.

Bitte beachten Sie die Seiten der und lesen Sie diese in Ruhe durch. Viele Fragen k?nnen?hier bereits beantwortet werden.

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