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Merkblatt zur Promotion

Merkblatt für Promotionsvorhaben an der Philologisch-Historischen Fakult?t der Universit?t Augsburg

Dieses Merkblatt soll auf einige wichtige Bestimmungen der ma?geblichen Promotionsordnungen der Philologisch-Historischen Fakult?t aufmerksam machen, die bei Beginn eines Promotionsvorhabens zu beachten sind.

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Rechtsverbindlich ist allein die Allgemeine Promotionsordnung der Universit?t Augsburg (APromO) und die Promotionsordnung für die Philologisch-Historische Fakult?t (PromOPhilHist) in der jeweils geltenden Fassung.

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1. Allgemeines

Der Doktorgrad der Philologisch-Historischen Fakult?t wird aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen.
Zust?ndig für das Promotionsverfahren ist die oder der Vorsitzende des St?ndigen Promotionsausschuss der Philologisch-Historischen Fakult?t.

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2. Wissenschaftliches Studium

Zur Promotion kann zugelassen werden, wer ein Studium an der Universit?t Augsburg mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, der Magisterprüfung, einer Masterprüfung oder einer Diplomprüfung der Philosophisch-Soziologischen Fakult?t oder der Philologisch-Historischen Fakult?t mit mindestens der Gesamtnote 2,50 oder mindestens der Note 2,50 in dem dem Promotionshauptfach entsprechenden Fach abgeschlossen hat.

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Bewerberinnen oder Bewerber, die oder der ein Studium an der Universtit?t Augsburg mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-/Mittel- oder Realschulen mit mindestens der in Abs. 1 genannten Note abgelegt hat, k?nnen zugelassen werden, wenn sie oder er zus?tzlich an vier Lehrveranstaltungen (auf Master-Niveau und in der Regel mit schriftlichen Hausarbeiten) erfolgreich teilgenommen haben.

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Kandidatinnen oder Kandidaten, die eine berufsqualifizierende Abschlussprüfung mit einer der in Abs. 1 genannten Noten abgelegt haben, aber nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllen, k?nnen zugelassen werden, wenn sie oder er ein mindestens achtsemestriges Studium des Faches, in dem die Promotion angestrebt wird, sowie in zwei weiteren F?chern nachweisen und mit Erfolg an zwei Hauptseminaren im Promotionsfach und je einem Hauptseminar in den zwei weiteren F?chern teilgenommen haben.

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Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann auch dann zur Promotion zugelassen werden, wenn sie oder er

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a) mit mindestens vergleichbarer Gesamtnote eine der genannten oder entsprechende andere Prüfung au?erhalb der Philologisch-Historischen Fakult?t oder nach einem Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule der In- oder Auslandes dort bestanden hat und


b) eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der Philologisch-Historischen Fakult?t die Promotion befürwortet und die Betreuung der Dissertation übernimmt. Die Entscheidung, ob eine au?erhalb der Philologisch-Historischen Fakult?t bzw. au?erhalb der Universit?t Augsburg abgelegte Prüfung als gleichwertig anzusehen ist und die Zulassung zur Promotion er?ffnet, trifft der Promotionsausschuss. Bei ausl?ndischen Hochschulabschlüssen wird in der Regel eine gutachtliche ?u?erung der Zentralstelle für das ausl?ndische Bildungswesen in Bonn eingeholt.


Für folgende Prüfungen wurde bereits eine Gleichwertigkeit allgemein anerkannt:

  1. Alle an der Universit?t Augsburg abgelegten Diplomprüfungen
  2. Erste Staatsexamen (Wissenschaftliche Prüfung) für das Lehramt an Gymnasien
  3. Alle deutschen Magister-/Masterprüfungen
  4. Diverse Diplomprüfungen

In Zweifelsf?llen empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage beim Promotionsausschuss unter Vorlage des Hochschulabschlusszeugnisses (bei ausl?ndischen Zeugnissen ggf. in beglaubigter ?bersetzung), der Studienbücher und der sonstigen Studiennachweise (z.B. Scheine). Dabei sollte angegeben werden, in welchem Fach die Promotion angestrebt wird und ob eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der Fakult?t, in der das Promotionsverfahren durchgeführt wird, die Promotion befürwortet und bereit ist, die Betreuung der Dissertation zu übernehmen.

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2.3 Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der eine der vorgenannten Prüfungen mit einer Gesamtnote von schlechter als 2,50 bestanden hat, kann dennoch zur Promotion zugelassen werden, wenn

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a) sie oder er an zwei Hauptseminaren verschiedener Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Philologisch-Historischen Fakult?t der Universit?t Augsburg teilgenommen hat und Referate gehalten hat, die mit "sehr gut" benotet wurden und

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b) zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Philologisch-Historischen Fakult?t der Universit?t Augsburg die Promotion befürworten und eine oder einer von ihnen die Betreuung der Dissertation übernimmt.

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2.4 Eine weitere Ausnahmeregelung, welche eine Zulassung zur Promotion erm?glicht, besteht für Bewerberinnen oder Bewerber, die oder der an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes studiert und ein Abschlussexamen abgelegt haben, das dort zur Promotion berechtigt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss in diesem Fall eine Bescheinigung der betreffenden Hochschule vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie oder er die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt. (Die Vorlage eines Nachweises, dass ein Promotionsstudium aufgenommen werden kann, ist nicht ausreichend).

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3. Betreuung zur Anfertigung der Dissertation

Die Dissertation wird unter Betreuung eines oder einer Mitwirkungsberechtigten angefertigt. Hierfür wird eine Betreuungsvereinbarung zum Promotionsvorhaben geschlossen.

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4. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird in Form des Rigorosums der Disputation durchgeführt.

Die Prüfungskommission wird im Benehmen mit der Kandidatin oder dem Kandidaten zusammengestellt. Sie besteht aus der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation und zwei weiteren Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Fakult?t. Alle an der Disputation beteiligten Prüferinnen oder Prüfer müssen eines der im Bereich der Philologisch-Historischen Fakult?t w?hlbaren Promotionsf?cher vertreten, die sich aus der nachfolgenden Tabelle der Promotionsf?cher ergeben.?

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Für die Zusammensetzung der Prüfungskommission gelten folgende Vorgaben:

Bei Prüfungen in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Germanistik, Anglistik, Romanistik und Geschichte muss mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer aus einem anderen Bereich stammen.

Wurde die Dissertation im Gebiet einer Fachdidaktik geschrieben, so ist eine Prüferin oder ein Prüfer aus der zugeh?renden Fachwissenschaft zu w?hlen. In begründeten F?llen kann die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses eine Ausnahme zulassen.

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5. Promotionsf?cher

Als Promotionsgebiete k?nnen die folgenden Gebiete gew?hlt werden:

  • Alte Geschichte (L, G)
  • Amerikanistik
  • Angewandte Sprachwissenschaft/Englisch
  • Angewandte Sprachwissenschaft/Franz?sisch
  • Angewandte Sprachwissenschaft/Italienisch
  • Angewandte Sprachwissenschaft/Spanisch
  • Bayerische und Schw?bische Landesgeschichte (L)
  • Deutsch als Zweit- und Fremdsprache
  • Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters (L)
  • Deutsche Sprachwissenschaft
  • Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur
  • Didaktik der Geschichte
  • Didaktik der romanischen Sprachen und Literaturen
  • Didaktik des Englischen
  • Englische Literaturwissenschaft
  • Englische Sprachwissenschaft
  • Ethik der Textkulturen
  • Europ?ische Ethnologie/Volkskunde
  • Europ?ische Kulturgeschichte (L)
  • Geschichte der Frühen Neuzeit
  • Klassische Philologie (L, G)
  • Klassische Arch?olgoie (L, G)
  • Kunstgeschichte/Bildwissenschaft (L)
  • Mittelalterliche Geschichte (L)
  • Neue englische Literaturen und Kulturwissenschaft
  • Neuere Deutsche Literaturwissenschaft
  • Neuere und Neueste Geschichte
  • Osteurop?ische Geschichte
  • Romanische Literaturwissenschaft/Franz?sisch
  • Romanische Literaturwissenschaft/Italienisch
  • Romanische Literaturwissenschaft/Spanisch
  • Romanische Sprachwissenschaft/Franz?sisch
  • Romanische Sprachwissenschaft/Italienisch
  • Romanische Sprachwissenschaft/Spanisch
  • Vergleichende Literaturwissenschaft

Das Latinum (mit dem Buchstaben L gekennzeichnete F?cher) und das Graecum (G) ist Zulassungsvoraussetzung, wenn in dem betreffenden Fach die Promotion angestrebt wird.

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6. Nachweis des Latinums/Graecums

Dispens wird auf Antrag nur in begründeten Ausnahmef?llen erteilt.
Der Promotionssausschuss der Philologisch-Historischen Fakult?t erteilt vom Nachweis des

Latinums grunds?tzlich dann Dispens, wenn die Fakult?tsinterne Lateinprüfung mit Erfolg abgelegt wird,

Graecums für Promovenden des Promotionsfaches Klassische Arch?ologie grunds?tzlich dann Dispens, wenn die Fakult?tsinterne Griechischprüfung mit Erfolg abgelegt wird.

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7. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen

Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird in der Regel von den Bewerberinnen oder den Bewerbern gefordert, die nicht im deutschsprachigen Raum geboren sind.

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8. Abfassung der Dissertation in deutscher Sprache

Die Dissertation muss in deutscher Sprache abgefasst werden. Aus wichtigem Grund kann eine Ausnahme gew?hrt werden, sofern der die Betreuerin oder der Betreuer der Dissertation dies befürwortet. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Promotionsausschuss der Fakult?t zu richten.

In Binationalen Verfahren sind die Prüfungssprachen Deutsch oder die Landessprache der Partneruniversit?t. Es gilt die jeweilige Kooperationsvereinbarung.

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9. Antrag auf Zulassung zur Promotion

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim Promotionsausschuss der Philologisch-Historischen Fakult?t, Universit?tsstra?e 10, 86135 Augsburg, einzureichen. Ein Antragsformblatt ist bei der Fakult?tsverwaltung erh?ltlich. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Die Zulassung zur Promotion kann erst ausgesprochen werden, wenn s?mtliche erforderlichen Unterlagen, darunter die Dissertation, vorliegen.

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Das Antragsformular steht auch als pdf-Datei zur Verfügung.

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10. Immatrikulation

Eine Immatrikulation an der Universit?t Augsburg ist dann erforderlich, wenn in Vorbereitung auf die Promotion Lehrveranstaltungen an der Universit?t besucht werden. Die Immatrikulation ist jedoch nicht unbedingt Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion.

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11. Pflichtexemplare

Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Dissertation binnen einer Frist von zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung in der genehmigten Fassung zu ver?ffentlichen. Dabei sind die einschl?gigen Bestimmungen der Promotionsordnung zu beachten.

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Folgende Arten der Ver?ffentlichung der Dissertation sind (ggf. nach Antragstellung) m?glich:

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Art der Ver?ffentlichung

Anzahl Pflichtexemplare

Voraussetzungen

Buch- oder Fotodruck (Fotokopie)

40

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Verlagspublikation

6

  • Verbreitung über den Buchhandel
  • Mindestauflage 150 Exemplare

Verlag "Print on demand"

6

  • Verbreitung über den Buchhandel
  • Schriftliche Erkl?rung des Verlegers zur Verfügbarkeit von 150 Exemplaren

Elektronische Form (Internetserver der Universit?tsbibliothek; diese Serviceleistung ist kostenlos)

1 oder mehrere Dateien sowie
5 Exemplare in kopierf?higer Maschinenschrift (Computerausdruck)

  • Antrag an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit Nennung eines Grundes
  • Einverst?ndniserkl?rung des Betreuers der Dissertation
  • Vorgaben der Universit?tsbibliothek

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Bitte beachten:

  1. Die abzuliefernden Pflichtexemplare sind im Dekanat der Philologisch-Historischen Fakult?t einzureichen.
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  2. Die abzuliefernden Pflichtexemplaremüssen auf der Rückseite des Titelblattes die Namen der Gutachterinnen oder Gutachter und den Tag der mündlichen Prüfung enthalten. Die Angaben k?nnen notfalls eingeklebt werden.

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