Masterarbeit
Die Masterarbeit ?soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Lage ist, ein Problem aus dem Studiengang selbst?ndig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten“ (PO?§18 Abs.?1) und ?wird in der Regel nach dem Ende des dritten Semesters abgefasst“ (PO?§5 Abs.?2).
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Findung von Thema und Betreuung
Bei der Themenfindung kann aus der ganzen Breite der im Studium behandelten Materie und den Blickwinkeln der jeweiligen F?cher gesch?pft werden. Das Thema wie auch das Betreuungsteam sollte dem Zuschnitt des Studienganges entsprechend interdisziplin?r gew?hlt werden. Grunds?tzlich ist angesichts des mit der Masterarbeit verbunden Aufwands an Zeit und Engagement empfehlenswert, sich zun?chst vom eigenen Interesse leiten zu lassen und m?gliche Themen bzw. Themenrichtungen zu sondieren.
In einem zweiten Schritt sollte entsprechend der fachlichen Ausrichtung Kontakt mit einem*r m?glichen Erstbetreuer*in aufgenommen werden. Er*Sie sollte aus dem Kontext der Lehre bekannt sein. Hilfreich ist, wenn bereits grobe Vorstellungen für Themen bestehen, die im Gespr?ch dann n?her gekl?rt werden k?nnen. Selbstverst?ndlich ist die Bereitschaft zur ?bernahme der Betreuung bei dem*der potentiellen Erst- wie auch Zweitbetreuer*in grunds?tzlich zu erfragen.
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Beachten Sie, dass Erst- und Zweitbetreuer*in der Masterarbeit bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Dozent*innen wissen in der Regel selbst, ob sie zur Betreuung einer Masterarbeit qualifiziert sind. Externe Prüfer*innen sind im Regelfall nicht zul?ssig. In Ausnahmef?llen kann auf Vorschlag des*der Erstbetreuers*in (nicht des*der Studierenden) ein*e Prüfer*in der Uni Augsburg, der*die bisher noch keine Lehrveranstaltung im Master Umweltethik angeboten hat, die Zweitkorrektur übernehmen.
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Betreut werden kann die Masterarbeit von (siehe PO §8, Abs. 2 -> HSchPrüferV):
- Professor*innen (auch im Ruhestand), Juniorprofessor*innen und Honorarprofessor*innen, Privatdozent*innen und au?erplanm??ige Professor*innen;
- Lehrbeauftragten, die eine selbstst?ndige Unterrichtst?tigkeit von mindestens einem Jahr ausgeübt haben;
- promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die als Habilitand*innen angenommen sind und eine selbstst?ndige Unterrichtst?tigkeit von mindestens 1 Jahr ausgeübt haben;
- in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Personen, wenn diese ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universit?t oder in einem wissenschaftlichen, mindestens vierj?hrigen Studiengang an einer gleichstehenden Hochschule aufweisen und über eine mindestens vierj?hrige Berufserfahrung verfügen sowie eine selbstst?ndige Unterrichtst?tigkeit von mindestens einem Jahr ausgeübt haben.
Betreuer*innen sollten eine feste Anstellung an der Universit?t Augsburg haben.
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Um eine bessere Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis herzustellen, besteht die M?glichkeit, Masterarbeiten in Kooperation mit Unternehmen, Verb?nden, Firmen, etc. zu schreiben. Informationen finden Sie bspw. auf der Seite ?Praktika & Berufseinstieg“. Beachten Sie insbesondere die dortigen Hinweise zur Abfassung von Masterarbeiten in Kooperation mit Praxispartnern.
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Anmeldung & Abgabe der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist anzumelden. Hierzu gibt es ein Formular, das hier?zu finden ist (unter Abschlussarbeiten). Die Arbeit sollte erst angemeldet werden, wenn Sie tats?chlich mit der Erarbeitung beginnen, also erste Sondierungen bereits erfolgt, das Thema gefunden und alle Absprachen betreffs der Betreuung getroffen sind. Beachten Sie aber, dass eine Abgabe der Arbeit vor dem Verstreichen von 2/3 der Bearbeitungsfrist (also 4 Monaten) zu begründen ist.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Vor der Anmeldung kl?ren Sie die Betreuung der Masterarbeit ab.
- Füllen Sie den ersten Teil des Anmeldeformulars aus (Abschnitt "I. Von Studierendem/r auszufüllen:...").
- Geben Sie baldm?glichst das Formular an Ihre Erstbetreuung weiter.
- Weiterzuleiten ist das Formular dann an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prof. Ostheimer (Professur für Christliche Sozialethik, KThF).
- Sie erhalten ein Schreiben des Prüfungsamtes, in denen Ihnen offiziell das Thema der von Ihnen zu erarbeitenden Masterarbeit gestellt wird. Ab der offiziellen Vergabe des Themas haben Sie 6 Monate?Bearbeitungszeit (ein Unterschreiten von 4 Monaten ist zu begründen). Eine Verl?ngerung ist in Ausnahmef?llen m?glich (dazu siehe PO?§18 Abs.?3). Etwaige Antr?ge reichen Sie beim Prüfungsamt ein.
Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt im Prüfungsamt. Sofern keine Sonderabsprachen mit den Prüfer*innen bestehen (bspw. wenn die Abgabe einer digitalen Version erbeten wird), sind zwei schriftliche Exemplare abzugeben. Fügen Sie zudem die ?Erkl?rung zur Abgabe der Abschlussarbeit“ und die ?Erkl?rung zur Einsichtnahme Dritter“ bei (beide finden Sie hier).
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Grunds?tzlich müssen Sie, um Leistungen für ein Studium erbringen zu k?nnen, im entsprechenden Studiengang eingeschrieben sein, d.h. zum Zeitpunkt der Abgabe der Arbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Das schlie?t ein, dass die Arbeit innerhalb der Studienh?chstdauer abzugeben ist (6 Semester). Die Bewertung kann auch im darauffolgenden Semester erfolgen. Wenn Sie also die Arbeit am Ende des Semesters abgeben, müssen Sie sich nicht für das folgende Semester rückmelden, sofern Sie keine Leistungen mehr für den Studiengang zu erbringen haben.
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Formalia und Umfang der Arbeit
Für die Masterarbeit werden 30?LP vergeben, d.h. es ein Workload von 900h vorgesehen.
Im Hinblick auf den Umfang der Arbeit in Seiten- oder Zeichenzahl gibt es keine konkreten Vorgaben. Je nach Fachkultur und Gegenstand der Behandlung kann der Umfang der ausgearbeiteten Darstellung des Themas unterschiedlich ausfallen (z.B. je nachdem ob es eine reine Literaturarbeit ist oder ob es mit einem eigenst?ndigen praktischen Projekt bzw. empirischer Forschung verbunden ist). Erfragen Sie bei Ihrem*r Erstbetreuer*in den Erwartungshorizont für eine Masterarbeit in seinem Fach. In den Geisteswissenschaften sind 80-100 Seiten üblich. Bei den weiteren Formalia k?nnen Sie es handhaben wie bei Ihren Hausarbeiten und/oder z.B. die Vorgaben der KThF heranziehen. Empfehlenswert ist in jedem Falle, im Laufe der Erarbeitung über Formalia (z.B. auch Zitationsverfahren) mit der*dem Betreuer*in Rücksprache zu halten.
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