伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏

图片

Ein Nachteilsausgleich ist ein Instrument, das Studierende mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen vor Benachteiligungen im Studium oder bei Prüfungen schützt und Chancengleichheit herstellt. Behinderungsbedingte Diskriminierung muss vermieden werden.
?

Nachteilsausgleiche sind immer situations- und einzelfallbezogene Ma?nahmen und werden in Abh?ngigkeit von pers?nlichen Beeintr?chtigungen und dem jeweiligen Studienfach gew?hrt.?Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung müssen erhalten bleiben. ?Nachteilsausgleiche haben keine Auswirkungen auf die Bewertung von Prüfungsleistungen und dürfen nicht in Notennachweisen oder Zeugnissen vermerkt werden!
Studierende mit studienerschwerenden Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben ein Recht auf einen Nachteilsausgleich, über die Art des Nachteilsausgleichs entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, nicht der Studierende.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

Studierende der Universit?t Augsburg k?nnen einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Die gesundheitliche Beeintr?chtigung muss eine Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 SGB IX darstellen.
  2. Studienerschwernis: Die gesundheitliche Beeintr?chtigung muss zu einer Erschwernis im Studium oder bei der Durchführung von Prüfungen im Vergleich zu nicht beeintr?chtigten Mitstudierenden führen.
  3. Kein Vorliegen einer Leistungsschw?che, sondern lediglich eines Leistungshindernisses: Die gesundheitliche Beeintr?chtigung darf nicht die abzuprüfenden Bef?higungen betreffen, sondern nur den Nachweis der Bef?higungen erschweren.

Für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ist kein (Schwer-)Behindertenausweis erforderlich!

Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein Nachteilsausgleich in Ihrem Fall sinnvoll ist, k?nnen Sie sich auch gerne bei unseren Beratungsstellen (siehe unten) beraten lassen!

Wann kann kein Nachteilsausgleich gew?hrt werden?

  1. Ein Nachteilsausgleich kann nicht für vorübergehende Beeintr?chtigungen gew?hrt werden (z.B. gebrochenes Bein). In diesen F?llen wenden Sie sich an das Prüfungsamt.
  2. Ein Nachteilsausgleich darf nicht gew?hrt werden, wenn er den Prüfungszweck vereitelt.

Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?

1. Vorgehen für alle Arten von Prüfungen mit Ausnahme der Staatsprüfungen

Der Nachteilsausgleich muss in schriftlicher Form beim Prüfungsamt beantragt werden. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Pers?nliche Angaben
  • Studiengang
  • Beschreibung der Beeintr?chtigung und deren Auswirkungen in Studien- und Prüfungssituationen
  • Art und Umfang des beantragten Nachteilsausgleichs
  • Unterschrift der antragstellenden Person
  • Die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs soll mit einem aussagekr?ftigen ?rztlichen/ psychotherapeutischem Attest belegt werden. Diese sollten m?glichst aktuell sein und folgende Informationen enthalten:
    • Name des Arztes, Datum, Unterschrift, Stempel
    • Patientenname und Anschrift
    • Angaben zu den funktionalen Einschr?nkungen, die für das Studium oder Prüfungssituation relevant sind (freiwillige Angabe: Diagnose nach ICD-10)
    • Angaben zur Entwicklungstendenz (z.B. dauerhaft, fortschreitend)
    • Vorteilhaft sind Vorschl?ge zu m?glichen Ausgleichsma?nahmen

Wichtig: Der Antrag muss m?glichst frühzeitig, in jedem Fall jedoch vor der Durchführung der Prüfung gestellt werden! Antra?ge auf Nachteilsausgleich in Prüfungen sind sp?testens bei der Anmeldung zu einer Modulpru?fung oder Modulteilpru?fung oder sp?testens einen Monat vor der jeweiligen Modulpru?fung oder Modulteilpru?fung zu stellen. Nachtr?gliche Antr?ge sind nicht m?glich.
?

2. Staatsprüfung Lehramt

Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bei der ersten Staatsprüfung im Lehramt finden Sie auf der Seite des ZLBIB der Universit?t Augsburg.

?

3. Universit?rer Prüfungsteil, Zwischenprüfungen und staatlicher Prüfungsteil der Juristischen Prüfung

3.1 Universit?rer Prüfungsteil und Zwischenprüfungen

Antr?ge im Rahmen des universit?ren Prüfungsteils der Ersten Juristischen Prüfung und der Fachprüfungen der Zwischenprüfung richten Sie bitte an den Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universit?t Augsburg.

3.2 Staatlicher Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung

Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs für den staatlichen Prüfungsteil im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung finden Sie in § 42 JAPO: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPOJ-42.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Landesjustizprüfungsamtes: https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/ansprechpartner/

Antr?ge auf Nachteilsausgleich für den staatlichen Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung müssen direkt beim Landesjustizprüfungsamt gestellt werden.

?

4. Prüfungen Humanmedizin

Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs in 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏izin erhalten Sie auf der Homepageseite der Universit?t Augsburg:

Informationen zum Modellstudiengang Humanmedizin unter dem Punkt ?Prüfungen- Anmeldung, Abmeldung, etc.“ – Nachteilsausgleich.

Informationen zur Beantragung des Nachteilsausgleichs im 2. und 3. Staatsexamen erhalten Sie auf der Homepageseite der Universit?t Augsburg:

Informationen zum Modellstudiengang Humanmedizin unter dem Punkt ?Zweiter Abschnitt der ?rztlichen Prüfung“ – Nachteilsauslgeich gem. § 11 a ?ApproO.

Antr?ge auf Nachteilsausgleich werden in jedem Fall beim Prüfungsamt der Universit?t Augsburg abgegeben.

Beispiele für Nachteilsausgleiche

  • Schreibzeitverl?ngerung: Die Bearbeitungszeit wird um einen bestimmten Zeitraum verl?ngert, z.B. um 20 % oder 50 % bei Klausuren.
  • Verwendung von Hilfsmitteln, welche bei Bedarf aus dem Hilfsmittelpool der Universit?t Augsburg beantragt werden k?nnen (z.B. Laptop, Lesehilfe). Informationen zur Beantragung von Hilfsmittel erhalten Sie auf der Seite der SBV:? Inklusion für Besch?ftigte – Die Schwerbehindertenvertretung
  • Besondere Ma?nahmen im Prüfungsraum, z.B. Sitzplatz am Ausgang, separater Prüfungsraum, etc.
  • Einlegen von Pausen w?hrend Klausuren, wobei die Zeit der Pausen nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet wird.

Unterstützung bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs

Falls Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs ben?tigen, k?nnen Sie sich an folgende Ansprechpartner an der Universit?t Augsburg wenden:

Für weitere Informationen zum Thema wenden Sie sich gerne auch direkt an das Prüfungsamt.
?

Ordinarius für
Systematische Theologie & theologische Gegenwartsfragen

Startseite:

E-Mail:

Psychologisch-systemische Beratung | Studium mit Handicap
Zentrale Studienberatung

Startseite:

E-Mail:

Suche