Frauenf?rderprogramme
Eines der Hauptanliegen der Beauftragten f¨¹r die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst?ist die F?rderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen f¨¹r eine Professur.
Der Freistaat Bayern stellt hierf¨¹r Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.
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NEU: Sprechstunde (digital oder pers?nlich)
Anna Ohnmei?, Referentin f¨¹r Gleichstellungsfragen und Leiterin des B¨¹ros f¨¹r Chancengleichheit, steht allen Interessierten f¨¹r Information und Beratung rund um Frauenf?rderungsma?nahmen an der Universit?t Augsburg sowie f¨¹r Anregungen und Bedarfe in einer regelm??igen Sprechstunde per Zoom oder pers?nlich an jedem ersten Freitag im Monat zur Verf¨¹gung.?
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N?chste Termine (vorherige Anmeldung erforderlich):
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- Freitag, 8. November 2024, 10:00 bis 15:00
- Freitag, 6. Dezember 2024, 10:00 bis 15:00
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?ber Zoom (Link wird nach der Anmeldung verschickt) oder im B¨¹ro (Sigma-Technopark Geb?ude 10D, Raum 4002)
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Bei Fragen und Information wenden Sie sich bitte an:?
Anna Ohnmei? M.A.
Referentin f¨¹r Gleichstellungsfragen?
Leitung B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit
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Sigma-Technopark Geb?ude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6
86159 Augsburg?
Telefon: 0821/598-4339
Fax: 0821/ 598-145145
Email:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de
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Kurzzeitige Stipendien
Weitere Stipendien
LANGZEITSTIPENDIEN IM RAHMEN DER FRAUENF?RDERUNG DER UNIVERSIT?T AUGSBURG: ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Grunds?tzliches
Um die Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen, insbesondere ab der Postdoc-Phase, zu erh?hen, werden von den Universit?tsbeauftragten f¨¹r die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst einmal j?hrlich Langzeitstipendien vergeben.
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Die Langzeitstipendien werden aus den Mitteln des Freistaates Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre finanziert. Je nach H?he der Mittel k?nnen j?hrlich ca. 4 Vollzeitstipendien mit der Laufzeit von 12 Monaten vergeben werden. Im Vordergrund der F?rderung stehen Stipendien f¨¹r Postdoktorandinnen und Habilitationsstipendien. Promotionsstipendien sind m?glich, haben aber eine geringere Priorit?t bei der Verwendung der zugewiesenen Mittel.
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Zielgruppe
Bewerben k?nnen sich Wissenschaftlerinnen an der Universit?t Augsburg, die:
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- nach erfolgreicher Promotion an einem Post-Doc-Forschungsprojekt arbeiten (= Post-Doc-Stipendium)
- sich in der Anfangs- oder Abschlussphase ihrer Habilitation befinden (= Habilitationsstipendium)
- sich in der Abschlussphase einer Promotion bei ¨¹berdurchschnittlichen Leistungen befinden (= Promotionsstipendium / Stipendium f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs)
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Bewerberinnen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit k?nnen sich um das Langzeitstipendium bewerben, wenn sie in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und hier eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Bei Aufenthalten im Rahmen einer vom Heimatland finanzierten F?rderung ist eine F?rderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
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F¨¹r alle Langzeitstipendien gilt:
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- Die F?rderdauer betr?gt mind. 6 und max. 12 Monate. Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich.
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- Der Auszahlungsbeginn ist der 1. Januar oder der 1. April. Die Bewerberin kreuzt den gew¨¹nschten Termin im Antragsformular an.
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- 50%-Teilzeitstipendium ist m?glich (Halbierung des F?rderbetrages, aber keine Verdoppelung der Laufzeit).
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- Die Festlegung bei Antragstellung auf ein 50%- oder 100%-Stipendium ist verbindlich. Die Umwandlung eines laufenden 100%-Stipendiums in ein 50%-Stipendium ist nur in besonderen pers?nlichen Ausnahmesituationen m?glich.
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- Das Stipendium dient dem Lebensunterhalt, um sich f¨¹r die Zeit der F?rderung auf das wissenschaftliche Vorhaben ganz konzentrieren zu k?nnen. W?hrend des Bezugs des Vollzeitstipendiums darf deswegen grunds?tzlich keine Nebent?tigkeit ausge¨¹bt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz m¨¹ssen von den Universit?tsbeauftragten f¨¹r die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst genehmigt werden, eventuell erfolgt eine K¨¹rzung der Stipendienrate. Wenn die Stipendiatin ¨¹ber keine oder nur geringe Lehrerfahrung verf¨¹gt, ist eine begrenzte bezahlte Lehrt?tigkeit (bis maximal 4 SWS) w?hrend des Stipendienbezugs m?glich (bis zu einer Summe von 3.000 € pro Jahr). Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Lehrt?tigkeit sind steuerfrei, sofern die Voraussetzungen des ¡ì 3 Nr. 26 EStG vorliegen).
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- Die Summe einer anderweitigen F?rderung wird von dem Stipendiumsbetrag abgezogen.
- Die Gew?hrung eines Stipendiums begr¨¹ndet kein Arbeits- bzw. Dienstverh?ltnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt und unterliegen keiner Sozialversicherungspflicht; das Stipendium umfasst weder Beitr?ge zur Sozialversicherung noch zur Krankenversicherung.
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- Die Versicherung gegen Krankheit und ggf. gegen weitere Risiken obliegt der Stipendiatin selbst. Auf Antrag der Stipendiatin kann im Einzelfall eine Krankenversicherungszulage in H?he von bis zu 200 € gew?hrt werden.
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- Erkrankungen bis zu 6 Wochen haben keine Auswirkungen auf die Stipendienzahlungen. Bei Erkrankungen von mehr als 6 Wochen ist dies dem B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit unverz¨¹glich anzuzeigen und es muss ein Attest eingereicht werden. Ggf. wird das Stipendium f¨¹r die Dauer der Krankheit unterbrochen, sofern eine Arbeit am Stipendienzweck nicht m?glich ist. Die Wiederaufnahme der Restlaufzeit des Stipendiums oder eine Verl?ngerung des Stipendiums um die Zeiten dieser krankheitsbedingten Unterbrechung k?nnen nicht gew?hrleistet werden. Es wird im Einzelfall entschieden.
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- Eine Beurlaubung vom Stipendium ist in Ausnahmesituationen m?glich. Daf¨¹r m¨¹ssen triftige Gr¨¹nde (wie z.B. Krankheit, Vertretungsprofessur) vorliegen und nachgewiesen werden.
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- Die Beantragung eines Stipendiums w?hrend der Elternzeit ist nur m?glich, wenn die Elternzeit sp?testens bis zum Beginn des Stipendiums endet. Wenn w?hrend des Stipendiums ein Pausieren ?hnlich einer Elternzeit gew¨¹nscht ist, wird auf Antrag die Unterbrechung eines 100%- oder 50%-Stipendiums f¨¹r maximal sechs Monate gepr¨¹ft. W?hrend der Unterbrechung werden keine Stipendienraten bezahlt. Eine Wiederaufnahme ist vorbehaltlich der Verf¨¹gbarkeit von Haushaltsmitteln nach der Unterbrechung m?glich. Bei fehlenden Mitteln besteht kein Anspruch auf Ersatz.
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- Ein zeitgleicher Bezug von Elterngeld und Stipendienmitteln ist unzul?ssig. In solchen F?llen muss im Einzelfall rechtzeitig gepr¨¹ft werden, ob eine Unterbrechung des Stipendiums oder eine K¨¹rzung der Stipendienrate, gegebenenfalls auch r¨¹ckwirkend, erfolgt.
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- Im Falle einer Schwangerschaft gibt es weder Mutterschutz noch Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn. Auf Antrag (formlos) beim B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit werden, abh?ngig von der Haushaltslage, folgende Unterst¨¹tzungsm?glichkeiten bei Schwangerschaft w?hrend der Stipendienlaufzeit im Einzelfall gepr¨¹ft: a) Weiterbezahlung des Stipendiums w?hrend der sonst in einem Besch?ftigungsverh?ltnis geltenden Mutterschutzfrist, die in die regul?re Stipendienlaufzeit f?llt und b) Verl?ngerung der Stipendienlaufzeit um die Zeiten des analog gedachten Mutterschutzes, die in die regul?re Stipendienlaufzeit fallen. Antr?ge (formlos) f¨¹r Weiterbezahlung und Verl?ngerung sind sp?testens drei Monate vor Beginn des analog gedachten Mutterschutzes schriftlich beim B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit einzureichen.
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- Es wird erwartet, dass w?hrend der F?rderung mindestens ein Seminar des Programms KLeVer besucht wird.
- Post-Doc Stipendium 2.400€
- Habilitationsstipendium 2.800€
- Promotionsstipendium / Stipendium f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 1.500€
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- Kinderzulage: 300 € fu?r das erste Kind und 100 € fu?r jedes weitere Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Um den Vergabeprozess f¨¹r die Stipendienantr?ge transparent, vergleichbar und nachvollziehbar zu gestalten, wird die Bewertung entlang eines abgestimmten Punktesystems vorgenommen. Hierbei werden bei der Bewertung der Bewerberinnen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten der jeweiligen Fakult?t und Fachkultur sowie Spezifika der jeweiligen wissenschaftlichen Karrierestufen einbezogen. Die Kriterien sind folgende:
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- Formalia:?Bewerberin forscht/arbeitet an der UniA, Anfangs- oder Abschlussphase Habil, Abschlussphase einer Promotion, Promotionsnote bzw. Master-Abschlussnote
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Wissenschaftliche Qualifikation:
wissenschaftliche Ver?ffentlichungen, weitere Qualifikationen, eingeworbene Drittmittel bzw. Beteiligung an der Antragsstellung von Drittmittelantr?gen, erworbene Auszeichnungen?
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Fakult?tsempfehlung und Gutachten mit Begr¨¹ndungen: zu a) zu erwartender Professorabilit?t; b) warum trotz Bem¨¹hungen keine andere F?rderungsm?glichkeit f¨¹r das Projekt besteht
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Zielstrebigkeit der F?rderung der eigenen wissenschaftlichen Karriere: z.B. durch Teilnahme an KLeVer-Kursen und/oder anderen Weiterbildungsangeboten, Mitgliedschaften in Forschungsgruppen, Fachverb?nden o.?.
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Vereinbarkeit Familie: Kindererziehung; Pflege von Angeh?rigen
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Wissenschafts- und gesellschaftspolitisches bzw. ehrenamtliches Engagement
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Bei Punktegleichstand werden Nachwuchswissenschaftlerinnen jener Fakult?ten bevorzugt, deren Frauenanteil unter dem Durchschnitt an der UniA liegt. Dar¨¹ber hinaus wird im L?ngsschnitt eine gleichm??ige Verteilung der Stipendien zwischen den Fakult?ten angestrebt.
Das Auswahlverfahren beinhaltet 3 Stufen:
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- Bewertung der Antr?ge durch die Fakult?ten und Aufstellung einer Rangfolge bzgl. der F?rderw¨¹rdigkeit der Antragstellerinnen der jeweiligen Fakult?t
- Bewertung der Antr?ge durch die*den Beauftragte*n f¨¹r die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit und Erstellung des Vergabevorschlags
- Vergabe-Beschluss durch die St?ndige Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Die Antragstellerinnen werden bis sp?testens 10. Dezember 2025 ¨¹ber die Entscheidung informiert
Wenn Sie sich Beratung und / oder Hilfe bei der Antragstellung w¨¹nschen, steht Ihnen das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit (Anna Ohnmei?, Leiterin des B¨¹ros und Referentin f¨¹r Gleichstellungsfragen) zur Verf¨¹gung.
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Wir w¨¹nschen Ihnen viel Erfolg!
Stipendien f¨¹r Postdoktorandinnen
Durch diese F?rderung soll es promovierten Frauen erm?glicht werden, ein zur Universit?tslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) bef?higendes Projekt zu beginnen, weiterzuf¨¹hren und/oder abzuschlie?en. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note ?sehr gut¡° (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakult?t, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gew?hrleisten.
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Unterlagen f¨¹r die Antragstellung
- Antragsformular (s. Download unten)
- Gutachten von zwei Universit?tsprofessor*innen, davon ein externes
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakult?t (z. B. Dekan*in, Leiter*innen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder Professor*innen im aktiven Dienst)
- ggf. Best?tigung der Fakult?t, dass die Antragstellerin bei Erf¨¹llung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
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Die Unterlagen werden in folgender Form ben?tigt:
Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.
Habilitationsstipendien
Durch das Habilitationsstipendium werden Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universit?t Augsburg gef?rdert, die eine Habilitation anstreben. Bewerberinnen m¨¹ssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakult?t nachweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte die Bewerberin bereits 6 Monate an der jeweiligen Universit?t wissenschaftlich gearbeitet haben
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Unterlagen f¨¹r die Antragstellung
- Antragsformular (s. Download unten)
- Gutachten von (mindestens) zwei Universit?tsprofessor*innen, davon ein externes und eines von einem Mitglied des Fachmentorats
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Nachweis des Habilitationsstatus durch die Fakult?t
- Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakult?t (z. B. Dekan*in, Leiter*innen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder Professor*innen im aktiven Dienst)
- ggf. Best?tigung der Fakult?t, dass die Antragstellerin bei Erf¨¹llung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
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Die Unterlagen werden in folgender Form ben?tigt:
Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.
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Stipendien f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs
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Diese Stipendien k?nnen f¨¹r die Abschlussphase einer Promotion bei ¨¹berdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universit?t Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage f¨¹r die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.
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Unterlagen f¨¹r die Antragstellung:
- Antragsformular (s. Download unten)
- Gutachten von zwei Universit?tsprofessor*innen
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- ggf. Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Best?tigung der Fakult?t (der das Promotionsvorhaben zugeordnet ist) ¨¹ber den Beginn der Promotion bzw. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung f¨¹r das Promotionsstudium
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
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Die Unterlagen werden in folgender Form ben?tigt:
Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.
Gef?rderte Projekte
Reisestipendien
F¨¹r die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Kurze Schilderung des Vorhabens
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Lebenslauf
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ggf. Publikationsliste
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knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers bez¨¹glich:
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der qualitativen Hochwertigkeit des Vorhabens
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der fachlichen Relevanz des Vorhabens (z.B. f¨¹r das eigene Forschungsprojekt)
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des Mehrwerts f¨¹r die wissenschaftliche Karriere
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Kostenplan (mit Dokumentation zur Ermittlung voraussichtlicher Kosten z.B. Homepage-Screenshots zu Teilnahmegeb¨¹hren, ?bernachtungskosten etc.)
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Diese Unterlagen m¨¹ssen an das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit geschickt werden.
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Im Anschluss ist ein kurzer Bericht ¨¹ber die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte der Reise einzureichen (ca. 1 Seite) sowie ein Reisenachweis (z.B. Teilnahmebest?tigung, Hotelrechnung, o.?.).
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Antragsberechtigt sind Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der Universit?t Augsburg
- Forschungsaufenthalte im In- und Ausland, insbesondere zur Initiierung neuer Forschungskollaborationen und zum Aufbau von internationalen Kontakten.
- Teilnahme an Workshops und Summerschools sofern dabei eine starke internationale Vernetzung im Vordergrund steht.
- Aktive Tagungsteilnahmen in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivit?ten oder einem Forschungsaufenthalt.
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Reine Tagungsteilnahme (ohne Pr?sentation) ist nicht f?rderf?hig.
Die Stipendienh?he orientiert sich zum einen an den tats?chlich zu tragenden Ausgaben (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegeb¨¹hren), zum anderen an der Verf¨¹gbarkeit der Mittel. Sie betr?gt jeweils einmalig:
- Bis max. 1.000 Euro innerhalb Deutschlands
- Bis max. 2.000 Euro innerhalb Europas
- Bis max. 3.500 Euro au?erhalb Europas
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Kosten f¨¹r die Betreuung eigener Kinder bei Forschungsaufenthalten sind ansetzbar.
Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum
- 1. Februar
- 1. Mai
- 1. August
- 1. November
Mischf?rderung ist m?glich, in diesem Fall muss im Antrag angegeben werden, welcher Kostenanteil vom den Kurzzeit- bzw. Reisestipendien abgedeckt werden soll.
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Wissenschaftlerinnen, deren Forschungsprojekte bereits anderweitig gef?rdert werden oder die aus F?rdermitteln besch?ftigt sind, sind nicht antragsberechtigt, sofern in diesem Rahmen die Finanzierung von Aufenthalten und Tagungsteilnahmen m?glich ist.
3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Expos¨¦s
F¨¹r die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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- Antragsformular
- Darstellung des Vorhabens
- Lebenslauf
- ggf. Publikationsliste
- Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum:
- 1. Februar
- 1. Mai
- 1. August
- 1. November
Finanzierung der Kosten f¨¹r Besch?ftigung einer studentischen Hilfskraft
F¨¹r die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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- Antragsformular
- Lebenslauf
- Konzept zur Besch?ftigung der Hilfskraft (Art der Aufgaben, Zeitplan, Pl?ne zur didaktischen Anleitung)
- Unterst¨¹tzungsschreiben des*der Lehrstuhlinhaber*in
Diese Unterlagen werden an das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit in folgender Form geschickt:
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Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als Pdf-Datei ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
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Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform ist das unterschriebene Antragsformular einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.
Antr?ge k?nnen bis zum 31. August 2024 gestellt werden.
Weitere Stipendienangebote deutschlandweit
Allgemeine Kontaktinformationen:
Anschrift:
B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit
Sigma-Technopark Geb?ude 10d, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6
86159 Augsburg?
Telefon: +49 821 598 -5145
Fax: +49 821 598 -145145
E-Mail:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de
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