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Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsf?rderung der GGS

Gef?rdert werden:

  1. Eigeninitiative Forschungsprojekte:
    • Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools (Reise- und ?bernachtungskosten externer Gastwissenschaftler*innen, Hilfskraft-, Werbe- und Sachmittel, Honorare)
    • Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
    • Projekte der ?ffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
    • Kurzzeitforschungsprojekte im Zusammenhang der Qualifikationsarbeiten, deren Ergebnisse ?ffentlichkeitswirksam (Ausstellung, online content (online Seminar o.?.), Tagung...) pr?sentiert werden
  2. Vernetzungs- und Beratungsreisen:
    • Reisen zu Beratungsgespr?chen (mit m?glichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
    • Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
      • Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
      • Tagungsteilnahmen mit der M?glichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
    • Beantragt werden k?nnen nach den Richtlinien des BayRKG Reisemittel, Unterbringung und Tagegeld?
  3. Softwarelizenzen, die Sie f¨¹r Ihr Forschungsprojekt ben?tigen
  4. Druckkosten:
    • f¨¹r Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind (Bevorzugt gef?rdert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (S?ule 5) oder Forschungspr?sentationen (S?ule 4))

    • F?rderung einer open access Publikation (wiss. Artikel zu Ihrem Forschungsprojekt)
F?rdersumme
F?rdersummen richten sich nach Format und Gr??e der beantragten Vorhaben und sind variabel.
Orientierungsraster: Eigeninitiative Wissenstransfer-Projekte: bis zu 2000 € f¨¹r kleinere nationale Tagungen; bis ca. 5000 € f¨¹r internationale Konferenzen.?
Bitte sprechen Sie im Falle von gr??eren Vorhaben vor der Antragsstellung mit der Koordinationsstelle der GGS.
Termine Antragseinreichung:
  • Antr?ge, die eine Summe von unter oder gleich 500 € anstreben: fortlaufende Entscheidung, keine Termine zu beachten
  • Antr?ge, die eine Summe ¨¹ber 500 € anstreben: viertelj?hrliche Entscheidungen; Fristen der Antragseinreichung im SoSe 24 und WiSe 24/25:
    • 15.7.2024
    • 21.10.2024
    • 13.1.2025
    • 28.4.2025
Antr?ge, die erst nach erfolgtem Projektabschluss eingereicht werden, k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden. Bitte reichen Sie Ihre Antr?ge rechtzeitig und unter Beachtung der Fristen ein.
Evaluation
Nach erfolgreicher Durchf¨¹hrung Ihrer Projekte und Reisen oder nach Einsatz der Sachmittelunterst¨¹tzung reichen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des gef?rderten Vorhabens zusammen mit einer Kostenaufstellung bei der Koordinationsstelle der GGS ein.
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F?rdervoraussetzungen

  • Allgemein:
    • Bewerben k?nnen sich Mitglieder der GGS (Promovierende) und Post-Docs der an der GGS beteiligten Fakult?ten
    • Das geplante Format muss von der/ dem an der Uni Augsburg angesiedelten betreuenden Professor*in bef¨¹rwortet werden
    • Einreichung eines formal-korrekten Antragsformulars mit allen notwendigen Dokumenten (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
    • Sowohl aus dem Antragstext als auch aus s?mtlichen Ank¨¹ndigungen zum Projekt (Drucksachen) muss hervorgehen, dass das Projekt an erster Stelle von den antragstellenden Nachwuchswissenschaftler*innen durchgef¨¹hrt und organisiert wird und diesen f¨¹r eine weitere wissenschaftliche Qualifizierung dient
    • Bevorzugt gef?rdert werden im Zuge der Eigeninitiativprojekte kooperative Projekte von Nachwuchswissenschaftler*innen (gemeinsame Antragstellung von Promovierenden und/oder Postdocs, auch trans-/interdisziplin?re Projekte sind m?glich). Die maximale F?rdersumme verdoppelt sich je Antragsteller*in
  • Voraussetzungen der F?rderung von Eigeninitiativprojekten:
    • Bei allen Projektf?rderungen muss die GGS als F?rderinstitution genannt werden und klar zu erkennen sein. (Im Falle von Veranstaltungen ist das Key-Visual der GGS auf s?mtlichen Ank¨¹ndigungen anzubringen, au?erdem ist in Einladungsschreiben, bei der Anmoderation von Podien etc. die GGS als F?rderinstitution zu nennen)
    • Aus abrechnungstechnischen Gr¨¹nden fungiert die GGS im Falle, dass der/die Antragsteller*in an der Uni Augsburg besch?ftigt ist, als Veranstalter, die Kosten werden ¨¹ber die GGS abgerechnet. Die vollst?ndige Organisation (Einladung, Kommunikation, Bewerbung, Durchf¨¹hrung und Vorbereitung der Abrechnungsformulare) liegt bei den Antragstellenden. Nicht-Besch?ftigte ("externe Promovend*innen") erhalten eine pauschale Aufwandsentsch?digung (Erstattung der Auslagen) nach Bewilligung und Durchf¨¹hrung der F?rderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
    • Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachtr?glich vorzulegen
  • Voraussetzungen der F?rderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:
    • Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und damit im Zusammenhang stehen
    • Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftler*innen oder Tagungen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert f¨¹r Ihre akademische Karriere und Ihre Forschung aufweisen
    • Besch?ftigte m¨¹ssen nach Bewilligung und vor Reiseantritt einen Dienstreiseantrag stellen
    • Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachtr?glich vorzulegen. Eine Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage
  • Voraussetzungen der F?rderung von Sachkosten (Softwarelizenzen)
    • Die GGS kann auf Antrag die Kosten f¨¹r Software, die von den Mitgliedern der GGS und Post-Docs der beteiligten Fakult?ten im Rahmen Ihrer Qualifikationsarbeiten und/ oder Eigeninitiativprojekte ben?tigt werden, ¨¹bernehmen. Voraussetzungen der Kosten¨¹bernahme von Lizenzen durch die GGS sind neben den oben aufgelisteten allg. Voraussetzungen:
    • Relevanz f¨¹r Forschungsprojekt
    • Software ist nicht ¨¹ber die Zugeh?rigkeit zur Universit?t Augsburg verf¨¹gbar
    • Software kann nicht ¨¹ber den Lehrstuhl/ die Professur/ Besch?ftigungsstelle bezogen werden
  • Voraussetzungen der F?rderung von Druckkosten:
    • die Publikation entsteht im Rahmen oder steht im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgef¨¹hrten Wissenstransfer-Projekt (S?ule 5)
    • die Publikation dient der Vorstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (S?ule 4)
    • Herausgeber oder Herausgeberinnen d¨¹rfen nur Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen in fr¨¹hen Karrierephasen sein (Pre-, Postdoc & W1-Professuren)

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  • Auf Grundlage der Stellungnahme des Betreuers
    • qualitative Hochwertigkeit des zu f?rdernden Projekts
    • Mehrwert f¨¹r die eigene (wissenschaftliche) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
    • (fachliche) Relevanz des Projektes (f¨¹r das eigene Forschungsprojekt)
  • Auf Grundlage der formalen Pr¨¹fung bzgl. der F?rderrichtlinien der GGS:
    • Ma? der Eigeninitiative im Sinne der Projektorganisation (Eigenverantwortlichkeit und Realisierbarkeit, Elaboriertheit des Projektes im Sinne der Involviertheit des Antragstellenden)
    • idealiter: kooperatives (fakult?ts¨¹bergreifendes und transdisziplin?res) Projekt
    • idealiter: Passung des Projekts ins Gesamtangebot der GGS (thematischer Schwerpunkt, Format, ?ffnung und Nutzen f¨¹r andere Mitglieder der GGS)

Auswahlgremium:

  • Leitungsgremium der GGS
  • Dekan*innen der beteiligten Fakult?ten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
  • Beratend: bei Projekten von Promovierenden gew?hlte Vertreter*innen der Promovierenden, bei Projekten von Postdocs ein/e gew?hlte Vertreter*in der Postdocs

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