Die Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Studieng?ngen mit den Abschlüssen Bachelor und Master ergibt sich aus Art. 10 Abs. 4 BayHSchG in dem es hei?t:
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"Im Bereich von Studium und Lehre, insbesondere der Bachelor und Masterstudieng?nge, soll als eine der Ma?nahmen der Qualit?tssicherung eine Akkreditierung durch eine anerkannte Einrichtung erfolgen."
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Konkret geregelt ist die Akkreditierung im Studienakkreditierungsstaatsvertrag und vor allem in der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV).