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Auslandsstudium / ERASMUS

Int’Beauftragte der MNTF

Prof. Dr.-Ing. Suelen Barg

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Sprechstunde: nach Vereinbarung

ERASMUS-Beauftragter (Physik, Mat.-Wiss.) & Stellv. Int’Beauftragter der MNTF

Prof. Dr. Olaf Krey


Sprechstunde: nach Vereinbarung

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Seit Herbst 2001 findet ein Studierendenaustausch zwischen den Universit?ten Augsburg und Canberra im Bereich Physik/Materials Science statt.

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Rahmenabkommen über universit?re Zusammenarbeit

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zwischen der

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Australian National 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏, Australien

vertreten durch ihren stellvertretenden Vizekanzler

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und der

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Universit?t Augsburg, Deutschland

vertreten durch ihren Rektor

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Artikel 1

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Die Australian National 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏 und die Universit?t Augsburg vereinbaren eine Zusammenarbeit zur gegenseitigen Unterstützung in denjenigen Gebieten der Forschung und universit?ren Ausbildung, die für beide Seiten von Interesse sind, sowie den Austausch von Informationen die Organisation und den Betrieb der beiden Einrichtungen betreffend.

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Artikel 2

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Innerhalb des Rahmens ihrer jeweiligen Struktur und zur Verfügung stehender Mittel beabsichtigen die beiden Universit?ten:

  1. die F?rderung des Studentenaustausches
  2. den Austausch von Professoren und anderem akademischen und administrativen Personal für Kurse, Vorlesungen und Forschungsprojekte, sowie für die Diskussion der Zusammenarbeit und die gemeinsame Durchführung von internationalen Seminaren an beiden Universit?ten.
  3. die gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die in beiderseitigem Interesse liegen
  4. die Aufnahme von Beziehungen in anderen Bereichen des Universit?tslebens, wie zum Beispiel Bibliothek, Theater, Musik, Ausstellungen und Sport, soweit von beiden Seiten Interesse besteht.

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Artikel 3

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  1. Jede Universit?t wird die andere über wissenschaftliche Tagungen, Konferenzen und Symposien, die von beiderseitigem Interesse sind, informieren.
  2. Im Interesse wissenschaftlichen Austausches werden beide Universit?ten sich bei Bedarf gegenseitig bei der Kontaktaufnahme zu anderen wissenschaftlichen Einrichtungen (Universit?ten, Akademien, Forschungseinrichtungen) in ihren jeweiligen L?ndern helfen.

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Artikel 4

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Im Rahmen der jeweiligen institutionellen Struktur und falls dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden die beiden Universit?ten – bei Interesse der jeweils anderen Partei – Folgendes austauschen:

  1. Vorlesungs- und Studienverzeichnisse und ?hnliche Publikationen
  2. Rechtsverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen
  3. relevante Bücher und Zeitschriften (falls diese zur Verfügung stehen)

Diese Wechselbeziehungen basieren auf den Gebieten der Physik, Materialwissenschaften und des Maschinenbaus mit der M?glichkeit, andere Gebiete die von beiderseitigem Interesse sind, zu bestimmen.

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Artikel 5

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Dieses Rahmenabkommen ist von demjenigen Repr?sentanten der beiden Parteien unterzeichnet, der unter den Gesetzen seines Landes hierzu erm?chtigt ist. Das Abkommen tritt am Ersten des Monats nach dem Monat in Kraft, in dem beide Parteien das Abkommen unterzeichnet haben.

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Dieses Rahmenabkommen wird in deutscher und englischer Sprache erstellt. Beide Versionen sind in gleicher Weise bindend.

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Canberra, 6/9/2002

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Prof. Dr. John Richards
Deputy Vice-Chancellor
Australian National 伟德国际_伟德国际1946$娱乐app游戏
Canberry, ACT 0200, Australia

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Augsburg, 07.08.2002

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Prof. Dr. Wilfried Bottke
Rektor
Universit?t Augsburg
D-86135 Augsburg, Germany

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Informationen (u.a. über Stipendienvergabe) zu einem Studium in Australien und Neuseeland

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