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Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 18.01.2023

Umsetzung einer Public Climate School an der Universit?t Augsburg

Die Universit?t Augsburg soll einmal im Jahr im Wechsel mit der Hochschule Augsburg eine Public Climate School (PCS) veranstalten.

In Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung und studentischen Initiativen wie ?Students for Future“ soll eine Woche voller Inputm?glichkeiten für Studierende und Mitarbeiter*innen zum Themenkomplex ?Klimagerechtigkeit“ an der Universit?t geplant und umgesetzt werden. Die Universit?tsleitung soll dafür auf die Veranstaltungen aufmerksam machen und alle Dozierenden auffordern ihre Lehrveranstaltung themenspezifisch zur Woche anzupassen. Auch soll über universit?re ?ffentlichkeitskan?le auf die Veranstaltung in ausreichendem Ma?e hingewiesen werden.

Begründung: Das ?erste offene Forum zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg“ fand in der vergangenen Woche am 08.12.2022 statt, was gro?en Anklang erhielt. Hier ist deutlich geworden, dass die Universit?t als ?Lernfabrik“ und gro?er Wissensproduzent Verantwortung innerhalb der Region, als auch weltweit zu tragen hat. Klimagerechtigkeit bietet sich als Schlagwort an, da darunter multiplen Krisen unserer aktuellen Zeit begegnet werden kann. Wichtig hierbei ist, dass alle Universit?tsmitglieder beteiligt sind, da Klimagerechtigkeit ein Thema ist, dass alle Beteiligten angeht und diese davon bereits betroffen sind oder es zukünftig sein werden.

An der Universit?t Augsburg werden zukünftige Entscheidungstr?ger*innen ausgebildet, die mit Blick auf die Klimakrise Verantwortung übernehmen sollen und Ma?nahmen ins Leben rufen k?nnen, dieser zukünftig als Menschheit zu erfolgreich begegnen zu k?nnen. Doch damit dieses Personen entsprechend handeln k?nnen, müssen sie über bestimmte Themen aufgekl?rt werden. Dies soll erstmal allgemeinbildet niedrigschwellig geschehen über Vortr?ge und Inputs w?hrend der Vorlesungswoche.

Durch das Wissenschaftszentrum Umwelt und das neugeschaffene Klimaressilienzzentrum kann es die Universit?t schaffen, in Sachen Klimagerechtigkeitsforschung eine weltweiter ?Player“ zu werden, wie es die Universit?tsleitung verkündet und hat daher optimale Chancen sich der Aufgabe ?Klimagerechtigkeit“ zu n?hern und anzugehen. Dieses Wissen der Wissenschaft soll jedoch nicht nur standortgebunden innerhalb der einzelnen Institute vorhanden sein, sondern in die Universit?ts- und die Stadtgemeinschaft getragen werden, um wichtige Transformationsprozesse voranzutreiben.

Aus diesen Gründen bietet sich eine Organisation einer Public Climate School an, da dort niedrigschwellig die M?glichkeit besteht in neue Wissens- und Themenbereiche einzutauchen und sich gegenseitig zu bilden, ohne gro? über Vorwissen zu Verfügung. Es besteht auch die M?glichkeit wichtige Forschungsentwicklungen in diesem Zuge zu teilen, so dass man den Debatten um die Zukunft mit einer wissenschaftlichen Basis begegnen kann.

Public?Climate School ist ein Konzept, das bundesweit an Bildungseinrichtungen etabliert wird, um Klimabildung pr?senter zu machen. Weiterhin hat bereits zwei Mal eine PCS an der Universit?t stattgefunden, die von Studierenden organisiert wurde und viel positive Resonanz erhielt. Problem ist hier nur, dass die Organisation ohne Universit?t sehr aufw?ndig war.

Als Vorbild für die PCS an der Universit?t, gilt hier erstmals die PCS an der Hochschule Augsburg, die Verantwortung übernommen hat und neben R?umen Vortr?ge von Wissenschaftler*innen zur Thematik organisiert hat. Somit wurde diskursiv, als auch praktisch der Fokus auf die zukünftigen gravierenden Klimaver?nderung und deren Ursachen dafür gelegt, die sich auch anderer Stelle spüren lassen.

Durch den Beschluss der ?Klimaneutralit?t bis 2028“ in der EULe hat die Universit?t bereits einen Grundstein gelegt, den man nun mit weiteren Informations- und Wissensangeboten erweitern sollte, auch um individuell die Notwendigkeit von strukturellen Ver?nderungen im Hinblick der Klimakatastrophe klarzumachen, da nur so eine nachhaltiger Transformationsprozess angesto?en werden kann.

Antragstellende: Philipp Pschera

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?nderung der Gesch?ftsordnung

§15a der Gesch?ftsordnung wird in ?Umlaufverfahren“ umbenannt. Ebenso werden alle Vorkommen des Wortes ?Umfrageverfahren“ in §15a durch ?Umlaufverfahren“ ersetzt.

Begründung: Auch wenn beide Begriffe existieren, ist Umlaufverfahren der deutlich g?ngigere, der auch in der Grundordnung der Uni verwendet wird. Umfrageverfahren wird fast ausschlie?lich vom Bundesrat verwendet.Durch die Umbenennung soll dieser Paragraph insbesondere für neue Konventsmitglieder verst?ndlicher werden.

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

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?nderung der Gsch?ftsordnung: Entsendung Landesstudierendenrat

Erg?nze in §2a der Gesch?ftsordnung: 9. Wahl von Vertreter*innen für den Landesstudierendenrat

Begründung:

Das HIG schafft ein neues Gremium, den Landesstudierendenrat. Es muss eine Regelung bestehen, wie dies geschieht. Die Umsetzung soll auf Vorschlag der Landesastenkonferenz in der Grundordnung der Universit?t Augsburg geregelt sein, unabh?ngig von dem tats?chlichen Datum der Konstitution des Landesstudierendenrats. Die Wahl erfolgt durch das studentische, beschlussfassende Gremium (Studentischer Konvent) der Universit?t Augsburg.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-28

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

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Solidarisierung mit #Hochdruck

Der Studentische Konvent solidarisiert sich mit der #Hochdruck-Kampagne und begrü?t deren Forderungen.

Begründung:?#Hochdruck ist eine in Deutschland, ?sterreich und Schweiz aktive Kampagne, die sich für die sozial-?kologische Transformation einsetzt, mit ihrem Schwerpunkt in auf den Hochschulen. Nach Vorbild der Landesastenkonferenz soll auch der Studentische Konvent sich mit der Kampagne solidarisieren.

Weitere Informationen zur Motivation, Personenkonstellationen, Forderungen und direkten Partizipationsm?glichkeiten finden sich auf der Website.

https://hochdruck.jetzt/

Antragstellende: Alexander Mayer, Florian Lenz, Maximilian Hiller

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Einsetzung einer Verhandlungsgruppe zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg

Der studentische Konvent begrü?t, dass es ein ?zweites Forum zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg“ geben soll. Um schnell auf Entwicklung zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zur Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg reagieren zu k?nnen, soll eine Verhandlungsgruppe eingesetzt werden, die die Interessen des Konvents vertritt und dessen Namen seine Meinungen ?u?ert und Stellung bezieht.

Begründung:?Aufgrund der raschen Kommunikation und des Problems der fehlenden Ansprechpartner, die für den studentischen Konvent im Zuge der Entwicklungen zum zweiten Forum zu Klimagerechtigkeit etwas sagen k?nnen und dessen Meinung ?u?ern, soll eine Verhandlungsgruppe von drei bis fünf Personen eingerichtet werden, die die Meinungen und Interessen des Konvents nach au?en vertreten und für diesen Sprechen und zu der Thematik handeln.

Anlass des Ganzen, ist der Termindruck zum einem geplanten Arbeitstag am 31.01.23 von End Fossil und eine Mail, die das ganze Prozedere der Universit?tsleitung vorschl?gt. Das n?chste Forum solle stattdessen erst zu Beginn des n?chsten Semesters stattfinden.

Bzgl. des Vorschlags ist eine Einsch?tzung der StuVe von N?ten, welcher der Konvent vertritt. Dadurch, dass die Sitzungen nur unregelm??ig stattfinden, ist keine schnelles Handeln gew?hrleistet. Dieses Problem würde eine Verhandlungsgruppe mit dem Ziel den Konvent zu?vertreten, Expert*innen in der Angelegenheit als auch direkte Ansprechpartner*innen für andere Parteien zu haben. So gelingt es, die studentische Meinung in dieser Angelegenheit entsprechend legitim zu repr?sentieren.

Das Prinzip ist bei anderen politischen Vorgehen durchaus g?ngig und würde so auch weniger institutionalisiert bei der vergangenen Besetzung im Dezember angewandt.

Anschlie?end an den Beschluss soll im Tagesordnungspunkt die Einsetzung vollzogen werden.

Antragstellende: Philipp Pschera

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?berarbeitung der Campus-App

Der studentische Konvent der Universit?t Augsburg fordert die Universit?tsleitung und das Rechenzentrum auf, ein Projekt zu erarbeiten, mit dem die Campus-App der Universit?t Augsburg verbessert und aktualisiert wird. Zwar sind vor allem deren Funktionen des digitalen Mensa-Speiseplans, die News sowie die Tram-Abfahrten auf den meisten Ger?ten funktionstüchtig, doch besonders die Raumsuche einzelner H?rs?le oder Seminarr?ume ist kaum effektiv. Dabei w?re gerade diese in den ersten Semestern eine willkommene Hilfe für viele Studierende. Deshalb schlagen die Antragstellenden folgendes vor: die ?berarbeitung der Campus-App k?nnte an der Fakult?t für Informatik als Projekt etabliert werden. Hierbei würde es sich beispielsweise anbieten, eine oder mehrere Hiwi-Stelle(n) einzurichten, deren Aufgaben vor allem das Aufbereiten der App sowie das Instandhalten dieser sein k?nnten.

Da vor allem die Raumsuche nicht ausreichend funktioniert, sollte diese bei der ?berarbeitung der App im Fokus stehen. Sinnvoll w?re ein Konzept, ?hnlich wie das des online Wegweisers ?V:Scout“ der Universit?tsbibliothek. Ziel soll es sein, dass Studierende vor allem zu Beginn eines neuen Semesters schneller und unkomplizierter zu ihren Seminarr?umen oder Vorlesungss?len finden. Auch weitere Funktionen k?nnten in der Campus-App programmiert werden, hierbei ergibt es Sinn, solche Funktionen in den Blick zu fassen, die Studierenden den Studienalltag erleichtern. So würde es sich zum Beispiel anbieten die Belegungspl?ne der R?ume zu integrieren, hierdurch k?nnten die Studierenden sich freie R?ume suchen, um ungest?rt an Onlinesitzungen teilzunehmen oder Gruppenarbeiten durchzuführen. Das Hauptaugenmerk sollte zun?chst jedoch auf der Raumsuche liegen.

Begründung:?Vor allem Erstsemesterstudierende haben zu Beginn des Semesters Schwierigkeiten, sich in den teils recht verwinkelten Geb?uden der Universit?t zurecht zu finden. Aktuell zeigt die Raumsuche der Uni-App nur das gesuchte Geb?ude an, nicht aber wo in dem Geb?ude sich der Raum befindet. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass die Beschilderung teilweise nicht ausreichend vorhanden ist. Auch das erste Aufsuchen der Lehrs?le, die sich nicht auf dem Hauptcampus befinden, ist zu Semesterbeginn oft eine verwirrungsstiftende Angelegenheit. Eine funktionierende Raumsuche erscheint deshalb unabdingbar, nicht zuletzt da die technischen M?glichkeiten durchaus vorhanden sind, wie der Wegweiser der Bibliothek beweist. Zudem entspricht es definitiv dem Zeitgeist, dass Studierende ihren Uni-Alltag weitestgehend digital und mobil managen k?nnen. Hierzu ist eine funktionierende App, die explizit auf die Universit?t Augsburg zugeschnitten ist, besonders von Vorteil.

Antragsteller: Leonie Behr, Manuel Jungbauer, Linus Nolte

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Best?tigung: Brief zur beschlossen Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnungs?nderung

Der untenstehende Brief soll mit m?glichen ?nderungen in der n?chsten Sitzung des studentischen Konvents als Diskursbeitrag der StuVe zur Aufhebung der Amtszeitverl?ngerung in der Grundordnungs?nderung, über welche am 16.11.2022 in der Sitzung des Universit?tsrat abgestimmt wurde, beschlossen werden. Adressiert werden dabei alle Mitglieder der EULe als auch des Universit?tsrats.

Der Inhalt des Briefs findet sich untenstehend.

Begründung:?Aufgrund der genannten Gründe im Brief soll dieser einen Diskursbeitrag zur ?ffentlichen als auch universit?tsinternen Aufarbeitung der ?nderung der Grundordnung vom 16.11.2022 im Universit?tsrat dienen. ?ber die ?nderungen der Grundordnung wurde in der EULe bereits eine Woche vorher abgestimmt, daher sollen deren Mitglieder ebenfalls adressiert werden. Bei Annahme des Antrags wird der Brief an alle Adressierten verschickt. Bei ausbleibender Reaktion beh?lt sich der Studentische Konvent als letztes Mittel vor, diesen Brief an die Presse weiterzuleiten, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.

Antragstellende: Philipp Pschera, Nicolas Frank, Agnes Strobl

Brief zur Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnung der Universita?t Augsburg

Guten Tag,

in der vergangenen Sitzung des Universita?tsrats am 16.11.2022 wurde eine A?nderung der Grundordnung der Universita?t Augsburg im Zuge des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetz beschlossen. Dabei wurden zum einen bestehende Strukturen an den zum neuen Jahr in Kraft tretenden Gesetzestext angepasst, zum anderen wurde die Begrenzung der Amtszeit von maximal drei Amtsperioden fu?r das Pra?sident*innenamt aufgehoben. Gegenu?ber zweiterem sind wir als Studierendenvertretung der Universita?t Augsburg aus verschiedenen Gru?nden, die wir in diesem Brief vorbringen wollen, kritisch eingestellt.

Mehrfach wurde gegenu?ber dem Konventspra?sidium und dem AStA-Vorstand mitgeteilt, dass die in der ersten Grundordnungsa?nderung vorgenommenen Anpassungen notwendig seien, um zeitnah auf Ma?gaben, der zum 01.01.2023 geltenden, neuen Fassung des Hochschulgesetztes und Vorgaben des Wissenschaftsministeriums zu reagieren. Inhaltliche A?nderungen der Grundordnung, wie sie die Aufhebung der Amtszeitbegrenzung darstellt, wurden uns als ausgeschlossen kommuniziert.

Daraufhin haben wir Studierende auf eine Antragstellung bezu?glich eigener A?nderungen in der Grundordnung in diesem Moment verzichtet, um den Prozess zu unterstu?tzen. Es sei anzumerken, dass seitens des Konvents schon zum 27.07.2022 verschiedene Vorschla?ge fu?r A?nderungen der Grundordnung beschlossen wurden. Beispiele hierfu?r sind das Etablieren verpflichtender Studierendengespra?che bei Berufungskommissionen und das Aufnehmen von Lehrkonzepten in den Katalog der zu erfu?llenden Formalien einer Bewerbung, sowie Mo?glichkeiten einer Umsetzungsgarantie studentischer Beschlu?sse oder o?ffentliche Sitzungen von studentischen Gremien (vgl. Beschluss des Studentischen Kon- vents vom 27.07.2022: /de/studium/studentisches-leben/studierendenvertretung/aktuelles/beschlusse-des-studentischen-konvents-vom-27- 07-2022/).

Zudem sehen wir die A?nderung der Amtszeitverla?ngerung kritisch, da weder eine o?ffentliche noch universita?tsinterne Debatte u?ber eine Aufhebung der Amtszeitbegrenzung stattgefunden hat. Dies kann eine Folge der beschra?nkten Diskussionsmo?glichkeiten durch Online-Formate darstellen, welche die Pandemie heraufbeschworen hat. Ein triftiger Grund fu?r das Ausbleiben eines Diskurs ist das aus unserer Sicht als Studierendenvertretung jedoch nicht. Schon seit Monaten wird eine Ru?ckkehr zur Pra?senzuni angestrebt und umgesetzt. Im aktuellen Semester ha?tte es bei entsprechender Handlungsmotivation der von einer Aufhebung der Amtszeitbegrenzung betroffenen Akteur*innen genu?gend Zeit gegeben, dies innerhalb der Universita?t ausfu?hrlich zu behandeln und Meinungsbilder einzuholen.

Aus Sicht der Studierendenvertretung gab es jedoch nur innerhalb der EULe und des Universita?tsrats eine ungenu?gende Thematisierung dieser A?nderung der Grundordnung.?

Debatten innerhalb der gesamten Universita?t, in denen man intensiv mit Weitsicht die Vor- und Nachteile von Amtszeitbegrenzungen bescha?ftigen ha?tte ko?nnen, wurden nicht angesto?en. Doch gerade jene Diskussionen, die Fragestellungen behandeln, die alle Universita?tsmitglieder betreffen, mu?ssen unserer Auffassung nach breit und mit allen Statusgruppen gefu?hrt werden.?Dies wa?re idealtypisch fu?r eine demokratische Entscheidungsfindung gewesen, in welcher sich die Universita?tsleitung gerne sieht.

Durch das Aufheben der Amtszeitdauer und die Zusammensetzung des Universita?tsrats mit den externen Mitgliedern, vorgeschlagen durch Universita?tsleitung und dem Staats-ministerium wird ein Klima des ?ewigen Weiterregierens“ zudem gesta?rkt. Aus unserer?Sicht ist es erforderlich, dass A?mter regelma??ig durch neue Amtstra?ger*innen bekleidet werden, da wichtige Innovationen und Neuerungen innerhalb bestehender Strukturen sonst auf der Strecke bleiben.

Auch bei exzellenter Arbeit und Engagement der*des Pra?sident*in kann eine auf Modernisierung und Reflexion gestellte Fu?hrung der Universita?t nicht gewa?hrleistet werden, da sich Strukturen ohne jegliche personelle Fluktuation verselbststa?ndigen und ineffizienter werden.

Von der Notwendigkeit dieser, wird bereits in einem Artikel des Augsburger Allgemeinen?berichtet. Dort wird von ?Reformstau und teils schlechtem Klima“ an der Universita?t gesprochen (https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/hintergrund-augsburgs- unipraesidentin-muss-2023-gehen-oder-doch-nicht-id64531291.html). Natu?rlich kann dieser Artikel nur ein Indiz darstellen, dass gewisse Problematiken in dieser Universita?t existieren. Ob ineffiziente oder verselbststa?ndigte Strukturen genau der Grund dafu?r sind, kann von uns nicht beurteilt werden. Jedoch allein die Existenz dieser Vorwu?rfe la?sst vermuten, dass es Ursachen fu?r diese gibt.

Leider ko?nnen wir Studierende diesbezu?glich nur auf Informationen und Einscha?tzungen anderer zuru?ckgreifen, da wir durch begrenzte Studiendauern nur schwer Ru?ckschlu?sse auf die Entwicklung der letzten 12 Jahre ziehen ko?nnen.

Fu?r uns Studierende wirkt eine Amtszeit von 12 Jahren oder auch eine von 16 Jahren lange genug, um Spuren innerhalb der Strukturen zu hinterlassen und genu?gend Akzente mit Blick auf die Ausrichtung der Universita?t zu setzen.

Ein weiterer Aspekt, weshalb die Entscheidungsfindung in unseren Augen thematisiert werden muss, gru?ndet sich in dem bemerkenswert rasanten Tempo, mit welchem die in- haltliche A?nderung der Grundordnung im Vergleich zu anderen Prozessen an der Universita?t Augsburg vollzogen und beschlossen wurde. Dieser Vorgang erweist sich als nicht kongruent mit unserem Gefu?hl, dass sich Vera?nderungsprozesse innerhalb der Universita?t oft langwierig gestalten.

In Anbetracht des baldigen Endes der dritten Amtszeit und damit der gesamten Fu?hrung von Prof. Doering-Manteuffel konnten wir zudem feststellen, dass sowohl von Studierendenseite als auch durch Angestellte verschiedene Spekulationen bezu?glich der Wahlen?existieren und besprochen werden (vgl.?https://www.augsburger-allgemeine.de/augs- burg/hintergrund-streitfall-uni-augsburg-schafft-begrenzte-amtszeit-fuer-praesidentin- ab-id64836276.html).

Das Argument, dass bereits in sieben von neun Universita?ten in Bayern die Amtszeitbegrenzung aufgehoben wurde, stellt nach unserer Auffassung nicht nur keinen triftigen Grund dar, dieser in anderen Ha?usern getroffenen Entscheidungen zu folgen, sondern es beschreibt viel mehr einen unseres Erachtens nach gefa?hrlichen Trend, bei dem die Zu?gel demokratischer Kontrolle und Aktualisierung gelockert werden, um demokratische Grundprinzipien durch die Hoffnung auf charismatische Fu?hrungsperso?nlichkeiten zu er- setzen. Zumal die Universita?t sich damit auszeichnen und pra?sentieren will innovativ, demokratisch und offen zu sein, scheint es ho?chst widerspru?chlich sich entgegengesetzten Regelungen anzuschlie?en.

Die aus unserer Sicht berechtigte Frage, ob das Vorgehen in Sachen Aufhebung der Amtszeitverla?ngerung nicht Anzeichen eines leicht diffusen und intransparenten Demokratieverhalten aufzeigt, muss gestellt werden. Immer wieder wird sich auf den Schein des demokratischen Mitspracherecht aller Statusgruppen berufen. Durch dieses Beispiel wird?einmal mehr der Eindruck verha?rtet, dass la?ngst die Entscheidungen im ?Hinterzimmer“?getroffen wurden, bevor daru?ber?–?wenn u?berhaupt?–?geredet wird. Wichtige Entscheidungen, wie diese eine ist, mu?ssen aus Sicht der Studierenden o?ffentlich verhandelt werden.

Zusammenfassend haben wir Studierende den Modus, wie die Art der Kommunikation im Vorfeld, als auch wa?hrend der Entscheidungsfindung, den unzureichenden Diskurs, den Zeitpunkt der Entscheidung sowie die Transparenz und den o?ffentlichen Umgang mit dieser Thematik als fragwu?rdig empfunden und verurteilen daher dieses Vorgehen. Abschlie?end soll angemerkt sein, dass dieser Brief keinen Angriff gegenu?ber Einzelpersonen darstellt, sondern lediglich die Intention verfolgt, die Vorkommnisse, die unter anderem in der EULe und im Universita?tsrat seitens der Studierenden beobachtet wurden, anzusprechen und den Schritt zu wagen, diese aufzuarbeiten.

Mit freundlichen Gru??en

Ihr studentischer Konvent der Universita?t Augsburg

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