Masterarbeit
Für die NDL relevantes Master-Modul: GER-1017 (NDL – wissenschaftliche Praxis, 6 LP)
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Schritt 1: Betreuung kl?ren
(sp?testens neun Monate vor dem geplanten Studienende)
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Für eine Betreuung kommen in Frage:
Prof. Dr Bettina Bannasch, Prof. Dr. Mathias Mayer, Prof. Dr. Stephanie Waldow
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- zu der/dem für die Masterarbeit gewünschten Betreuer/in (= Erstgutachter/in) Kontakt aufnehmen
- mit der Betreuerin/dem Betreuer Fragestellung und Arbeitstitel justieren, die mit dem Fach NDL in Einklang stehen sollen
- Zweitkorrektur kl?ren
Achtung: Beide Betreuer/innen sollten habilitiert sein
Die beiden Begutachtungen erfolgen unabh?ngig voneinander, die Noten k?nnen voneinander abweichen, eine Einigung auf eine gemeinsame Note ist nicht vorgesehen.
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Schritt 2: Anmeldung beim Prüfungsamt
(sp?testens sechs Monate vor dem geplanten Studienende)
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- Formular ?Protokoll über die Themenausgabe von Masterarbeiten“ zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer ausfüllen, unterschreiben lassen und beim Prüfungsamt abgeben.
Achtung:
Bei der Anmeldung zur Masterarbeit sollten alle Module abgeschlossen sein; die vorgesehenen sechs Monate Bearbeitungszeit (s. u.) sollten Sie ausschlie?lich für die Masterarbeit reservieren.
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- Schreiben mit der offiziellen Ausgabe des Themas/des Arbeitstitels abwarten, mit dem die sechsmonatige Bearbeitungszeit einsetzt
Achtung: Au?er der Masterarbeit erfolgen alle Prüfungen studienbegleitend.
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Schritt 3: Ausarbeitung
(sp?testens sechs Monate vor dem geplanten Studienende)
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- Arbeit ausformulieren (Umfang: ca. 80 Seiten); vgl. unsere Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten
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Schritt 4: Abgabe
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- beim Prüfungsamt in doppelter gedruckter und gebundener Ausfertigung abgeben
- dem für die Erstprüferin/den Erstprüfer bestimmten Druckexemplar ein PDF der Arbeit auf einem elektronischen Datentr?ger (z.B. USB-Stick) fest angeheftet beigeben
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Schritt 5: Korrektur
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- dreimonatige Korrekturfrist für die beiden Gutachter/innen abwarten
- nach dem Vorliegen der Gutachten beim Prüfungsamt Zeugnis bzw. Master-Urkunde beantragen (wird nicht automatisch ausgestellt): zum Antrag
- Noteneinsicht nach der Exmatrikulation nur noch über das Prüfungsamt m?glich