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Wenn die erwartete Anzahl der Studienbewerber h?her ist als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze?(lat. numerus clausus:?begrenzte Anzahl), wird eine Zulassungsbeschr?nkung festgelegt.

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Zu Beginn des Zulassungsverfahrens?stehen nur die Anzahl der in einem Semester zur Verfügung stehenden Studienpl?tze im entsprechenden Studiengang?und die Kriterien, nach denen eben diese Studienpl?tze vergeben werden, fest - mehr nicht! Es existieren zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Notenwerte oder Wartezeiten, die für die Zulassung gelten!

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Um diese festgesetzte Anzahl von Pl?tzen konkurrieren die Bewerbungen mit ihrer?Abiturnote.

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Detaillierte Informationen zu den Vergabeverfahren für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge gibt es auf dieser Webseite.

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Nach ?nderung des Bayerischen Hochschulgesetzes werden seit 2024 keine Studienpl?tze unter Berücksichtigung der Wartezeit mehr vergeben. Die entsprechende Zulassungsquote wurde gestrichen.

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Wie hoch die Chancen auf Zulassung sind, k?nnen wir nicht beantworten. Die Zulassungschancen sind abh?ngig von der Anzahl der Studienpl?tze, der Anzahl der Bewerbungen und deren Abiturnoten.

Die am Ende eines Zulassungsverfahrens ver?ffentlichte Note ist das?Ergebnis der aktuellen Konkurrenz der Bewerber?um knappe Studienpl?tze. Es findet also?ein "Wettbewerb" bei der Vergabe einer begrenzten Anzahl von Studienpl?tzen?statt.?

Wir wissen vorher nicht, wie viele Bewerbungen mit welchen Noten eingehen werden.

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Sonderquoten im Bewerbungsverfahren bestehen für Studienbewerber*innen aus?Nicht-EU-L?ndern sowie für?beruflich Qualifizierte, Zweitstudienbewerber*innen, FH-Wechsler*innen, H?rtefallantragssteller*innen?und Sportler*innen.

Ein kleiner Anteil der Studienpl?tze (1 bis 5 Prozent aller in dem betreffenden Studiengang zur Verfügung stehender Studienpl?tze) werden so vergeben.

Studienpl?tze in diesen Quoten werden vor den Studienpl?tzen im Hauptverfahren vergeben (daher der Name Vorabquote).

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Detaillierte Informationen zu den Vergabeverfahren für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge, gerade auch den Vorab- und Sonderquoten, gibt es auf dieser Webseite.?

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Die Werte der Zulassungsverfahren zurückliegender Semester lassen?keine Prognosen über den Ausgang eines aktuellen oder zukünftigen Zulassungsverfahrens zu, sondern dienen?nur als?Orientierungspunkt.

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Nach ?nderung des Bayerischen Hochschulgesetzes werden seit 2024 keine Studienpl?tze unter Berücksichtigung der Wartezeit mehr vergeben. Die entsprechende Zulassungsquote wurde gestrichen.

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Wintersemester 2024/25

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