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Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind in der LPO I? geregelt. Lesen Sie bitte die für Ihre Schulart und Ihre F?cher relevanten Abschnitte aufmerksam durch. Dies sind v.a. die in der jeweils gültigen LPO UA und den Modulhandbüchern definierten Module sowie die Schriftliche Hausarbeit.

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An dieser Stelle sind einige zus?tzliche Zulassungsvoraussetzungen zusammengefasst. Diese k?nnen mit Modulen/Leistungspunkten verbunden sein, müssen es aber nicht.

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Die hier genannte ?bersicht gibt Ihnen Orientierung, ersetzt jedoch nicht die Lektüre der LPO I.

Zus?tzliche Zulassungsvoraussetzungen: Studieng?nge Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen

  • Fremdsprachenkenntnisse nach Vorgabe der LPO I, zu beachten sind grundlegend für den Studiengang Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen notwendige Fremdsprachenkenntnisse sowie ggf. zus?tzliche Fremdsprachenkenntnisse je nach gew?hltem Unterrichtsfach
  • Nachweis eines zus?tzlichen einsemestrigen studienbegleitenden Praktikums
  • Basisqualifikation im Fach Sport, falls Sport nicht bereits in der F?cherkombination gew?hlt wurde
  • Basisqualifikation im Fach Kunst (nur Grundschule), falls Kunst nicht bereits in der F?cherkombination gew?hlt wurde
  • Basisqualifikation im Fach Musik (nur Grundschule), falls Musik nicht bereits in der F?cherkombination gew?hlt wurde

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Darüber hinaus sind für folgende Unterrichtsf?cher zus?tzliche Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen nachzuweisen:

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  • Bei Unterrichtsfach Katholische Religionslehre: Der laut LPO I nachzuweisende Orientierungskurs ?Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“ entspricht an der Universit?t Augsburg dem gem?? Modulhandbuch regul?r zu besuchenden Kurs "Einführung in die Theologie als Wissenschaft".
  • Bei Unterrichtsfach Sport:
    • Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht ?lter als drei Jahre) und
    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht ?lter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer) und
    • Nachweis eines Praktikums von 50 ?bungsstunden in einem Sportverein (Ersatz durch ?bungsleiterlizenz m?glich)

Zus?tzliche Zulassungsvoraussetzungen: Studieng?nge Lehramt an Realschulen und Gymnasien

  • Fremdsprachenkenntnisse nach Vorgabe der LPO I, zu beachten sind zus?tzlich notwendige Fremdsprachenkenntnisse je nach gew?hltem Unterrichtsfach

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Darüber hinaus sind für folgende Unterrichtsf?chern zus?tzliche Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen nachzuweisen:

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  • Bei Unterrichtsfach Katholische Religionslehre: Der laut LPO I nachzuweisende Orientierungskurs ?Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“ entspricht an der Universit?t Augsburg dem gem?? Modulhandbuch regul?r zu besuchenden Kurs "Einführung in die Theologie als Wissenschaft".
  • Bei Unterrichtsfach Sport:
    • Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht ?lter als drei Jahre) und

    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht ?lter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer) und

    • Nachweis eines Praktikums von 50 ?bungsstunden in einem Sportverein (Ersatz durch ?bungsleiterlizenz m?glich)

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