12. Erteilung der Lehrbefugnis
Lehrbefugnis
- Auf Antrag erteilt die Universit?t der habilitierten Person die Lehrbefugnis in dem Fachgebiet der Lehrbef?higung. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung ?Privatdozent“ oder ?Privatdozentin“ verbunden.