6. Feststellung der geforderten Leistungen
Feststellung der geforderten Leistungen und wissenschaftliche Begutachtung
- Die Habilitandin/der Habilitand informiert das Fachmentorat über das Erreichen der gem?? der Habilitationsordnung der 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏izinischen Fakult?t und der Allgemeinen Habilitationsordnung der Universit?t Augsburg geforderten Leistungen. Das Fachmentorat prüft die Leistungen, nachdem der Studiendekan die Lehrleistungen best?tigt hat (Ablauf gem?? dem Ablauf Zwischenevaluation).
- Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt das Fachmentorat eine kurze Stellungnahme, die nachrichtlich an das Büro für Akademische Angelegenheiten gesendet wird ( habilitation@med.uni-augsburg.de) und fordert die Habilitandin/ den Habilitanden auf, die Habilitationsschrift den Mitgliedern des Fachmentorats zu übergeben.