Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsf?rderung der GGS
Gef?rdert werden:
- Eigeninitiative Forschungsprojekte:
- Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools (Reise- und ?bernachtungskosten externer Gastwissenschaftler*innen, Hilfskraft-, Werbe- und Sachmittel, Honorare)
- Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
- Projekte der ?ffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
- Kurzzeitforschungsprojekte im Zusammenhang der Qualifikationsarbeiten, deren Ergebnisse ?ffentlichkeitswirksam (Ausstellung, online content (online Seminar o.?.), Tagung...) pr?sentiert werden
- Vernetzungs- und Beratungsreisen:
- Reisen zu Beratungsgespr?chen (mit m?glichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
- Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
- Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
- Tagungsteilnahmen mit der M?glichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
- Beantragt werden k?nnen nach den Richtlinien des BayRKG Reisemittel, Unterbringung und Tagegeld?
- Softwarelizenzen, die Sie f¨¹r Ihr Forschungsprojekt ben?tigen
- Druckkosten:
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f¨¹r Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind (Bevorzugt gef?rdert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (S?ule 5) oder Forschungspr?sentationen (S?ule 4))
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F?rderung einer open access Publikation (wiss. Artikel zu Ihrem Forschungsprojekt)
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F?rdersumme
F?rdersummen richten sich nach Format und Gr??e der beantragten Vorhaben und sind variabel.
Orientierungsraster: Eigeninitiative Wissenstransfer-Projekte: bis zu 2000 € f¨¹r kleinere nationale Tagungen; bis ca. 5000 € f¨¹r internationale Konferenzen.?
Bitte sprechen Sie im Falle von gr??eren Vorhaben vor der Antragsstellung mit der Koordinationsstelle der GGS.
Termine Antragseinreichung:
- Antr?ge, die eine Summe von unter oder gleich 500 € anstreben: fortlaufende Entscheidung, keine Termine zu beachten
- Antr?ge, die eine Summe ¨¹ber 500 € anstreben: viertelj?hrliche Entscheidungen; Fristen der Antragseinreichung im SoSe 24 und WiSe 24/25:
- 15.7.2024
- 21.10.2024
- 13.1.2025
- 28.4.2025
Antr?ge, die erst nach erfolgtem Projektabschluss eingereicht werden, k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden. Bitte reichen Sie Ihre Antr?ge rechtzeitig und unter Beachtung der Fristen ein.
Evaluation
Nach erfolgreicher Durchf¨¹hrung Ihrer Projekte und Reisen oder nach Einsatz der Sachmittelunterst¨¹tzung reichen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des gef?rderten Vorhabens zusammen mit einer Kostenaufstellung bei der Koordinationsstelle der GGS ein.
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F?rdervoraussetzungen
- Allgemein:
- Bewerben k?nnen sich Mitglieder der GGS (Promovierende) und Post-Docs der an der GGS beteiligten Fakult?ten
- Das geplante Format muss von der/ dem an der Uni Augsburg angesiedelten betreuenden Professor*in bef¨¹rwortet werden
- Einreichung eines formal-korrekten Antragsformulars mit allen notwendigen Dokumenten (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
- Sowohl aus dem Antragstext als auch aus s?mtlichen Ank¨¹ndigungen zum Projekt (Drucksachen) muss hervorgehen, dass das Projekt an erster Stelle von den antragstellenden Nachwuchswissenschaftler*innen durchgef¨¹hrt und organisiert wird und diesen f¨¹r eine weitere wissenschaftliche Qualifizierung dient
- Bevorzugt gef?rdert werden im Zuge der Eigeninitiativprojekte kooperative Projekte von Nachwuchswissenschaftler*innen (gemeinsame Antragstellung von Promovierenden und/oder Postdocs, auch trans-/interdisziplin?re Projekte sind m?glich). Die maximale F?rdersumme verdoppelt sich je Antragsteller*in
- Voraussetzungen der F?rderung von Eigeninitiativprojekten:
- Bei allen Projektf?rderungen muss die GGS als F?rderinstitution genannt werden und klar zu erkennen sein. (Im Falle von Veranstaltungen ist das Key-Visual der GGS auf s?mtlichen Ank¨¹ndigungen anzubringen, au?erdem ist in Einladungsschreiben, bei der Anmoderation von Podien etc. die GGS als F?rderinstitution zu nennen)
- Aus abrechnungstechnischen Gr¨¹nden fungiert die GGS im Falle, dass der/die Antragsteller*in an der Uni Augsburg besch?ftigt ist, als Veranstalter, die Kosten werden ¨¹ber die GGS abgerechnet. Die vollst?ndige Organisation (Einladung, Kommunikation, Bewerbung, Durchf¨¹hrung und Vorbereitung der Abrechnungsformulare) liegt bei den Antragstellenden. Nicht-Besch?ftigte ("externe Promovend*innen") erhalten eine pauschale Aufwandsentsch?digung (Erstattung der Auslagen) nach Bewilligung und Durchf¨¹hrung der F?rderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
- Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachtr?glich vorzulegen
- Voraussetzungen der F?rderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:
- Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und damit im Zusammenhang stehen
- Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftler*innen oder Tagungen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert f¨¹r Ihre akademische Karriere und Ihre Forschung aufweisen
- Besch?ftigte m¨¹ssen nach Bewilligung und vor Reiseantritt einen Dienstreiseantrag stellen
- Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachtr?glich vorzulegen. Eine Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage
- Voraussetzungen der F?rderung von Sachkosten (Softwarelizenzen)
- Die GGS kann auf Antrag die Kosten f¨¹r Software, die von den Mitgliedern der GGS und Post-Docs der beteiligten Fakult?ten im Rahmen Ihrer Qualifikationsarbeiten und/ oder Eigeninitiativprojekte ben?tigt werden, ¨¹bernehmen. Voraussetzungen der Kosten¨¹bernahme von Lizenzen durch die GGS sind neben den oben aufgelisteten allg. Voraussetzungen:
- Relevanz f¨¹r Forschungsprojekt
- Software ist nicht ¨¹ber die Zugeh?rigkeit zur Universit?t Augsburg verf¨¹gbar
- Software kann nicht ¨¹ber den Lehrstuhl/ die Professur/ Besch?ftigungsstelle bezogen werden
- Voraussetzungen der F?rderung von Druckkosten:
- die Publikation entsteht im Rahmen oder steht im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgef¨¹hrten Wissenstransfer-Projekt (S?ule 5)
- die Publikation dient der Vorstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (S?ule 4)
- Herausgeber oder Herausgeberinnen d¨¹rfen nur Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen in fr¨¹hen Karrierephasen sein (Pre-, Postdoc & W1-Professuren)
Auswahl- und Bewertungskriterien:????????????????????????????? ??????????????????????????????????? ??????????
- Auf Grundlage der Stellungnahme des Betreuers
- qualitative Hochwertigkeit des zu f?rdernden Projekts
- Mehrwert f¨¹r die eigene (wissenschaftliche) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
- (fachliche) Relevanz des Projektes (f¨¹r das eigene Forschungsprojekt)
- Auf Grundlage der formalen Pr¨¹fung bzgl. der F?rderrichtlinien der GGS:
- Ma? der Eigeninitiative im Sinne der Projektorganisation (Eigenverantwortlichkeit und Realisierbarkeit, Elaboriertheit des Projektes im Sinne der Involviertheit des Antragstellenden)
- idealiter: kooperatives (fakult?ts¨¹bergreifendes und transdisziplin?res) Projekt
- idealiter: Passung des Projekts ins Gesamtangebot der GGS (thematischer Schwerpunkt, Format, ?ffnung und Nutzen f¨¹r andere Mitglieder der GGS)
Auswahlgremium:
- Leitungsgremium der GGS
- Dekan*innen der beteiligten Fakult?ten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
- Beratend: bei Projekten von Promovierenden gew?hlte Vertreter*innen der Promovierenden, bei Projekten von Postdocs ein/e gew?hlte Vertreter*in der Postdocs