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Erstinstallation von Windowssystemen

Für die Erst- und Neuinstallation Ihrer Desktop-PCs und Laptops mit Windows10 stehen Ihnen folgende M?glichkeiten offen:

  1. Automatisierte Erstinstallation durch die DV-Betreuer [Empfehlung!]

    Schicken Sie die Ger?te per Hauspost an die DV-Betreuer mit einem Vermerk zur Installation. Wir nutze das Erstinstallationsverfahren des Rechenzentrum (Wariko), das neben der Windows-Installation, den verpflichtenden DomainJoin vornimmt, die Antiviren-Software Sophos installiert und s?mtliche Treiber und Firmware auf den neusten Stand bringt. Nach Abschluss der Installation wird das Ger?t Ihnen schnellstm?glich wieder per Hauspost zugeschickt.
    Optional bieten wir die Vorinstallation diverser Anwendungsprogramme an, die als vordefinierte Pakete in unserem Softwareverteilungssystem OPSI vorliegen. Schicken Sie uns dazu eine Liste der gewünschten Softwarepakete zu und installiere diese gleich mit.
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  2. Manuelle und eigenverantwortliche Installation mit ISO-Datei

Das eigenverantwortliche Installieren von Windows10 ist m?glich, jedoch aufgrund unserer Erfahrung nicht empfehlenswert. Wenn Sie das trotzdem machen wollen: a) Stellen Sie bitte sicher, dass eine Basislizenz für das Ger?t vorliegt und b) führen Sie nach der Installation unbedingt den DomainJoin aus.

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Wichtig:

  • Der DomainJoin ist zwingende Voraussetzung zum Einsatz von Windows10 an den bayerischen Hochschulen. Nur damit ist sichergestellt, dass die Datenweitergabe (z.B. von Telemetriedaten) auf das absolute Minimum eingeschr?nkt ist. Der Einsatz von Windows10-Home oder anderer Windows10-Versionen ohne DomainJoin ist seitens der Universit?t Ausgburg nicht erlaubt und kann dienstrechtliche Konsequenzen haben.
  • Die Installationsmedien der Universit?t Augsburg dürfen nur für die Erstinstallation von Windows10 auf dienstlichen Ger?ten eingesetzt werden werden.
  • Die Windows10-Lizenz der Universit?t Augsburg ist über den Microsoft Campus-Agreement (MSCA) Vertrag lizenziert und erfordert eine Basislizenz z.B. über den Ger?tehersteller. Diese ist bei allen Ger?ten aus dem Rahmenvertrag bereits inklusive. Für Ger?tebestellung au?erhalb der Rahmenvertr?ge muss zwingend eine Systembuilderversion auf eigene Kosten mitbestellt werden.
  • Die Nutzung einer Windows10-Lizenz aus dem MSCA-Vertrag ist ausschlie?lich zur Installation auf dem pers?nlich genutzten Ger?t gestattet. Systeme zur Virtualsierung von Windows10 auf einem Lehrstuhlserver, virtuelle Desktops mit Windows10 oder Terminalserverl?sungen mit Windows10 sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt und müssen durch zus?tzliche Lizenzen kostenpflichtig erg?nzt werden. Setzen Sie sich bei Fragen hierzu unbedingt mit den DV-Betreuern in Verbindung.
    Nehmen Sie das Thema Lizenzierung ernst, für Verst??e gegen den Lizenzvertrag sind Sie privatrechtlich verantwortlich und durch die Uni nicht geschützt.

Beispiel:
Sie dürfen auf Ihrem pers?nlich und für dienstliche Zwecke beschafften Desktop-PCs und Laptop aus den Rahmenvertr?gen, eine Windows-Installaton, egal ob nativ oder virtualisiert, betreiben.

Zur Verfügung gestellte Installationsmedien wie ISO-Dateien & Co. dürfen nur auf? den dafür erworbenen Ger?ten eingesetzt werden.

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Wir empfehlen eindringlich Option 1 Erstinstallation durch die DV-Betreuer zu w?hlen, um eine standardisierte und lizenzkonforme Windowsinstallation zu gew?hrleisten. Im Hinblick auf die Einführung weiteren Produkte aus dem M365-Portfolio, empfehlen wir dringend die Integration Ihrer Desktop-PCs und Laptops mit Windows in eine gemanagte Umgebung, wie Active-Directory und Softwareverteilungssysteme wie OPSI & Co.

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