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Mahnung nach Ablauf der Leihfrist

  • Wenn Sie ΰµÂ¹ú¼Ê_ΰµÂ¹ú¼Ê1946$ÓéÀÖappÓÎÏ·ien nicht rechtzeitig zur¨¹ckgeben bzw. verl?ngern, erhalten Sie eine Aufforderung zur Buchr¨¹ckgabe (geb¨¹hrenpflichtige Mahnung).?Der angemahnte Betrag?ist auf das?angegebene Bankkonto zu ¨¹berweisen. Bitte geben Sie dabei im Feld "Verwendungszweck" das Buchungskennzeichen an.
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  • Diese Aufforderungen?werden vom Ausleihsystem automatisch erzeugt. Das Bibliothekspersonal kann darauf keinen Einfluss nehmen. Bitte beachten Sie, dass sich der Inhalt der Auffoderungen nach dem Zeitpunkt der Ausstellung und nicht nach dem Zeitpunkt der Zustellung richtet.
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  • Die 1. und 2. Aufforderung werden im PDF-Format per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt eine Zustellung per Post. Die 3. und 4. Aufforderung werden immer per Zustellungsurkunde versendet. Es vergehen jeweils 12 ?ffnungstage (= Tage, an denen die Bibliothek ge?ffnet ist), ehe eine weitere Aufforderung versandt wird.
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  • Es fallen folgende Mahngeb¨¹hren an:
    1. Aufforderung: 7,50 €?
    2. Aufforderung: 10,00 €?
    3. Aufforderung: 24,30 € (einschl. 4,30 € f¨¹r Postzustellungsurkunde)
    4. Aufforderung: 34,30 € (einschl. 4,30 € f¨¹r Postzustellungsurkunde)
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  • Die Betr?ge werden nicht auf einzelne ΰµÂ¹ú¼Ê_ΰµÂ¹ú¼Ê1946$ÓéÀÖappÓÎÏ·ien erhoben. Sie beziehen sich stets auf?alle?ΰµÂ¹ú¼Ê_ΰµÂ¹ú¼Ê1946$ÓéÀÖappÓÎÏ·ien, die zu einem bestimmten Zeitpunkt h?tten zur¨¹ckgegeben werden m¨¹ssen. Wenn Sie z. B. f¨¹nf B¨¹cher am selben Tag entliehen haben und diese B¨¹cher nicht fristgerecht zur¨¹ckgeben, bel?uft sich die 1. R¨¹ckforderung auf € 7,50.
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  • Die Betr?ge beziehen sich nur auf die jeweilige R¨¹ckforderung bzw. den jeweiligen Bescheid und schlie?en vorhergehende Geb¨¹hren nicht ein. Die Betr?ge addieren sich also.
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  • Mit der 1. R¨¹ckforderung wird au?erdem Ihre CAMPUS CARD f¨¹r weitere Bestellungen und Ausleihen gesperrt. Der Ausweis wird entsperrt, sobald Sie die angemahnten ΰµÂ¹ú¼Ê_ΰµÂ¹ú¼Ê1946$ÓéÀÖappÓÎÏ·ien zur¨¹ckgeben. Er wird? erneut gesperrt, wenn die Mahngeb¨¹hren nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt werden.
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  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht gemahnt worden sind und die fraglichen B¨¹cher bereits zur¨¹ckgegeben haben, ist es von Nutzen, wenn Sie die Quittung vorlegen k?nnen, die Sie bei der Buchr¨¹ckgabe erhalten haben. Es ist deshalb ratsam, diese Quittungen eine Weile aufzubewahren.
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  • Wenn Angeh?rige des wissenschaftlichen Personals B¨¹cher nicht fristgerecht zur¨¹ckgeben, erfolgt im Abstand von 14 Tagen eine zweimalige Aufforderung zur Buchr¨¹ckgabe. Mit der dritten Aufforderung ist eine Kontosperre und eine Terminsetzung zur Einleitung der Ersatzbeschaffung verbunden.

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Rechtsbehelfsbelehrung zur Aufforderung zur Buchr¨¹ckgabe

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