Ihre Ansprechpersonen & Anlaufstellen
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An wen Sie sich bei welchem Thema wenden k?nnen:
- Telefon: +49 821 598 - 4963
Betriebs?rzte beraten grunds?tzlich, und wie im Arbeitssicherheitsgesetz §3 festgeschrieben, zusammen mit den Fachkr?ften für Arbeitssicherheit die Mitarbeiter, den Arbeitgeber und die Führungskr?fte zu Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz, insbesondere hinsichtlich
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- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gef?hrdungsbeurteilung)
- der Gestaltung der Arbeitspl?tze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung, und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung? von Betriebsanlagen und von sozialen und sanit?ren Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von pers?nlicher Schutzausrüstung
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Wie für alle anderen ?rzte auch gilt auch für Betriebs?rzte die ?rztliche Schweigepflicht.
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Sprechzeiten und Erreichbarkeit:
Einmal im Monat Donnerstags, Geb?ude D3, Raum 1077
E-Mail: maria-luise.schroemer@uk-augsburg.de
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Terminvereinbarung über das Sekretariat Abteilung V, Bau und Technik
Telefon:????+49 821 598 5219?
Alternativ:????+49 821 598 5207
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§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es ist immer dann durchzuführen, wenn der/die Bedienstete innerhalb eines Jahres l?nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig ist
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Durch frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeintr?chtigungen von Bediensteten sowie die Einleitung pr?ventiver Ma?nahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
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- ?berwindung der Arbeitsunf?higkeit;
- Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunf?higkeit;
- Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Dienstunf?higkeit.
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Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt im Interesse sowohl des Dienstherrn als auch der Bediensteten. Dabei umfasst das Betriebliche Eingliederungsmanagement alle Ma?nahmen, die diesen Zielen dienen.
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- Telefon: +49 821 598 - 4362
Seit Juli 2008 gibt es an der Universit?t Augsburg die Beratungsstelle für Konfliktpr?vention und Konfliktbearbeitung. Sie steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen, die sich in einem vertraulichen Rahmen zur Situation am Arbeitsplatz beraten lassen wollen.
- Wollen Sie Ihre Berufssituation kl?ren und mehr Zufriedenheit aus ihr sch?pfen?
- Erleben Sie an Ihrem Arbeitsplatz Belastungssituationen und suchen nach neuen Strategien, Sichtweisen oder Handlungsm?glichkeiten zur Gestaltung Ihrer Arbeitssituation?
- Gibt es St?rungen oder Konflikte in Ihrem Arbeitsbereich, die Sie gerne bearbeiten wollen?
- Haben Sie Fragen zum Umgang mit Suchtverhalten am Arbeitsplatz?
- Besch?ftigen Sie sich mit Fragestellungen zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz?
- Wollen Sie Fragen der Mitarbeiterführung oder Teamentwicklung kl?ren?
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- Telefon: +49 821 598 - 5277
Der Familienservice unterstützt Studierende und Besch?ftigte mit unterschiedlichen Angeboten, Informationen und Beratung rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Studium. Zusammen mit 46 anderen Universit?ten und Hochschulen hat sich die Universit?t Augsburg 2014 verbindlich und ?ffentlich zu mehr Familienfreundlichkeit bekannt und die Charta "Familie in der Hochschule" unterzeichnet.
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- Telefon: +49 821 598 - 4604
Der Hochschulsport bietet Ihnen eine vielf?ltige Auswahl an Sport-, Entspannungs- und Bewegungskursen.
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- Telefon: +49 821 598 - 2810
- Telefon: 0821/598-5167
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an unserer Universit?t wird derzeit in einem Projekt (31.12.2022 - 31.12.2025) systematisch weiterentwickelt.
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Das BGM vernetzt, koordiniert und integriert alle Akteure, Projekte und Einrichtungen, die sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Besch?ftigten sorgen.
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Plattformen zur Vernetzung und Einbindung aller Akteure sind der Steuerungskreis Gesundheit (strategische und konzeptionelle Aufgaben) sowie der Arbeitskreis Gesundheit (Planung und Umsetzung von Gesundheitma?nahmen).
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- Telefon: +49 821 598 - 5409
Die Schwerbehindertenvertretung ber?t und unterstützt bei allen Fragestellungen rund um eine Behinderung, wie beispielsweise Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung, Gleichstellung oder Eingliederung in den Betrieb.
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Der Studentische Sanit?tsdienst ist eine Gruppe aus Ersthelfern, Sanit?tshelfern, First Respondern und Rettungssanit?tern. Er ist für Studierende, MitarbeiterInnen und BesucherInnen der Universit?t da und hilft im Notfall bis der Rettungsdienst kommt und leistet auch bei kleineren Verletzungen Erste Hilfe.
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Bitte denken Sie daran, im Ernstfall zuerst einen Notruf (112) abzusetzen, bevor Sie den Studentischen Sanit?tsdienst alarmieren.
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Tel: -4321
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