FAQs
Hier finden Sie h?ufig gestellte Fragen mit passenden Antworten.
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Allgemeines
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Prüfungsordnung und Modulhandbuch
Die Prüfungsordnung legt die Richtlinien des Studiengangs fest, z.B.:
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- Umfang und Inhalte Modulgruppen
- Verpflichtende und eine Auswahl optionaler Veranstaltungen in den Modulgruppen
- Umfang von Prüfungen
- Fristen, z.B. Orientierungsprüfung oder H?chststudiendauer
- Arten und Verlauf von Prüfungen
Prüfungsordnungen sind nach Geltungsbereich unterteilt und bauen aufeinander auf. Dabei werden die Prüfungsordnungen über die Zeit ver?ndert, um den Studiengang fortzuentwicken. Gültig ist jeweils die Version, mit der Sie eingeschrieben wurden in der konsolidierten Fassung. Diese Information k?nnen Sie in Studis überprüfen.
Im Modulhandbuch wird ein Katalog an potentiellen Veranstaltungen aufgeführt und die Details zu diesen Veranstaltungen genannt. Welche Veranstaltungen Sie belegen müssen oder k?nnen, ergibt sich aus der Prüfungsordnung. Nicht jede Veranstaltung wird jedes Semester angeboten, siehe dazu Stundenplan und Digicampus.
Als Informationen sind u.a. enthalten:
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- Verantwortlicher für das Modul
- Inhalte des Kurses
- Lernziele
- Prüfungsform
- Zuordnung zur Modulgruppe (siehe Prüfungsordnung)
- SWS/Arbeitsaufwand
- Empfohlenes Semester
Das Modulhandbuch ?ndert sich in geringen Ma? von Semester zu Semester und h?ngt von Studiengang und Prüfungsordnung ab.
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Fremdsprachen und Ausland
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Dienste der Universit?t Augsburg
Zur Anmeldung für Klausuren und zur Einsicht in die erbrachten Leistungen steht das studentische Informationssystem? STUDIS zur Verfügung. Im Bereich der Fakult?t für Angewandte Informatik k?nnen über den Button ?Dienste“ die Studierendendaten abgerufen werden. Die Anmeldung erfolgt mit der RZ-Kennung und dem zugeh?rigen Passwort.
Wichtig: Wenn die Prüfungsanmeldung in STUDIS vers?umt wurde, kann in begründeten F?llen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Dieser Antrag muss sp?testens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und mindestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor der jeweiligen Prüfung eingereicht werden und eine Begründung enthalten, warum die Fristvers?umnis nicht vom Studierenden zu vertreten ist. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen.
Wichtige Antr?ge im Zusammenhang mit dem Prüfungsamt, wie zum Beispiel
- Anrechnungsantr?ge
- Anmeldung der Bachelorarbeit
- Zeugnisantrag
- Antrag auf Umbuchung
finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Antr?ge sind stets beim Prüfungsamt einzureichen.
Vor dem Studium
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Voraussetzungen
Für Ihr Studium am Institut für Informatik ist es wichtig, Zugang zu digitalen Lernmaterialien wie Dokumenten, Audio- und Videodateien zu haben sowie Aufgaben zu erledigen, insbesondere Programmieraufgaben. Grunds?tzlich k?nnen Sie dies in den Computerr?umen der Universit?t ohne eigenes Ger?t tun. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, über Ihre eigene Hardware zu verfügen, um flexibel und unabh?ngig von Ort und Zeit lernen zu k?nnen.
Mobile Endger?te wie Tablets oder Laptops sind hierfür geeignet. Tablets erm?glichen beispielsweise einfache digitale handschriftliche Notizen, w?hrend das Programmieren und das Verfassen von Hausarbeiten in der Regel mit einer festen Tastatur einfacher von der Hand gehen, die entweder mit dem Tablet verbunden oder bei einem Laptop integriert ist. Eine Alternative sind sogenannte Convertibles, die sich durch Umklappen des Bildschirms in ein Tablet verwandeln lassen.
Ein "High-End-Ger?t" ist für das Studium nicht erforderlich. Ger?te in niedrigeren Preisklassen sind in der Regel ausreichend für das Studieren. Im Zweifelsfall ist ein etwas gr??erer Arbeitsspeicher einer h?heren Prozessorleistung vorzuziehen.
An der Universit?t sind Windows-Ger?te weit verbreitet, aber auch Apple-Ger?te werden verwendet. Mit letzteren kann es gelegentlich Probleme bei Verbindungen oder Dateiformaten geben, die jedoch in der Regel l?sbar sind.
Wenn Sie im Internet nach g?ngigen Anbietern zusammen mit dem Begriff "education" suchen, finden Sie oft spezielle Angebote für Schüler und Studierende.
Darüber hinaus stehen eine begrenzte Anzahl von Leihger?ten zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ausleihe finden Sie hier.
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Bewerbung
Für Studieng?nge am Institut für Informatik k?nnen grunds?tzlich Leistungen angerechnet werden. Die M?glichkeit, ein Modul von einer anderen Universit?t oder einem anderen Studiengang oder w?hrend eines Auslandsaufenthalts erbrachte Leistungen für ein ?quivalentes Modul im Studiengang anzurechnen, h?ngt von der inhaltlichen ?bereinstimmung der beiden Module ab. Zus?tzlich besteht die M?glichkeit, bei Auslandsaufenthalten Module direkt anzurechnen, sofern sie thematisch in den Studiengang passen.
Um Leistungen anrechnen zu lassen, muss ein offizieller Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt gestellt werden. Hierfür werden die Modulbeschreibungen der absolvierten Module in deutscher oder englischer Sprache sowie ein Leistungsnachweis (Transcript of Records) ben?tigt.
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Bitte beachten Sie: Wir k?nnen m?gliche Anrechnungen erst prüfen, wenn Sie im Studiengang immatrikuliert sind.
Weitere Informationen und der Anrechnungsantrag sind auf der Website des? Prüfungsamts verfügbar.
Im Studium
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Studienstart
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Zur Vorbereitung auf das Studium der Informatik bietet das Institut für Informatik den? Vorkurs Informatik an.
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Zur Begrü?ung der Erstsemesterstudierenden werden Erstsemestereinführungen?vom Institut für Informatik angeboten und der? Erstsemesterkompass gibt einen ?berblick über alles Wichtige zum Studienstart.
Am Institut für Informatik gibt es zwei Fachschaften, die sich für die Studierenden einsetzen und Aktivit?ten zum Austausch unter den Studierenden organisieren.
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- Die? Augsburger Studierendenvereinigung für angewandte Informatik e.V.?engagiert sich für alle Informatikstudierenden.
- Die Fachschaft MInfo e.V. kümmert sich um die Anliegen der Studierenden der 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏izinischen Informatik (Mail: minfo.fachschaft@gmail.com, Instagram: minfo_aux)
Der? offene Inforaum dient als Lern-Treffpunkt für Informatik-Studierende w?hrend der Vorlesungszeit.
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Prüfungen
Wenn die Anmeldung für Klausuren über STUDIS erfolgt, erhalten alle Studierenden rechtzeitig eine E-Mail vom Prüfungsamt. In F?llen von Blockveranstaltungen oder ?hnlichem kann es vorkommen, dass die Klausur vorverlegt wird. In solchen F?llen gilt auch eine frühere Anmeldezeit.Auf solche Sonderf?lle wird w?hrend der Vorlesung oder im Digicampus hingewiesen.
Nach der Anmeldung zu den Prüfungen in STUDIS wird empfohlen, eine "Prüfungsanmeldebescheinigung" zu generieren und zu überprüfen. Diese kann im Zweifelsfall als Nachweis für die Anmeldungen dienen.
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Bitte beachten Sie: Die Frist für die Anmeldung zur Klausur muss unbedingt eingehalten werden. Bei technischen Problemen w?hrend der Anmeldephase in STUDIS k?nnen Sie sich per E-Mail an das Prüfungsamt wenden. Die E-Mail sollte neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre Matrikelnummer und den korrekten Veranstaltungstitel enthalten.
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Wenn die Anmeldung zur Prüfung in STUDIS vers?umt wurde, kann unter bestimmten Umst?nden ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Dieser Antrag muss sp?testens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und sp?testens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem Prüfungstermin eingereicht werden. Der Antrag muss begründen, warum das Vers?umnis der Frist nicht vom Studierenden zu vertreten war. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen.
Die spezifischen Regeln für Abschlussarbeiten werden von den Lehrstühlen/Professoren individuell festgelegt. Die relevanten Informationen sind daher auf den jeweiligen Websites der Lehrstühle zu finden. Bitte beachten Sie: Lehrstühle stellen h?ufig Anforderungen an vorherige Veranstaltungen, die vor der Betreuung einer Abschlussarbeit absolviert werden müssen, oder legen bestimmte Zeitr?ume für den Beginn einer Abschlussarbeit fest. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren.
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Mehr Informationen zu Abschlussarbeiten am Institut für Informatik finden Sie hier.
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Orientierungsprüfung und Fristen
Die Einhaltung von Fristen ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für einen reibungslosen Studienverlauf. Fristen für die Klausuranmeldung in STUDIS, die Abgabe von Seminararbeiten oder der Bachelorarbeit müssen strikt eingehalten werden, da nur in absoluten Ausnahmef?llen eine Verl?ngerung gew?hrt wird, wenn die Gründe sofort gemeldet werden. Im Folgenden sind die zu beachtenden Fristen aufgeführt:
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Rückmeldung
Bereits an der Universit?t Augsburg immatrikulierte Studierende müssen sich innerhalb der Frist zurückmelden, wenn sie das Studium im n?chsten Semester fortsetzen m?chten. Dies erfolgt nicht pers?nlich, sondern durch ?berweisung des Semesterbeitrags an die Staatsoberkasse Bayern. Weitere Informationen zur ?berweisung und zur Rückmeldefrist finden Sie auf der Website der Studierendenkanzlei. Wer die fristgem??e Rückmeldung vers?umt, wird gem?? Art. 49 Abs. 2 Nr. 4 BayHSchG exmatrikuliert. In Studieng?ngen mit begrenzter Teilnehmerzahl bedeutet dies den Verlust des Studienplatzes.
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Klausuranmeldung in STUDIS
Wer vergisst, sich in STUDIS für eine Klausur anzumelden, kann ausnahmslos nicht an dieser Klausur teilnehmen und hat erst wieder in einem oder zwei Semestern die M?glichkeit, die Prüfung zu schreiben. Dies kann zur Verl?ngerung der Studiendauer führen. Die Anmeldezeitr?ume für die Klausuren der n?chsten Semester finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Wenn nach acht (bzw. neun nach Prüfungsordnung 2015) Semestern nicht alle Prüfungsleistungen erbracht wurden, kann eine Verl?ngerung der Studienzeit nur gew?hrt werden, wenn jeder Prüfungszeitraum genutzt wurde. Das bedeutet: Wenn ein Prüfungszeitraum verpasst wurde, in dem die Prüfung nicht versucht wurde, ist ein H?rtefallantrag nicht mehr m?glich, da der Studierende nicht zielgerichtet studiert hat. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Studierende aus nicht selbst verschuldeten Gründen, wie z. B. Krankheit, nicht teilnehmen konnte.
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Abgabe der Bachelorarbeit
Der Abgabetermin ist auf dem Bescheid des Prüfungsamts vermerkt und muss unbedingt eingehalten werden, da eine versp?tete Abgabe zum Nichtbestehen der Bachelorarbeit führt. Es besteht die M?glichkeit, einen Antrag auf Fristverl?ngerung zu stellen, falls w?hrend der Bearbeitung der Bachelorarbeit triftige Gründe entstehen, die eine fristgerechte Fertigstellung unm?glich machen und nicht vom Studierenden zu vertreten sind (z. B. Krankheit). Dieser Antrag muss so früh wie m?glich mit entsprechenden Nachweisen eingereicht werden.
Die Orientierungsprüfung regelt, welche Prüfungsleistungen von Ihnen in den ersten Semestern (in der Regel in den ersten drei Semestern) unbedingt erbracht werden müssen. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind und wie die genauen Fristen festgelegt wurden regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
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Hier gilt: wenn nicht alle für die Orientierungsprüfung festgeschreibenen Leistungen fristgerecht bestanden wurden, ist der Studiengang endgültig nicht bestanden. H?rtefallantr?ge k?nnen beim Prüfungsamt beantragt werden. Hierfür müssen belegbare triftige Gründe vorliegen!
Falls die Orientierungsprüfung (30 LPs aus dem Grundlagenbereich bis zum Ende des zweiten Semesters) nicht bestanden wird, k?nnen Sie einen Antrag auf Fristverl?ngerung stellen. Dieser offizielle Antrag muss beim Prüfungsamt?eingereicht werden, welches auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf der Website des Prüfungsamts verfügbar. Der Antrag sollte auf schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen basieren (z. B. durch Atteste). Bei Genehmigung des Antrags wird ein zus?tzliches Semester für die Orientierungsprüfung gew?hrt. Im Falle einer Ablehnung ist eine Fortsetzung des Studiums leider nicht m?glich.
Falls bereits w?hrend des Studiums Schwierigkeiten auftreten oder Verz?gerungen erkennbar werden, sollte frühzeitig die Studienfachberatung kontaktiert werden. Diese kann oft wertvolle Tipps und Unterstützung bieten. Es besteht die M?glichkeit, einen Antrag auf Verl?ngerung der Studienzeit zu stellen. Dieser offizielle Antrag muss beim Prüfungsamt eingereicht werden, welches auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Website des Prüfungsamts.
Der Antrag muss auf schwerwiegenden, nicht selbst verschuldeten und nachweisbaren Gründen beruhen (z. B. durch Atteste). Wird der Antrag genehmigt, erh?lt der Antragsteller ein zus?tzliches Semester für den Abschluss des Studiums. Bei Ablehnung ist eine Fortsetzung des Studiums leider nicht m?glich.
Nach dem Studium
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Masterstudium
Auch für den Master bietet das Institut für Informatik ein reichhaltiges Angebot von Studieng?ngen an, um das Wissen weiter zu vertiefen. Zur ?bersicht des Studienangebots am Institut für Informatik:
Die Masterstudieng?nge bauen auf den Inhalten der Bachelorstudieng?nge des Instituts auf. Bewerbungen aus anderen Universit?ten und F?chern sind erwünscht, aber zum Teil eingeschr?nkt.
Falls Sie Interesse an einem Masterstudiengang haben, stehen Ihnen die Fachstudienberaterinnen und -berater gerne zur Verfügung. Grunds?tzlich ist - wie auch für einen Bachelorstudiengang - eine Bewerbung?erforderlich (siehe auch: Studiengangwechsel????).
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer ?bersichtsseite zum Studienangebot:
?bergang vom Bachelor zum Master.
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